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18.7.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 181/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1009 DES RATES
vom 17. Juli 2018
zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 5,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 30. August 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen. |
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(2) |
Am 9. Juli 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu einer Person und einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert. |
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(3) |
Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 17. Juli 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. BLÜMEL
ANHANG
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1. |
In Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 erhält Eintrag 4 unter „(a) natürliche Personen“ folgende Fassung:
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2. |
In Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 erhält Eintrag 28 unter „b) Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ folgende Fassung:
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