16.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 43/14


BESCHLUSS (GASP) 2018/225 DES RATES

vom 15. Februar 2018

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/346 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 33 und Artikel 31 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 25. Juli 2012 den Beschluss 2012/440/GASP (1) zur Ernennung von Herrn Stavros LAMBRINIDIS zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) angenommen.

(2)

Der Rat hat am 27. Februar 2017 den Beschluss (GASP) 2017/346 (2) zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte angenommen. Das Mandat des Sonderbeauftragten endet am 28. Februar 2019.

(3)

Im Beschluss (GASP) 2017/346 wurde dem Sonderbeauftragten der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für den Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 zugewiesen. Ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte für den Zeitraum vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 festgelegt werden.

(4)

Der Beschluss (GASP) 2017/346 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/346 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 beläuft sich auf 894 178 EUR.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab 1. März 2018.

Geschehen zu Brüssel am 15. Februar 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. VALCHEV


(1)  Beschluss 2012/440/GASP des Rates vom 25. Juli 2012 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte (ABl. L 200 vom 27.7.2012, S. 21).

(2)  Beschluss (GASP) 2017/346 des Rates vom 27. Februar 2017 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte (ABl. L 50 vom 28.2.2017, S. 66).