7.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 276/9


BESCHLUSS (GASP) 2018/1655 DES RATES

vom 6. November 2018

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2382 zur Errichtung eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 21. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2382 (1) zur Errichtung eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) angenommen.

(2)

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sollte deshalb ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2016/2382 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2382

Artikel 16 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/2382 erhält folgende Fassung:

„(2)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben des ESVK im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf 1 365 816 EUR.

Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben des ESVK für die folgenden Zeiträume wird vom Rat festgelegt.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 6. November 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. LÖGER


(1)  Beschluss (GASP) 2016/2382 des Rates vom 21. Dezember 2016 zur Errichtung eines Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (ESVK) und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/189/GASP (ABl. L 352 vom 23.12.2016, S. 60).