18.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/5


BESCHLUSS DES RATES

vom 13. Juli 2018

zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Griechenland) des Verwaltungsrates des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen

(2018/C 251/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (1), insbesondere auf Artikel 10,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss vom 26. Mai 2016 (2) hat der Rat 18 Mitglieder und 17 stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für die Zeit vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Mai 2019 ernannt.

(2)

Die Regierung Griechenlands hat einen Kandidaten für einen zu besetzenden Sitz eines stellvertretenden Mitglieds vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Folgende Person wird für die verbleibende Amtszeit bis zum 31. Mai 2019 zum stellvertretenden Mitglied (Griechenland) des Verwaltungsrates des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen ernannt:

VERTRETER DER REGIERUNGEN

Land

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Griechenland

 

Herr Dimitrios PLATIS

Artikel 2

Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. LÖGER


(1)  ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.

(2)  Beschluss des Rates vom 26. Mai 2016 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (ABl. C 199 vom 4.6.2016, S. 5).