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6.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 310/29 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1906 DER KOMMISSION
vom 30. November 2018
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zwecks Aktualisierung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen aufgestellten europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (1), insbesondere auf Artikel 16,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen aufgeführt sind. |
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(2) |
Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission (2), zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1478 der Kommission (3), festgelegt. |
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(3) |
Dänemark hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (4) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde, und hat ihr alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen. |
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(4) |
Italien hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (5) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde, und hat ihr alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen. |
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(5) |
Finnland hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (6) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde, und hat ihr alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen. |
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(6) |
Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anträge auf Aufnahme von zwei in der Türkei befindlichen Abwrackeinrichtungen (7) in die europäische Liste erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 beigebracht oder eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtungen die in Artikel 13 dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtungen in die Liste aufzunehmen. |
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(7) |
Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 einen Antrag auf Aufnahme einer in den Vereinigten Staaten von Amerika befindlichen Abwrackeinrichtung (8) in die europäische Liste erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 dieser Verordnung beigebracht oder eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtung die in Artikel 13 dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen. |
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(8) |
Zudem müssen einige Datenfehler und Unstimmigkeiten berichtigt werden, die in den Einträgen der europäischen Liste ermittelt wurden. |
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(9) |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden. |
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(10) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 30. November 2018
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 330 vom 10.12.2013, S. 1.
(2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016, S. 119).
(3) Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1478 der Kommission vom 3. Oktober 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zwecks Aktualisierung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen aufgestellten europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen (ABl. L 249 vom 4.10.2018, S. 6).
(4) Modern American Recycling Services Europe
(5) San Giorgio del Porto S.p.A.
(6) Turun Korjaustelakka Oy
(7) Leyal Gemi Söküm Sanayi ve Tícaret Ltd. und Leyal Demtaș Gemi Söküm Sanayi ve Ticaret A.Ș.
(8) International Shipbreaking Limited, L.L.C.
ANHANG
„ANHANG
EUROPÄISCHE LISTE VON ABWRACKEINRICHTUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 16 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1257/2013
TEIL A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
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Name der Einrichtung |
Recycling-Methode |
Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können |
Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall |
Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (1) |
Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (2) |
Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (3) |
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BELGIEN |
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NV Galloo Recycling Gent
Tel. +32 925125 21 E-Mail: peter.wyntin@galloo.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 265 Meter Breite: 36 Meter Tiefgang: 12,5 Meter |
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Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen |
34 000 (4) |
31. März 2020 |
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DÄNEMARK |
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Fornæs ApS
www.fornaes.dk |
Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 25 Meter Tiefgang: 6 Meter BRZ: 10 000 |
Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen |
30 000 (5) |
30. Juni 2021 |
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Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S)
Website: http://www.modernamericanrecyclingservices.com/ E-Mail: Kristi@marsrecyclers.com |
Schneiden und Brennschneiden, nachdem der für die Demontage bestimmte Gegenstand in eine Slipanlage gebracht wurde |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 290 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter |
Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt. Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Frederikshavn berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Die Abwrackeinrichtung darf gefährliche Abfälle nicht länger als ein Jahr lagern. |
Stillschweigende Zulassung der Gemeinde Frederikshavn mit einer Überprüfungsfrist von zwei Wochen. |
0 (6) |
23. August 2023 |
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Smedegaarden A/S
www.smedegaarden.net |
Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 170 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 7,5 Meter |
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Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen |
20 000 (7) |
15. September 2021 |
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ESTLAND |
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OÜ BLRT Refonda Baltic |
Schwimmend am Kai und im Schwimmdock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 197 Meter Breite: 32 Meter Tiefgang: 9,6 Meter BRZ: 28 000 |
Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Environmental Management System, Waste management EP 4.4.6-1-13 Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde. |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen |
21 852 (8) |
15. Februar 2021 |
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SPANIEN |
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DDR VESSELS XXI, S.L.
Tel. +34 630144416 E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com |
Abwrackrampe |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, außer Schiffe mit Atomantrieb. Höchstmaße von Schiffen: Länge: 169,9 Meter (Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden) |
Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung des Hafenamts des Hafens, in dem sich die Einrichtung befindet |
0 (9) |
28. Juli 2020 |
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FRANKREICH |
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Démonaval Recycling
Tel. +33 769791280 E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 140 Meter Breite: 25 Meter Tiefe: 5 Meter |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. |
0 (10) |
11. Dezember 2022 |
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Gardet & De Bezenac Recycling/Groupe Baudelet Environnement — GIE MUG
Tel. +33 235951634 E-Mail: infos@gardet-bezenac.com |
Schwimmanleger und Slipanlage |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 18 Meter LDT: 7 000 |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. |
16 000 (11) |
30. Dezember 2021 |
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Grand Port Maritime de Bordeaux
E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 240 Meter Breite: 37 Meter Tiefe: 17 Meter |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. |
18 000 (12) |
21. Oktober 2021 |
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Les Recycleurs bretons
Tel.: +33(0)2 98 01 11 06 E-Mail: navaleo@navaleo.fr |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 225 Meter Breite: 34 Meter Tiefe: 27 Meter |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. |
5 500 (13) |
24. Mai 2021 |
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ITALIEN |
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San Giorgio del Porto S.p.A.
Tel. +39 010251561 E-Mail: segreteria@sgdp.it; sangiorgiodelporto@legalmail.it www.sgdp.it |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 350 Meter Breite: 75 Meter Tiefgang: 16 Meter BRZ: 130 000 |
Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. |
Ausdrückliche Zulassung |
38 564 (14) |
6. Juni 2023 |
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LETTLAND |
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A/S „Tosmares kuģubūvētava“
Tel. +371 63401919 E-Mail: shipyard@tosmare.lv |
Demontage von Schiffen (Wasserliegeplatz und Trockendock) |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 22 Meter Tiefe: 7 Meter DWT:14 000 BRZ: 200-12 000 Gewicht: 100-5 000 Tonnen LDT: 100-5 000 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024. |
Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen |
0 (15) |
11. Juni 2020 |
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LITAUEN |
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UAB APK
Tel. +370 46365776 Fax +370 46 365776 E-Mail: uab.apk@gmail.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz) |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 130 Meter Breite: 35 Meter Tiefe: 10 Meter BRZ: 3 500 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 |
Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen |
1 500 (16) |
17. März 2020 |
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UAB Armar
Tel. +370 68532607 E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz) |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A): Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 6 Meter BRZ: 1 500 Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 131A): Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 5 Meter BRZ: 1 500 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A) Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A) |
Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen |
3 910 (17) |
17. März 2020 (Liegeplatz 127A) 19. April 2022 (Liegeplatz 131A) |
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UAB Vakaru refonda
Tel. +370 46483940/483891 Fax +370 46483891 E-Mail: refonda@wsy.lt |
Längsseits (Wasserliegeplatz) |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 55 Meter Tiefe: 14 Meter BRZ: 70 000 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015 |
Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen |
20 140 (18) |
21. Mai 2020 |
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NIEDERLANDE |
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Keppel-Verolme
Tel. +31 1812343 53 E-Mail: mzoethout@keppelverolme.nl |
Abwracken |
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 405 Meter Breite: 90 Meter Tiefe: 11,6 Meter |
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. |
Ausdrückliche Zulassung |
52 000 (19) |
21. Juli 2021 |
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Scheepssloperij Nederland B.V. Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel NIEDERLANDE Tel. +31 786736055 E-Mail: info@sloperij-nederland.nl |
Abwracken |
Höchstmaße von Schiffen:
Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke) Die Abwrackarbeiten beginnen am schwimmenden Schiff, damit der Rumpf leichter wird; die Winde, mit der Schiffe auf die Rampe gezogen werden, ist auf 2 000 Tonnen ausgelegt. |
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. |
Ausdrückliche Zulassung |
9 300 (20) |
27. September 2021 |
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PORTUGAL |
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Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais
Tel. +351 234378970, +351 232767700 E-Mail: info@navalria.pt |
Demontage im Trockendock, Dekontaminierung und Demontage auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs |
Nennkapazität der horizontalen Ebene: 700 Tonnen Nennkapazität der geneigten Ebene: 900 Tonnen |
Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.o 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten. |
Ausdrückliche Zulassung |
1 900 (21) |
26. Januar 2020 |
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FINNLAND |
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Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)
Tel. +358 405106952 E-Mail try@turkurepairyard.com |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 250 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 7,9 Meter |
Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen |
20 000 (22) |
1. Oktober 2023 |
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VEREINIGTES KÖNIGREICH |
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Able UK Limited
Tel. +44 1642806080 E-Mail: info@ableuk.com |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. |
Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen. Höchstmaße von Schiffen: Länge: 337,5 Meter Breite: 120 Meter Tiefgang: 6,65 Meter |
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung |
66 340 (23) |
6. Oktober 2020 |
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Dales Marine Services Ltd
Kontakt: Tel. +44 1314543380 E-Mail: leithadmin@dalesmarine.co.uk; b.robertson@dalesmarine.co.uk |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. |
Alle Schiffe von bis zu 7 000 Tonnen Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 21 Meter Tiefgang: 7,7 Meter |
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung |
7 275 (24) |
2. November 2022 |
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Harland and Wolff Heavy Industries Limited
Tel. +44 2890458456 E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. |
Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen. Höchstmaße von Schiffen: DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio. |
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung |
13 200 (25) |
3. August 2020 |
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Swansea Drydock Ltd
Tel. +44 1792654592 E-Mail: info@swanseadrydocks.com |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. |
Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen. Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter Breite: 27 Meter Tiefgang: 7 Meter |
Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung |
7 275 (26) |
2. Juli 2020 |
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TEIL B
In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen
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Name der Einrichtung |
Recycling-Methode |
Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können |
Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall |
Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (27) |
Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (28) |
Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (29) |
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TÜRKEI |
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LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET
Tel. +90 232618/2030 E-Mail: info@leyal.com.tr |
Anlandemethode |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 100 Meter Tiefgang: 15 Meter |
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Authorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. |
Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. |
55 495 (30) |
9.12.2023 |
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LEYAL-DEMTAŞ GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET A.Ş.
Tel. +90 232 618/2065 E-Mail: demtas@leyal.com.tr |
Anlandemethode |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 63 Meter Tiefgang: 15 Meter |
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Authorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. |
Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. |
50 350 (31) |
9.12.2023 |
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VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA |
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International Shipbreaking Limited L.L.C
Tel. +1 9568312299 E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com robert.berry@internationalshipbreaking.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 335 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter |
Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden. Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen. Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt. |
Derzeit gibt es nach US-amerikanischen Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. |
120 000 (32) |
9.12.2023 |
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(1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
(2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
(3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.
(4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.
(5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.
(6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200 000 LDT pro Jahr.
(7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.
(8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.
(9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.
(10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.
(11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18 000 LDT pro Jahr.
(12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23 000 LDT pro Jahr.
(13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LDT pro Jahr.
(14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.
(15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.
(16) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 30 000 LDT abzuwracken.
(17) Laut den Genehmigungen ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 12 000 LDT (6 000 LDT pro Wasserliegeplatz) abzuwracken.
(18) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 45 000 LDT abzuwracken.
(19) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.
(20) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LDT pro Jahr.
(21) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5 000 LDT pro Jahr.
(22) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40 000 LDT pro Jahr.
(23) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 230 000 LDT abzuwracken.
(24) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 7 275 LDT abzuwracken.
(25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 300 000 LDT abzuwracken.
(26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 74 999 LDT abzuwracken.
(27) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
(28) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
(29) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.
(30) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80 000 LDT pro Jahr.
(31) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.
(32) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120 000 LDT pro Jahr.