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25.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 240/63 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/1290 DES RATES
vom 24. September 2018
zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen. |
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(2) |
Am 17. September 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Einträge zu fünf Personen in der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert. |
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(3) |
Die Anhänge I und III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 sollten daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Anhänge I und III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. September 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. BOGNER-STRAUSS
ANHANG
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1. |
In Anhang I und Anhang III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 erhält Eintrag 21 folgende Fassung:
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2. |
In Anhang I und Anhang III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 erhält Eintrag 22 folgende Fassung:
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3. |
In Anhang I und Anhang III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 erhält Eintrag 23 folgende Fassung:
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4. |
In Anhang I und Anhang III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 erhält Eintrag 24 folgende Fassung:
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5. |
In Anhang I und Anhang III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 erhält Eintrag 25 folgende Fassung:
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6. |
In Anhang I und Anhang III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 erhält Eintrag 26 folgende Fassung:
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