22.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 263/1


BESCHLUSS (EU) 2018/1578 DES RATES

vom 18. September 2018

über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 186 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss 98/591/EG (2) hat der Rat den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden das „Abkommen“) genehmigt. Das Abkommen wurde am 5. Dezember 1997 in Washington unterzeichnet und ist am 14. Oktober 1998 in Kraft getreten.

(2)

Gemäß Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens wird dieses zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen und kann anschließend mit seinen etwaigen Änderungen durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien um weitere fünf Jahre verlängert werden.

(3)

Mit den Beschlüssen 2004/756/EG (3), 2009/306/EG (4) und 2014/240/EU (5) hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um jeweils weitere fünf Jahre genehmigt. Das Abkommen läuft am 14. Oktober 2018 aus.

(4)

Die von den Kommissionsdienststellen vorgenommene Bewertung zeigt deutlich, dass das Abkommen einen wichtigen Rahmen bildet, der die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Vereinigten Staaten von Amerika in gemeinsamen wissenschaftlichen und technischen Schwerpunktbereichen erleichtert und so für beide Seiten von Nutzen ist. Es liegt daher im Interesse der Union, das Abkommen um weitere fünf Jahre zu verlängern.

(5)

Die beiden Vertragsparteien haben ihre Absicht bestätigt, das Abkommen ohne Änderung um einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren zu verlängern.

(6)

Die Verlängerung des Abkommens sollte daher im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika um weitere fünf Jahre wird im Namen der Union genehmigt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Notifizierung gemäß Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens vor, dass die Union ihre für die Verlängerung des Abkommens erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen hat.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. September 2018.

Für den Rat

Der Präsident

G. BLÜMEL


(1)  Zustimmung vom 3. Juli 2018 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss 98/591/EG des Rates vom 13. Oktober 1998 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 284 vom 22.10.1998, S. 35).

(3)  Beschluss 2004/756/EG des Rates vom 4. Oktober 2004 zum Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 5).

(4)  Beschluss 2009/306/EG des Rates vom 30. März 2009 über die Verlängerung und Änderung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 90 vom 2.4.2009, S. 20).

(5)  Beschluss 2014/240/EU des Rates vom 14. April 2014 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (ABl. L 128 vom 30.4.2014, S. 43).