27.9.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 249/105 |
BESCHLUSS (EU) 2019/1422 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 26. März 2019
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan V — Rechnungshof
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, (1) |
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unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (COM(2018) 521 — C8-0322/2018), (2) |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2017 durchgeführten internen Prüfungen, |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zusammen mit den Antworten der Organe (3), |
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unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung (4) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, |
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gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (5), insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (6), insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262, |
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gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0097/2019), |
1.
erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2017;
2.
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3.
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rechnungshof, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
Der Präsident
Antonio TAJANI
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(2) ABl. C 348 vom 28.9.2018, S. 1.
(3) ABl. C 357 vom 4.10.2018, S. 1.
(4) ABl. C 357 vom 4.10.2018, S. 9.