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23.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 264/23 |
BESCHLUSS (EU) 2018/1589 DES RATES
vom 15. Oktober 2018
zur Ernennung von zwei von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der estnischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 26. Januar 2015, 5. Februar 2015 und 23. Juni 2015 die Beschlüsse (EU) 2015/116 (1), (EU) 2015/190 (2) und (EU) 2015/994 (3) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis 25. Januar 2020 erlassen. Am 4. September 2015 wurde mit dem Beschluss (EU) 2015/1510 des Rates (4) Herr Juri GOTMANS als Nachfolger von Herrn Mart VÕRKLAEV zum stellvertretenden Mitglied ernannt. |
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(2) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Georg LINKOV ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
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(3) |
Infolge des Ablaufs des Mandats, auf dessen Grundlage Herr Juri GOTMANS (Mayor of Haanja Municipality) vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt werden zu stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2020:
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Herr Priit VÄRK, Mayor of Paide, |
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Herr Juri GOTMANS, Member of Võru Town Council (Mandatsänderung). |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 15. Oktober 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. KÖSTINGER
(1) Beschluss (EU) 2015/116 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 20 vom 27.1.2015, S. 42).
(2) Beschluss (EU) 2015/190 des Rates vom 5. Februar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 25).
(3) Beschluss (EU) 2015/994 des Rates vom 23. Juni 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 159 vom 25.6.2015, S. 70).
(4) Beschluss (EU) 2015/1510 des Rates vom 4. September 2015 zur Ernennung eines estnischen Mitglieds des Ausschusses der Regionen und eines estnischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen (ABl. L 236 vom 10.9.2015, S. 8).