13.8.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 204/9


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1117 DES RATES

vom 10. August 2018

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (1), insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.

(2)

Der Rat hat am 25. Juni 2018 die Durchführungsverordnung (EU) 2018/898 (2) angenommen, mit der sieben Personen zu der Liste der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, hinzugefügt wurden.

(3)

Es sind aktualisierte Informationen zu mehreren Einträgen in der Liste eingegangen.

(4)

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 10. August 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. BLÜMEL


(1)  ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2018/898 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 160 I vom 25.6.2018, S. 1.).


ANHANG

Die Einträge 1, 3, 4 und 5 in der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltenen Liste von Personen und Einrichtungen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

 

Name

Angaben zur Identität

Begründung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„1.

Aung Kyaw Zaw

Geburtsdatum: 20. August 1961

Reisepass-Nr. DM000826

Ausstellungsdatum: 22. November 2011

Datum des Ablaufs der Gültigkeit: 21. November 2021

Militärische Kennziffer: BC 17444

Generalleutnant Aung Kyaw Zaw war von August 2015 bis Ende 2017 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Das Büro für Sondereinsätze Nr. 3 überwachte den Kommandobereich West, und in diesem Zusammenhang ist Generalleutnant Aung Kyaw Zaw für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums verantwortlich. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

3.

Than Oo

Geburtsdatum: 12. Oktober 1973

Militärische Kennziffer: BC 25723

Brigadegeneral Than Oo ist Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

4.

Aung Aung

Militärische Kennziffer: BC 23750

Brigadegeneral Aung Aung ist Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

5.

Khin Maung Soe

 

Brigadegeneral Khin Maung Soe ist Befehlshaber des Militärischen Einsatzkommandos 15 — mitunter auch als 15. Leichte-Infanterie-Division bezeichnet — der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw), zu der das Infanteriebataillon Nr. 564 gehört. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom Militärischen Einsatzkommando 15 und insbesondere vom Infanteriebataillon Nr. 564 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018“