6.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 310/29


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1906 DER KOMMISSION

vom 30. November 2018

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zwecks Aktualisierung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen aufgestellten europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (1), insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen aufgeführt sind.

(2)

Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission (2), zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1478 der Kommission (3), festgelegt.

(3)

Dänemark hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (4) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde, und hat ihr alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

(4)

Italien hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (5) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde, und hat ihr alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

(5)

Finnland hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (6) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde, und hat ihr alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

(6)

Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anträge auf Aufnahme von zwei in der Türkei befindlichen Abwrackeinrichtungen (7) in die europäische Liste erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 beigebracht oder eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtungen die in Artikel 13 dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtungen in die Liste aufzunehmen.

(7)

Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 einen Antrag auf Aufnahme einer in den Vereinigten Staaten von Amerika befindlichen Abwrackeinrichtung (8) in die europäische Liste erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 dieser Verordnung beigebracht oder eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtung die in Artikel 13 dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

(8)

Zudem müssen einige Datenfehler und Unstimmigkeiten berichtigt werden, die in den Einträgen der europäischen Liste ermittelt wurden.

(9)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden.

(10)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 30. November 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)   ABl. L 330 vom 10.12.2013, S. 1.

(2)  Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016, S. 119).

(3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1478 der Kommission vom 3. Oktober 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zwecks Aktualisierung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen aufgestellten europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen (ABl. L 249 vom 4.10.2018, S. 6).

(4)  Modern American Recycling Services Europe

(5)  San Giorgio del Porto S.p.A.

(6)  Turun Korjaustelakka Oy

(7)  Leyal Gemi Söküm Sanayi ve Tícaret Ltd. und Leyal Demtaș Gemi Söküm Sanayi ve Ticaret A.Ș.

(8)  International Shipbreaking Limited, L.L.C.


ANHANG

„ANHANG

EUROPÄISCHE LISTE VON ABWRACKEINRICHTUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 16 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1257/2013

TEIL A

In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung

Recycling-Methode

Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (1)

Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (2)

Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (3)

BELGIEN

NV Galloo Recycling Gent

Scheepszatestraat 9

9000 Gent

BELGIEN

Tel. +32 925125 21

E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 265 Meter

Breite: 36 Meter

Tiefgang: 12,5 Meter

 

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

34 000  (4)

31. März 2020

DÄNEMARK

Fornæs ApS

Rolshøjvej 12-16

8500 Grenå

DÄNEMARK

www.fornaes.dk

Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefgang: 6 Meter

BRZ: 10 000

Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

30 000  (5)

30. Juni 2021

Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S)

Sandholm 60

9900 Frederikshavn

DÄNEMARK

Website: http://www.modernamericanrecyclingservices.com/

E-Mail: Kristi@marsrecyclers.com

Schneiden und Brennschneiden, nachdem der für die Demontage bestimmte Gegenstand in eine Slipanlage gebracht wurde

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 290 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 14 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt.

Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Frederikshavn berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Die Abwrackeinrichtung darf gefährliche Abfälle nicht länger als ein Jahr lagern.

Stillschweigende Zulassung der Gemeinde Frederikshavn mit einer Überprüfungsfrist von zwei Wochen.

0 (6)

23. August 2023

Smedegaarden A/S

Vikingkaj 5

6700 Esbjerg

DÄNEMARK

www.smedegaarden.net

Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 170 Meter

Breite: 40 Meter

Tiefgang: 7,5 Meter

 

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

20 000  (7)

15. September 2021

ESTLAND

OÜ BLRT Refonda Baltic

Schwimmend am Kai und im Schwimmdock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 197 Meter

Breite: 32 Meter

Tiefgang: 9,6 Meter

BRZ: 28 000

Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Environmental Management System, Waste management EP 4.4.6-1-13

Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

21 852  (8)

15. Februar 2021

SPANIEN

DDR VESSELS XXI, S.L.

Hafen „El Musel“

Gijón

SPANIEN

Tel. +34 630144416

E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com

Abwrackrampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, außer Schiffe mit Atomantrieb.

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 169,9 Meter

(Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung des Hafenamts des Hafens, in dem sich die Einrichtung befindet

0 (9)

28. Juli 2020

FRANKREICH

Démonaval Recycling

ZI du Malaquis

Rue François Arago

76580 Le Trait

FRANKREICH

Tel. +33 769791280

E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

Länge: 140 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefe: 5 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

0 (10)

11. Dezember 2022

Gardet & De Bezenac Recycling/Groupe Baudelet Environnement — GIE MUG

616, Boulevard Jules Durand

76600 Le Havre

FRANKREICH

Tel. +33 235951634

E-Mail: infos@gardet-bezenac.com

Schwimmanleger und Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 18 Meter

LDT: 7 000

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

16 000  (11)

30. Dezember 2021

Grand Port Maritime de Bordeaux

152, Quai de Bacalan — CS 41320-33082 Bordeaux Cedex

FRANKREICH

Tel. +33 556905800

E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

Länge: 240 Meter

Breite: 37 Meter

Tiefe: 17 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

18 000  (12)

21. Oktober 2021

Les Recycleurs bretons

Zone Industrielle de Kerbriant — 29 610 Plouigneau

FRANKREICH

Tel.: +33(0)2 98 01 11 06

E-Mail: navaleo@navaleo.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

Länge: 225 Meter

Breite: 34 Meter

Tiefe: 27 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

5 500  (13)

24. Mai 2021

ITALIEN

San Giorgio del Porto S.p.A.

Calata Boccardo 8

16128 Genova

ITALIEN

Tel. +39 010251561

E-Mail: segreteria@sgdp.it; sangiorgiodelporto@legalmail.it

www.sgdp.it

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 350 Meter

Breite: 75 Meter

Tiefgang: 16 Meter

BRZ: 130 000

Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Ausdrückliche Zulassung

38 564  (14)

6. Juni 2023

LETTLAND

A/S „Tosmares kuģubūvētava“

Ģenerāļa Baloža iela 42/44, Liepaja, LV-3402

LETTLAND

Tel. +371 63401919

E-Mail: shipyard@tosmare.lv

Demontage von Schiffen (Wasserliegeplatz und Trockendock)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter Breite:

22 Meter

Tiefe: 7 Meter

DWT:14 000

BRZ: 200-12 000

Gewicht:

100-5 000 Tonnen

LDT: 100-5 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024.

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

0 (15)

11. Juni 2020

LITAUEN

UAB APK

Minijos 180 (Liegeplatz 133A)

LT 93269, Klaipėda,

LITAUEN

Tel. +370 46365776

Fax +370 46 365776

E-Mail: uab.apk@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 130 Meter

Breite: 35 Meter

Tiefe: 10 Meter

BRZ: 3 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

1 500  (16)

17. März 2020

UAB Armar

Minijos 180 (Liegeplätze 127A, 131A)

LT 93269, Klaipėda,

LITAUEN

Tel. +370 68532607

E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A):

Länge: 80 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefe: 6 Meter

BRZ: 1 500

Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 131A):

Länge: 80 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefe: 5 Meter

BRZ: 1 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A)

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A)

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

3 910  (17)

17. März 2020

(Liegeplatz 127A)

19. April 2022

(Liegeplatz 131A)

UAB Vakaru refonda

Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A) LT 93269, Klaipėda,

LITAUEN

Tel. +370 46483940/483891

Fax +370 46483891

E-Mail: refonda@wsy.lt

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter

Breite: 55 Meter

Tiefe: 14 Meter

BRZ: 70 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

20 140  (18)

21. Mai 2020

NIEDERLANDE

Keppel-Verolme

Prof. Gerbrandyweg 25

3197 KK Rotterdam-Botlek

NIEDERLANDE

Tel. +31 1812343 53

E-Mail: mzoethout@keppelverolme.nl

Abwracken

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 405 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefe: 11,6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

52 000  (19)

21. Juli 2021

Scheepssloperij Nederland B.V.

Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel

Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel

NIEDERLANDE

Tel. +31 786736055

E-Mail: info@sloperij-nederland.nl

Abwracken

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter

Breite: 33 Meter

Tiefe: 6 Meter

Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)

Die Abwrackarbeiten beginnen am schwimmenden Schiff, damit der Rumpf leichter wird; die Winde, mit der Schiffe auf die Rampe gezogen werden, ist auf 2 000 Tonnen ausgelegt.

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

9 300  (20)

27. September 2021

PORTUGAL

Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais

Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39, 3811-901 Aveiro

PORTUGAL

Tel. +351 234378970, +351 232767700

E-Mail: info@navalria.pt

Demontage im Trockendock,

Dekontaminierung und Demontage auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs

Nennkapazität der horizontalen Ebene: 700 Tonnen

Nennkapazität der geneigten Ebene: 900 Tonnen

Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.o 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten.

Ausdrückliche Zulassung

1 900  (21)

26. Januar 2020

FINNLAND

Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)

Navirentie 9

21110 Naantali

FINNLAND

Tel. +358 405106952

E-Mail try@turkurepairyard.com

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 250 Meter

Breite: 40 Meter

Tiefgang: 7,9 Meter

Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

20 000  (22)

1. Oktober 2023

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Able UK Limited

Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre

Graythorp Dock

Tees Road

Hartlepool

Cleveland

TS25 2DB

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1642806080

E-Mail: info@ableuk.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 337,5 Meter

Breite: 120 Meter

Tiefgang: 6,65 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

66 340  (23)

6. Oktober 2020

Dales Marine Services Ltd

Imperial Dry Dock

Leith

Edinburgh

EH6 7DR

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Kontakt:

Tel. +44 1314543380

E-Mail: leithadmin@dalesmarine.co.uk; b.robertson@dalesmarine.co.uk

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

Alle Schiffe von bis zu 7 000  Tonnen

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter

Breite: 21 Meter

Tiefgang: 7,7 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

7 275  (24)

2. November 2022

Harland and Wolff Heavy Industries Limited

Queen's Island

Belfast

BT3 9DU

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 2890458456

E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio.

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

13 200  (25)

3. August 2020

Swansea Drydock Ltd

Prince of Wales Dry Dock

Swansea

Wales

SA1 1LY

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1792654592

E-Mail: info@swanseadrydocks.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter

Breite: 27 Meter

Tiefgang: 7 Meter

Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

7 275  (26)

2. Juli 2020

TEIL B

In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung

Recycling-Methode

Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (27)

Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (28)

Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (29)

TÜRKEI

LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET

LTD.

Gemi Söküm Tesisleri, Parcel 3-4 Aliaga

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 232618/2030

E-Mail: info@leyal.com.tr

Anlandemethode

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 100 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Authorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden.

Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

55 495  (30)

9.12.2023

LEYAL-DEMTAŞ GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET A.Ş.

Gemi Söküm Tesisleri,

Parcel 25 Aliaga

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 232 618/2065

E-Mail: demtas@leyal.com.tr

Anlandemethode

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 63 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Authorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden.

Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

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9.12.2023

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

International Shipbreaking Limited L.L.C

18601 R.L Ostos Road Brownsville TX, 78521

VEREINIGTE STAATEN

Tel. +1 9568312299

E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com

robert.berry@internationalshipbreaking.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 335 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.

Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen.

Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt.

Derzeit gibt es nach US-amerikanischen Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen.

120 000  (32)

9.12.2023


(1)  Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

(2)  Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

(3)  Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

(4)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

(5)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

(6)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200 000 LDT pro Jahr.

(7)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

(8)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.

(9)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.

(10)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.

(11)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18 000 LDT pro Jahr.

(12)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23 000 LDT pro Jahr.

(13)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LDT pro Jahr.

(14)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.

(15)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.

(16)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 30 000 LDT abzuwracken.

(17)  Laut den Genehmigungen ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 12 000 LDT (6 000 LDT pro Wasserliegeplatz) abzuwracken.

(18)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 45 000 LDT abzuwracken.

(19)  Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.

(20)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LDT pro Jahr.

(21)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5 000 LDT pro Jahr.

(22)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40 000 LDT pro Jahr.

(23)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 230 000 LDT abzuwracken.

(24)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 7 275 LDT abzuwracken.

(25)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 300 000 LDT abzuwracken.

(26)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 74 999 LDT abzuwracken.

(27)  Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

(28)  Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

(29)  Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.

(30)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80 000 LDT pro Jahr.

(31)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.

(32)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120 000 LDT pro Jahr.