10.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/4


BESCHLUSS DES RATES

vom 8. Juli 2019

zur Ernennung eines ungarischen Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)

(2019/C 232/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4,

nach Kenntnisnahme der Kandidatenliste, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurde,

nach Kenntnisnahme der Listen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit Beschluss vom 9. April 2019 (2) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Zeit vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2023 ernannt.

(2)

Der Arbeitgeberverband BusinessEurope hat für einen zu besetzenden Posten einen Vorschlag unterbreitet —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zum Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) wird für die Zeit bis zum 31. März 2023 ernannt:

VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

Land

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Ungarn

Frau Judit H. NAGY

 

Artikel 2

Der Rat ernennt die noch nicht vorgeschlagenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A.-K. PEKONEN


(1)  ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58.

(2)  ABl. C 135 vom 11.4.2019, S. 7.