14.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 231/11 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1231 DES RATES
vom 13. September 2018
zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 5,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 30. August 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen. |
(2) |
Am 8. August 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, den Eintrag zu einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, geändert. |
(3) |
Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 13. September 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. BOGNER-STRAUSS
ANHANG
In Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 erhält Eintrag 71 unter „b) Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ folgende Fassung:
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Name |
Aliasname |
Sitz/Anschrift |
Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN |
Sonstige Angaben |
„71. |
PRO-GAIN GROUP CORPORATION |
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30.3.2018 |
Das Unternehmen steht im Eigentum oder unter der Kontrolle von Tsang Yung Yuan und ist am illegalen Transfer von Kohle aus der DVRK beteiligt.“ |