27.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 329/53 |
Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1921 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/191/EU zur Ermächtigung Lettlands, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 168 und Artikel 168a der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden
( Amtsblatt der Europäischen Union L 311 vom 7. Dezember 2018 )
Seite „Inhalt“ und Seite 36, Titel:
Anstatt:
„Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1921 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/191/EU zur Ermächtigung Lettlands, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 168 und Artikel 168a der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden“
muss es heißen:
„Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1921 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/2429 zur Ermächtigung Lettlands, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 168 und Artikel 168a der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden“.
Seite 36, Erwägungsgrund 9:
Anstatt:
„Der Durchführungsbeschluss 2013/191/EU sollte daher entsprechend geändert werden —“
muss es heißen:
„Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2429 sollte daher entsprechend geändert werden —“.
Seite 37, Artikel 1:
Anstatt:
„Artikel 6 des Durchführungsbeschlusses 2013/191/EU erhält folgende Fassung:
…“
muss es heißen:
„Artikel 6 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/2429 erhält folgende Fassung:
…“.