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25.4.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 145/1 |
Erklärung der Kommission zu Verordnung (EU) 2019/632 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Verlängerung der vorübergehenden Verwendung anderer als der im Zollkodex der Union vorgesehenen Mittel der elektronischen Datenverarbeitung und zur zugehörigen gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates (1)
(2019/C 145/01)
Die Kommission begrüßt die Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Vorschlag zur Verlängerung der Frist für die vorübergehende Verwendung anderer als der im Zollkodex der Union vorgesehenen Mittel der elektronischen Datenverarbeitung.
Die Kommission nimmt die gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kenntnis, wonach jede künftige Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof, bei der die von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 278a des Zollkodex der Union erstellten Berichte bewertet werden, einen positiven Beitrag zur Verhinderung weiterer Verzögerungen leisten könnte.
Sollte der Rechnungshof beschließen, die Berichte der Kommission zu prüfen, wird die Kommission gemäß Artikel 287 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union umfassend mit dem Europäischen Rechnungshof zusammenarbeiten und den einschlägigen Ergebnissen in vollem Umfang Rechnung tragen.