3.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 307/27 |
Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/719 der Kommission vom 14. Mai 2018 zur Änderung der Entscheidung 2009/821/EG hinsichtlich der Verzeichnisse der Grenzkontrollstellen und Veterinäreinheiten in TRACES
( Amtsblatt der Europäischen Union L 120 vom 16. Mai 2018 )
Seite 17, Nummer 1 Buchstabe a des Anhangs:
Anstatt:
„Im Dänemark betreffenden Teil erhält der Eintrag für den Flughafen in Aalborg folgende Fassung:“
muss es heißen:
„Im Dänemark betreffenden Teil wird nach dem zweiten Eintrag folgender Eintrag für den Flughafen in Aalborg eingefügt:“.
Seite 17, Nummer 2 Buchstabe b des Anhangs:
Anstatt:
„Im Österreich betreffenden Teil wird der Eintrag für die zentrale Einheit ‚AT000000 BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT‘ ersetzt durch ‚AT000000 BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT UND KONSUMENTENSCHUTZ‘.“
muss es heißen:
„Im Österreich betreffenden Teil wird der Eintrag für die zentrale Einheit ‚AT00000 BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT‘ ersetzt durch ‚AT00000 BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT UND KONSUMENTENSCHUTZ‘.“.