26.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 189/2


BESCHLUSS (EU) 2018/1047 DES RATES

vom 16. Juli 2018

über die Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits im Namen der Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 207 und 212 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 25. November 2004 hat der Rat die Kommission zur Aushandlung eines Partnerschafts- und Kooperationsrahmenabkommens mit der Republik Singapur (im Folgenden „Abkommen“) ermächtigt.

(2)

Die Verhandlungen wurden abgeschlossen, und das Abkommen wurde am 14. Oktober 2013 paraphiert.

(3)

Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden. Es wird durch eine Zusatzvereinbarung ergänzt, die Bestandteil des Abkommens ist und die gleichzeitig mit dem Abkommen unterzeichnet werden sollte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung, im Namen der Union, des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits sowie der dem Abkommen beigefügten Zusatzvereinbarung wird — vorbehaltlich des Abschlusses des Abkommens (1) — genehmigt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen und die dem Abkommen beigefügte Zusatzvereinbarung im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Juli 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Der Wortlaut des Abkommens wird zusammen mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.