22.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 80/39


BESCHLUSS (GASP) 2019/467 DES RATES

vom 21. März 2019

zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/173/GASP (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina erlassen.

(2)

Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2020 verlängert werden.

(3)

Der Beschluss 2011/173/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung:

„Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2020.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. März 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. CIAMBA


(1)  Beschluss 2011/173/GASP des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina (ABl. L 76 vom 22.3.2011, S. 68).