31.1.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 27/2


BESCHLUSS (EU) 2019/143 DES RATES

vom 28. Januar 2019

über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Volksrepublik China im Zusammenhang mit DS492 „Europäische Union — Maßnahmen mit Auswirkung auf Zollzugeständnisse für bestimmte Geflügelfleischprodukte“ im Namen der Europäischen Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. März 2018 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung mit China im Zusammenhang mit dem WTO-Streitbeilegungsverfahren DS492 „Europäische Union — Maßnahmen mit Auswirkung auf Zollzugeständnisse für bestimmte Geflügelfleischprodukte“.

(2)

Die Verhandlungen wurden abgeschlossen und ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und China (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 18. Juni 2018 paraphiert.

(3)

Das Abkommen wurde am 30.November 2018 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2018/1252 des Rates (2) — im Namen der Union unterzeichnet.

(4)

Das Abkommen sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China im Zusammenhang mit DS492 „Europäische Union — Maßnahmen mit Auswirkung auf Zollzugeständnisse für bestimmte Geflügelfleischprodukte“ wird im Namen der Union genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in dem Abkommen vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor. (3)

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. DAEA


(1)  Das Europäische Parlament hat seine Zustimmung am 16. Januar 2019 erteilt (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss (EU) 2018/1252 des Rates vom 18. September 2018 über die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Volksrepublik China im Zusammenhang mit DS492 „Europäische Union — Maßnahmen mit Auswirkung auf Zollzugeständnisse für bestimmte Geflügelfleischprodukte“ im Namen der Europäischen Union (ABl. L 237 vom 20.9.2018, S. 2).

(3)  Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Union durch das Generalsekretariat des Rates veröffentlicht.