7.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 276/9 |
BESCHLUSS (GASP) 2018/1655 DES RATES
vom 6. November 2018
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2382 zur Errichtung eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 21. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2382 (1) zur Errichtung eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) angenommen. |
(2) |
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sollte deshalb ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt werden. |
(3) |
Der Beschluss (GASP) 2016/2382 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2382
Artikel 16 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/2382 erhält folgende Fassung:
„(2) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben des ESVK im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf 1 365 816 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben des ESVK für die folgenden Zeiträume wird vom Rat festgelegt.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 6. November 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
H. LÖGER
(1) Beschluss (GASP) 2016/2382 des Rates vom 21. Dezember 2016 zur Errichtung eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/189/GASP (ABl. L 352 vom 23.12.2016, S. 60).