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24.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 265/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1594 DER KOMMISSION
vom 22. Oktober 2018
zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der garantiert traditionellen Spezialitäten eingetragenen Bezeichnung (Bratislavský rožok/Pressburger Kipfel/Pozsonyi kifli (g.t.S.))
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 52 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 53 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 hat die Kommission den Antrag der Slowakei auf Genehmigung einer Änderung der Spezifikation der garantiert traditionellen Spezialität „Bratislavský rožok“/„Pressburger Kipfel“/„Pozsonyi kifli“ geprüft, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 729/2012 der Kommission (2) eingetragen wurde. |
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(2) |
Da es sich nicht um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 handelt, hat die Kommission den Antrag auf Änderung gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe b der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (3) veröffentlicht. |
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(3) |
Bei der Kommission ist kein Einspruch gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 eingegangen; daher sollte die Änderung der Spezifikation genehmigt werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Änderung der Spezifikation für die Bezeichnung „Bratislavský rožok“/„Pressburger Kipfel“/„Pozsonyi kifli“ (g.t.S.) wird genehmigt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 22. Oktober 2018
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Phil HOGAN
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 729/2012 der Kommission vom 8. August 2012 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der garantiert traditionellen Spezialitäten (Bratislavský rožok/Pressburger Kipfel/Pozsonyi kifli (g. t. S.)) (ABl. L 213 vom 10.8.2012, S. 9).