11.4.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 100/3 |
BESCHLUSS (EU) 2019/573 DES RATES
vom 8. April 2019
über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Dritten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 207 und Artikel 211 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a,
gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (2) (im Folgenden „Globalabkommen“) wurde am 8. Dezember 1997 unterzeichnet und trat am 1. Oktober 2000 in Kraft. |
(2) |
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien ist dem Beitritt Kroatiens zum Globalabkommen durch Abschluss eines Protokolls zum Globalabkommen zwischen dem Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zuzustimmen. |
(3) |
Am 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Abschluss des Dritten Zusatzprotokolls zum Globalankommen anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen und das Protokoll gemäß dem Beschluss (EU) 2018/2024 des Rates (3) am 27. November 2018 unterzeichnet. |
(4) |
Das Protokoll sollte genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Dritte Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird im Namen der Union und ihren Mitgliedstaaten genehmigt (4).
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 Absatz 2 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor (5).
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 8. April 2019.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
(1) Zustimmung vom 12. Februar 2019 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(2) ABl. L 276 vom 28.10.2000, S. 45.
(3) Beschluss (EU) 2018/2024 des Rates vom 22. Mai 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und über die vorläufige Anwendung des Dritten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl.L 325 vom 20.12.2018, S. 1).
(4) Das Protokoll wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung in ABl. L 325 vom 20.12.2018, S. 3, veröffentlicht.
(5) Das Datum des Inkrafttretens des Protokolls wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.