15.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 257/1


BESCHLUSS (EU) 2018/1528 DES RATES

vom 11. Oktober 2018

über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Mai 2003 nahm die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan“ an' in dem Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holz erzeugenden Ländern gefordert wurden (im Folgenden „EU-Aktionsplan“). Im Oktober 2003 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu diesem EU-Aktionsplan an (1), und am 7. Juli 2005 verabschiedete das Europäische Parlament eine diesbezügliche Entschließung (2).

(2)

Am 5. Dezember 2005 ermächtigte der Rat die Kommission, mit Holz erzeugenden Ländern Verhandlungen über Partnerschaftsabkommen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans aufzunehmen.

(3)

Am 20. Dezember 2005 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 (3) an, mit der ein FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren in die Union aus Ländern, mit denen die Union ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen geschlossen hat, eingerichtet wurde.

(4)

Die Verhandlungen mit der Sozialistischen Republik Vietnam wurden erfolgreich abgeschlossen, und das freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 11. Mai 2017 paraphiert.

(5)

Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor im Namen der Union wird vorbehaltlich des Abschlusses des Abkommens genehmigt (4).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 11. Oktober 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. MOSER


(1)  ABl. C 268 vom 7.11.2003, S. 1.

(2)  ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 482.

(3)  Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1).

(4)  Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.