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31.7.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 194/32 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1074 DES RATES
vom 30. Juli 2018
zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 erlassen. |
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(2) |
Gemäß Artikel 47a Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Einrichtungen in den Anhängen XV, XVI, XVII und XVIII der genannten Verordnung überprüft. |
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(3) |
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass bestimmte Einträge zu in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 aufgeführten Personen und Einrichtungen geändert werden sollten. |
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(4) |
Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 sollten daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. BLÜMEL
ANHANG
1.
Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 wird unter der Überschrift „a) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personen“ wie folgt geändert:|
a) |
Die bestehenden Einträge werden von 1 bis 30 neu nummeriert. |
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b) |
Die folgenden Einträge erhalten folgende Fassung:
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2.
In Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 werden unter der Überschrift „b) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte Personen, Organisationen und Einrichtungen“ die bestehenden Einträge von 1 bis 5 neu nummeriert.
3.
Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 wird unter der Überschrift „c) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe b benannte Personen“ wie folgt geändert:|
a) |
Die folgenden Einträge erhalten folgende Fassung:
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b) |
Die Einträge werden von 1 bis 6 neu nummeriert. |
4.
In Anhang XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 erhält der folgende Eintrag unter der Überschrift „Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absätze 1 und 3“ in Abschnitt „a) natürliche Personen“ folgende Fassung:|
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Name (und ggf. Aliasnamen) |
Identifizierungsangaben |
Tag der Benennung |
Gründe |
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„4. |
JON Chol Young auch: JON Chol Yong |
Reisepassnummer: 563410192 Diplomat der Botschaft der DVRK in Angola Geburtsdatum: 30.4.1975 |
22.1.2018 |
Vertreter der Green Pine Associated Corporation in Angola und in Angola akkreditierter DVRK-Diplomat. Green Pine ist von den VN unter anderem wegen Verstoßes gegen das VN-Waffenembargo benannt worden. Green Pine hat auch Verträge für die Modernisierung angolanischer Militärschiffe ausgehandelt, was einen Verstoß gegen die durch Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verhängten Verbote darstellt.“ |