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25.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 20/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/111 DER KOMMISSION
vom 12. Januar 2018
zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [„Bayerisches Rindfleisch“/„Rindfleisch aus Bayern“ (g.g.A.)]
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 52 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 53 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 hat die Kommission den Antrag Deutschlands auf Genehmigung einer Änderung der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Bayerisches Rindfleisch“/„Rindfleisch aus Bayern“ geprüft, die mit der Verordnung (EU) Nr. 273/2011 der Kommission (2) eingetragen worden ist. |
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(2) |
Da es sich nicht um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 handelt, hat die Kommission den Antrag auf Änderung gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (3). |
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(3) |
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 eingegangen ist, sollte die Änderung der Spezifikation genehmigt werden - |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Änderung der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Spezifikation für die Bezeichnung „Bayerisches Rindfleisch“/„Rindfleisch aus Bayern“ (g.g.A.) wird genehmigt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. Januar 2018
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Phil HOGAN
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 273/2011 der Kommission vom 21. März 2011 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Bayerisches Rindfleisch/Rindfleisch aus Bayern (g.g.A.)] (ABl. L 76 vom 22.3.2011, S. 36).