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5.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 309/3 |
BESCHLUSS (EU) 2018/1890 DES RATES
vom 29. November 2018
zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,
gestützt auf die Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 19. Oktober 2018 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der De Nederlandsche Bank (EZB/2018/25) (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft werden. |
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(2) |
Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank, Deloitte Accountants B.V., endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2018. Es ist deshalb erforderlich, externe Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. |
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(3) |
Die De Nederlandsche Bank hat KPMG Accountants N.V. als ihre externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 ausgewählt, wobei ihr Mandat bis zum Geschäftsjahr 2025 jährlich verlängert werden kann. |
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(4) |
Der Rat der Europäischen Zentralbank hat empfohlen, KPMG Accountants N.V. als die externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 zu bestellen, wobei ihr Mandat bis zum Geschäftsjahr 2025 jährlich verlängert werden kann. |
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(5) |
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates (2) entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 1 Absatz 8 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:
„(8) KPMG Accountants N.V. werden als externe Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 anerkannt.“
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die EZB gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 29. November 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. SCHRAMBÖCK
(1) ABl. C 394 vom 30.10.2018, S. 1.
(2) Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).