4.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 249/6


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1478 DER KOMMISSION

vom 3. Oktober 2018

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zwecks Aktualisierung der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen aufgestellten europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen („die europäische Liste“) wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission (2) aufgestellt und mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/684 der Kommission (3) geändert.

(2)

Das Vereinigte Königreich hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde, und ihr alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt.

(3)

Die Zulassung zweiter Abwrackeinrichtungen in Polen ist am 28. April 2018 abgelaufen, und die Kommission hat von Polen keine Informationen erhalten, wonach die diesen Einrichtungen zum Recycling von Schiffen erteilten Zulassungen erneuert werden oder werden sollen. Diese beiden Einrichtungen erfüllen daher nicht mehr die Anforderungen von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und sollten gemäß Artikel 16 Absatz 4 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 aus der europäischen Liste gestrichen werden.

(4)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher geändert werden.

(5)

Für Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und für die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bei der Kommission die Aufnahme in die europäische Liste beantragt wurde, ist die Bewertung der beigebrachten oder eingeholten einschlägigen Informationen und Belege noch im Gang. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte für die nicht in der Union ansässigen Abwrackeinrichtungen erlassen, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.

(6)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 3. Oktober 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 330 vom 10.12.2013, S. 1.

(2)  Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016, S. 119).

(3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2018/684 der Kommission vom 4. Mai 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zwecks Aktualisierung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 116 vom 7.5.2018, S. 47).


ANHANG

EUROPÄISCHE LISTE VON ABWRACKEINRICHTUNGEN GEMÄẞ ARTIKEL 16 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1257/2013

In einem Mitgliedstaat der Union ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung

Recycling-Methode

Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (1)

Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (2)

Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (3)

BELGIEN

NV Galloo Recycling Gent

Scheepszatestraat 9

9000 Gent

BELGIEN

Tel. +32 92512521

E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 265 Meter

 

Breite: 36 Meter

 

Tiefgang: 12,5 Meter

 

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

34 000  (4)

31. März 2020

DÄNEMARK

Fornæs ApS

Rolshøjvej 12-16

8500 Grenå

DÄNEMARK

www.fornaes.dk

Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 150 Meter

 

Breite: 25 Meter

 

Tiefgang: 6 Meter

 

BRZ: 10 000

Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

30 000  (5)

30. Juni 2021

Smedegaarden A/S

Vikingkaj 5

6700 Esbjerg

DÄNEMARK

www.smedegaarden.net

Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 170 Meter

 

Breite: 40 Meter

 

Tiefgang: 7,5 Meter

 

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

20 000  (6)

15. September 2021

ESTLAND

OÜ BLRT Refonda Baltic

Schwimmend am Kai und im Schwimmdock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 197 Meter

 

Breite: 32 Meter

 

Tiefgang: 9,6 Meter

 

BRZ: 28 000

Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Environmental Management System, Waste management EP 4.4.6-1-13

Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

21 852  (7)

15. Februar 2021

SPANIEN

DDR VESSELS XXI, S.L.

Hafen „El Musel“

Gijón

SPANIEN

Tel. +34 630144416

E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com

Abwrackrampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, außer Schiffe mit Atomantrieb.

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 84,95 Meter

(Schiffe mit einer Länge von bis zu 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

Bislang wurde kein spezifisches Verfahren festgelegt.

0 (8)

28. Juli 2020

FRANKREICH

Démonaval Recycling

ZI du Malaquis

Rue François Arago

76580 Le Trait

FRANKREICH

Tel. +33 769791280

E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

 

Länge: 140 Meter

 

Breite: 25 Meter

 

Tiefe: 5 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

0 (9)

11. Dezember 2022

Gardet & De Bezenac Recycling/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT — GIE MUG

616, Boulevard Jules Durand

76600 Le Havre

FRANKREICH

Tel. +33 235951634

E-Mail: infos@gardet-bezenac.com

Schwimmanleger und Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 150 Meter

 

Breite: 18 Meter

 

LDT: 7 000

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

16 000  (10)

30. Dezember 2021

Grand Port Maritime de Bordeaux

152, Quai de Bacalan — CS 41320-33082 Bordeaux Cedex

FRANKREICH

Tel. +33 556905800

E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

 

Länge: 240 Meter

 

Breite: 37 Meter

 

Tiefe: 17 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

18 000  (11)

21. Oktober 2021

Les Recycleurs bretons

Zone Industrielle de Kerbriant 29 610 Plouigneau

FRANKREICH

Tel. +33 298011106

E-Mail: navaleo@navaleo.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

 

Länge: 225 Meter

 

Breite: 34 Meter

 

Tiefe: 27 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

5 500  (12)

24. Mai 2021

LETTLAND

A/S „Tosmares kuģubūvētava“

Ģenerāļa Baloža iela 42/44, Liepaja, LV-3402

LETTLAND

Tel. +371 63401919

E-Mail: shipyard@tosmare.lv

Demontage von Schiffen (Wasserliegeplatz und Trockendock)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 165 Meter

 

Breite: 22 Meter

 

Tiefe: 7 Meter

 

DWT:14 000

 

BRZ: 200-12 000

 

Gewicht: 100-5 000 Tonnen

 

LDT: 100 -5 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

0 (13)

11. Juni 2020

LITAUEN

UAB APK

Minijos 180 (Liegeplatz 133A) LT-93269 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 46365776

Fax +370 46365776

E-Mail: uab.apk@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 130 Meter

 

Breite: 35 Meter

 

Tiefe: 10 Meter

 

BRZ: 3 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

1 500  (14)

17. März 2020

UAB Armar

Minijos 180 (Liegeplätze 127A, 131A) LT-93269 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 68532607

E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A):

 

Länge: 80 Meter

 

Breite: 16 Meter

 

Tiefe: 6 Meter

 

BRZ: 1 500

Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 131A):

 

Länge: 80 Meter

 

Breite: 16 Meter

 

Tiefe: 5 Meter

 

BRZ: 1 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A)

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A)

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

3 910  (15)

17. März 2020

(Liegeplatz 127A)

19. April 2022

(Liegeplatz 131A)

UAB Vakaru refonda

Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A) LT-93269 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 46483940/483891

Fax +370 46483891

E-Mail: refonda@wsy.lt

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 230 Meter

 

Breite: 55 Meter

 

Tiefe: 14 Meter

 

BRZ: 70 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

20 140  (16)

21. Mai 2020

NIEDERLANDE

Keppel-Verolme

Prof. Gerbrandyweg 25

3197 KK Rotterdam-Botlek

NIEDERLANDE

Tel. +31 181234353

E-Mail: mzoethout@keppelverolme.nl

Abwracken

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 405 Meter

 

Breite: 90 Meter

 

Tiefe: 11,6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

52 000  (17)

21. Juli 2021

Scheepssloperij Nederland B.V.

Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel

Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel

NIEDERLANDE

Tel. +31 786736055

E-Mail: info@sloperij-nederland.nl

Abwracken

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 200 Meter

 

Breite: 33 Meter

 

Tiefe: 6 Meter

 

Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)

Die Abwrackarbeiten beginnen am schwimmenden Schiff, damit der Rumpf leichter wird; die Winde, mit der Schiffe auf die Rampe gezogen werden, ist auf 2 000 Tonnen ausgelegt.

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

9 300  (18)

27. September 2021

PORTUGAL

Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais

Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39 3811-901 Aveiro

PORTUGAL

Tel. +351 234378970, +351 232767700

E-Mail: info@navalria.pt

Demontage im Trockendock, Dekontaminierung und Demontage auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs

Nennkapazität der horizontalen Ebene: 700 Tonnen

Nennkapazität der geneigten Ebene: 900 Tonnen

 

Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.o 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten.

1 900 Tonnen (19)

26. Januar 2020

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Able UK Limited

Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre

Graythorp Dock

Tees Road

Hartlepool

Cleveland

TS25 2DB

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1642806080

E-Mail: info@ableuk.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 337,5 Meter

 

Breite: 120 Meter

 

Tiefgang: 6,65 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

66 340  (20)

6. Oktober 2020

Dales Marine Services Ltd

Imperial Dry Dock

Leith

Edinburgh

EH6 7DR

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1314543380

E-Mail: leithadmin@dalesmarine.co.uk; b.robertson@dalesmarine.co.uk

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

Alle Schiffe von bis zu 7 000 Tonnen

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 165 Meter

 

Breite: 21 Meter

 

Tiefgang: 7,7 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

7 275  (21)

2. November 2022

Harland and Wolff Heavy Industries Limited

Queen's Island

Belfast

BT3 9DU

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 2890458456

E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio.

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

13 200  (22)

3. August 2020

Swansea Drydock Ltd

Prince of Wales Dry Dock

Swansea

Wales

SA1 1LY

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1792654592

E-Mail: info@swanseadrydocks.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet.

Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

 

Länge: 200 Meter

 

Breite: 27 Meter

 

Tiefgang: 7 Meter

Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Auflagen für die Tätigkeit enthält und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung

7 275  (23)

2. Juli 2020


(1)  Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

(2)  Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

(3)  Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

(4)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LTD pro Jahr.

(5)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LTD pro Jahr.

(6)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LTD pro Jahr.

(7)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LTD pro Jahr.

(8)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LTD pro Jahr.

(9)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LTD pro Jahr.

(10)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18 000 LTD pro Jahr.

(11)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23 000 LTD pro Jahr.

(12)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LTD pro Jahr.

(13)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LTD pro Jahr.

(14)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 30 000 LTD abzuwracken.

(15)  Laut den Genehmigungen ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 12 000 LTD (6 000 LTD pro Wasserliegeplatz) abzuwracken.

(16)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 45 000 LTD abzuwracken.

(17)  Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 Tonnen pro Jahr.

(18)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LTD pro Jahr.

(19)  Es liegen keine Angaben zur theoretischen jährlichen Schiffsrecyclinghöchstkapazität vor.

(20)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 230 000 Tonnen abzuwracken.

(21)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 7 275 Tonnen abzuwracken.

(22)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 300 000 Tonnen abzuwracken.

(23)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 74 999 Tonnen abzuwracken.