10.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 320/16


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 13. Juli 2018

zum nationalen Reformprogramm Dänemarks 2018 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Dänemarks 2018

(2018/C 320/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 22. November 2017 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung 2018 eingeleitet wurde. Sie trug der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 22. März 2018 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 22. November 2017 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Dänemark nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.

(2)

Der Länderbericht 2018 für Dänemark wurde am 7. März 2018 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Dänemarks bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 11. Juli 2017 (3), bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.

(3)

Am 24. April 2018 übermittelte Dänemark sein nationales Reformprogramm 2018 und sein Konvergenzprogramm 2018. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(4)

Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds („ESI-Fonds“) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(5)

Dänemark befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. In ihrem Konvergenzprogramm 2018 sieht die Regierung vor, im Jahr 2018 ein Gesamtdefizit von 0,7 % des BIP zu erreichen und während des gesamten Programmzeitraums bis 2025 weiterhin das mittelfristige Haushaltsziel — ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP — einzuhalten. Dem Konvergenzprogramm 2018 zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote im Jahr 2018 auf 35,6 % sinken und bis 2020 weiter auf 34,2 % zurückgehen, bevor sie bis 2025 wieder auf knapp 40 % steigt. Das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für den Programmzeitraum plausibel. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2018 der Kommission dürfte der strukturelle Saldo in den Jahren 2018 und 2019 voraussichtlich bei einem Überschuss von 0,3 % bzw. 0,9 % des BIP liegen, womit er das im Konvergenzprogramm 2018 vorgesehene Ziel geringfügig übertreffen und über dem mittelfristigen Haushaltsziel liegen würde. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass Dänemark die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den Jahren 2018 und 2019 einhalten dürfte.

(6)

In Anbetracht des demografischen Wandels ist eine der Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum in Dänemark, dass das Arbeitskräfteangebot gewährleistet ist und dem sich abzeichnenden Arbeitskräftemangel in bestimmten Wirtschaftszweigen entgegengewirkt wird. Das Fachkräfteangebot könnte wahrscheinlich durch Reformen zur Erhöhung der Beteiligungs- und Abschlussquoten in der beruflichen Bildung sowie durch Maßnahmen zur besseren Förderung digitaler Kompetenzen vergrößert werden. Auch Maßnahmen für eine bessere Eingliederung von Randgruppen und benachteiligten Gruppen in den Arbeitsmarkt könnten dazu beitragen. Zu diesen Gruppen zählen junge Menschen mit niedrigem Bildungsniveau, Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit bzw. Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Die jüngsten Maßnahmen zur beruflichen Integration sind zwar nur langsam angelaufen, scheinen jedoch zur Verbesserung der Lage neu angekommener Flüchtlinge beizutragen. Die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund in das Bildungssystem ist nach wie vor eine zentrale Herausforderung, da diese im Vergleich zu anderen Kindern im Durchschnitt geringere Bildungserfolge erzielen.

(7)

Zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums, zur Aufrechterhaltung des vergleichsweise hohen sozialen Schutzes in Dänemark und zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes ist ein hoher Produktivitätszuwachs unerlässlich. Während die Produktivität Dänemarks im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hoch ist, entwickelt sich das Produktivitätswachstum seit geraumer Zeit aufgrund zahlreicher möglicher Ursachen (die vom Ausschuss für Produktivität und der Wettbewerbsbehörde in Dänemark ermittelt worden sind) rückläufig. Insbesondere bei den auf den Inlandsmarkt ausgerichteten Dienstleistungen stagniert die Produktivität; die von der Regierung im Jahr 2017 daraufhin ergriffenen Maßnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbs waren begrenzt, und einige Bereiche, etwa der Sektor der Hypothekenbanken, sind keinerlei internationalem Wettbewerb ausgesetzt. Der unzureichende Wettbewerb in mehreren auf den Inlandsmarkt ausgerichteten Dienstleistungsbereichen (z. B. in den Segmenten Einzelhandel, Finanzen, Versorgungsdienste, Verkehr sowie Arzneimittelgroßhandel) belastet weiterhin die Produktivität, die Investitionstätigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

(8)

Nachdem die Preise für Wohnraum mehrere Jahre lang deutlich gestiegen sind, entstehen nun Überbewertungsrisiken, insbesondere in den großen städtischen Gebieten. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hat Warnungen an acht EU-Länder, darunter Dänemark, herausgegeben, in denen vor dem Hintergrund der steigenden Wohnungspreise in Verbindung mit der hohen Verschuldung der privaten Haushalte auf mittelfristige Anfälligkeiten im Wohnimmobiliensektor verwiesen wurde. Wenngleich die Verschuldung der Privathaushalte im Jahr 2017 weiter zurückgegangen ist, zählt die Schuldenbelastung nach wie vor zu den höchsten in der EU (als prozentualer Anteil am BIP) und übersteigt Kommissionsschätzungen zufolge die durch die wirtschaftlichen Eckdaten gerechtfertigte Höhe sowie ein angemessenes Maß. Auch der Anteil der Hypothekarkredite, bei denen der Darlehensbetrag im Verhältnis zum Einkommen sehr hoch ist, hat seit 2013 stark zugenommen, insbesondere in Kopenhagen und im Umland. Die dänischen Behörden haben mehrere neue makroprudenzielle Maßnahmen erlassen, um die risikobehaftete Darlehensvergabe weiter einzuschränken (wirksam ab 2018 bzw. 2020), und die Immobilienbesteuerung reformiert (wirksam ab 2021), um die regionalen Ungleichgewichte bei den Immobilienpreisen zu verringern. Aufgrund der Kombination aus den im Verhältnis zum Einkommen sehr hohen Krediten, der hohen Verschuldung mit hoher Zinsempfindlichkeit sowie den möglicherweise überbewerteten Wohnimmobilienpreisen steigt jedoch das Risiko einer Preiskorrektur, die die Realwirtschaft und den Bankensektor in Mitleidenschaft ziehen könnte.

(9)

Im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Dänemarks umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2018 veröffentlicht. Sie hat auch das Konvergenzprogramm 2018, das nationale Reformprogramm 2018 und die Maßnahmen zur Umsetzung der an Dänemark gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat die Kommission nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Dänemark berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Vorschriften und Leitlinien der Union beurteilt.

(10)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm 2018 geprüft und ist zu der Auffassung gelangt (5), dass Dänemark den Stabilitäts- und Wachstumspakt voraussichtlich einhalten wird —

EMPFIEHLT, dass Dänemark 2018 und 2019

1.

den Wettbewerb in auf den Inlandsmarkt ausgerichteten Dienstleistungsbranchen steigert, z. B. im Bereich der Versorgungsdienste und im Finanzsektor.

Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. LÖGER


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).

(3)  ABl. C 261 vom 9.8.2017, S. 1.

(4)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(5)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.