25.6.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 160/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/898 DES RATES
vom 25. Juni 2018
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (1), insbesondere auf Artikel 4i,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 2. Mai 2013 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 erlassen. |
(2) |
Am 26. Februar 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die anhaltenden weit verbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverstöße durch die Streit- und Sicherheitskräfte von Myanmar/Birma verurteilt hat. In den Schlussfolgerungen wurden Vorschläge für gezielte restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Militärs der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) gefordert. |
(3) |
Am 26. April 2018 hat der Rat die Verordnung (EU) 2018/647 (2) angenommen, die einen Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte, den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei angehörige natürliche Personen bildet, die für schwere Menschenrechtsverletzungen, die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen und die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind. |
(4) |
Angesichts der Lage in Myanmar/Birma und der Verantwortung von Teilen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei für Menschenrechtsverletzungen sollten sieben Personen in die Liste der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
(5) |
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
(1) ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.
(2) Verordnung (EU) 2018/647 des Rates vom 26. April 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 108 vom 27.4.2018, S. 1).
ANHANG
Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 aufgenommen:
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„Name |
Angaben zur Identität |
Begründung |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
1. |
Aung Kyaw Zaw |
Geburtsdatum: 20. August 1961 Reisepass-Nr. DM000826 Ausstellungsdatum: 22. November 2011 Datum des Ablaufs der Gültigkeit: 21. November 2021 Nationale Kennziffer: BC 17444 |
Generalleutnant Aung Kyaw Zaw war von August 2015 bis Ende 2017 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Das Büro für Sondereinsätze Nr. 3 überwachte den Kommandobereich West, und in diesem Zusammenhang ist Generalleutnant Aung Kyaw Zaw für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums verantwortlich. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. |
25.6.2018 |
2. |
Maung Maung Soe |
Geburtsdatum: März 1964 Nationale Kennziffer: Tatmadaw Kyee 19571 |
Generalmajor Maung Maung Soe war von Oktober 2016 bis 10. November 2017 Befehlshaber des Kommandobereichs West der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und überwachte die Militäroperationen im Bundesstaat Rakhine. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. |
25.6.2018 |
3. |
Than Oo |
Geburtsdatum: 12. Oktober 1973 Nationale Kennziffer: BC 25723 |
Brigadegeneral Than Oo ist Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. |
25.6.2018 |
4. |
Aung Aung |
Nationale Kennziffer: BC 23750 |
Brigadegeneral Aung Aung ist Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. |
25.6.2018 |
5. |
Khin Maung Soe |
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Generalmajor Khin Maung Soe ist Befehlshaber der 15. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw), zu der das Infanteriebataillon Nr. 564 gehört. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 15. Leichten-Infanterie-Division und insbesondere vom Infanteriebataillon Nr. 564 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. |
25.6.2018 |
6. |
Thura San Lwin |
Geburtsdatum: 1957 |
Brigadegeneral Thura San Lwin war von Oktober 2016 bis Anfang Oktober 2017 Befehlshaber der Grenzschutzpolizei. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der Grenzschutzpolizei begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. |
25.6.2018 |
7. |
Thant Zin Oo |
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Thant Zin Oo ist Befehlshaber des 8. Sicherheitspolizei-Bataillons. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom 8. Sicherheitspolizei-Bataillon begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Zu den schweren Menschenrechtsverletzungen zählen rechtswidrige Tötungen und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. Diese Verletzungen wurden in Verbindung und mit direkter Unterstützung der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) dessen Befehlshaber Brigadegeneral Aung Aung ist, begangen. Daher steht Thant Zin Oo mit der in die Liste aufgenommenen Person Brigadegeneral Aung Aung in Verbindung. |
25.6.2018“ |