30.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 25/40


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/142 DER KOMMISSION

vom 15. Januar 2018

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/762/EU der Kommission zur Festlegung von Vorschriften für die Durchführung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 71)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Durchführungsbeschluss 2014/762/EU (2) wurden die Kapazitätsziele, Qualitäts- und Interoperabilitätsanforderungen sowie die Registrierungs- und Zertifizierungsverfahren der Europäischen Notfallabwehrkapazität (EERC) als auch die allgemeinen Vorschriften für Katastrophenschutzmodule festgelegt.

(2)

Der akute Mangel an medizinischen Notfall- und anderen gesundheitsbezogenen Einsatzteams während der Ebola-Krise führte zur Entwicklung des Konzepts eines Europäischen Medizinischen Korps, das als Teil der Europäischen Notfallabwehrkapazität beim Ausbruch von Seuchen und in Notfällen mit Folgen für die menschliche Gesundheit eingesetzt werden kann. Ziel ist die Stärkung der Fähigkeit der Union als Ganzes zur Reaktion auf Seuchenausbrüche und Notfälle mit Folgen für die menschliche Gesundheit, die die Bewältigungskapazitäten der betroffenen Länder — innerhalb und außerhalb der Union — übersteigen.

(3)

Die Anforderungen für Katastrophenschutzmodule müssen den anerkannten internationalen Prozessen wie etwa der Initiative der Weltgesundheitsorganisation zur Klassifizierung von medizinischen Notfallteams und den Leitlinien der Internationalen Beratungsgruppe für Such- und Rettungsdienste (INSARAG) Rechnung tragen.

(4)

Mit Durchführungsbeschluss 2014/762/EU wurde die Kommission damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Eignung der Kapazitätsziele, der Qualitäts- und Interoperabilitätsanforderungen sowie der Zertifizierungs- und Registrierungsverfahren für Ressourcen im Rahmen der EERC mindestens einmal alle zwei Jahre zu bewerten und erforderlichenfalls eine Überarbeitung vorzunehmen. Das Zertifizierungsverfahren für Ressourcen sollte angepasst werden, um den in der ersten Phase gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.

(5)

Der Durchführungsbeschluss 2014/762/EU sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss 2014/762/EU wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 2 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6)

‚Europäisches Medizinisches Korps‘ bezeichnet den Teil der EERC, der im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union für Bewältigungsmaßnahmen im Falle akuter Notfälle im Gesundheitsbereich zur Verfügung steht.“

2.

Artikel 16 Absatz 8 erhält folgende Fassung:

„(8)   Die Zertifizierung eines Moduls, eines Teams für technische Hilfe und Unterstützung, einer anderen Bewältigungskapazität oder eines Experten sollte spätestens nach fünf Jahren überprüft werden, wenn die Ressource zur erneuten Registrierung im Rahmen der EERC angemeldet wird.“

3.

Anhang II wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.

4.

Anhang III wird durch Anhang II des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

5.

Anhang V wird gemäß Anhang III des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 15. Januar 2018

Für die Kommission

Christos STYLIANIDES

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924.

(2)  Durchführungsbeschluss 2014/762/EU der Kommission vom 16. Oktober 2014 zur Festlegung von Vorschriften für die Durchführung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union und zur Aufhebung der Entscheidungen 2004/277/EG, Euratom und 2007/606/EG, Euratom (ABl. L 320 vom 6.11.2014, S. 1.).


ANHANG I

Anhang II des Durchführungsbeschlusses 2014/762/EU wird wie folgt geändert:

(1)

Der folgende Abschnitt 18 wird angefügt:

„18.   Medizinische Notfallteams (EMT) — Typ 1 (fester Standort): ambulante Notfallversorgung

Aufgaben

Erste ambulante Notfallversorgung bei Verletzungen und anderen bedeutenden Gesundheitsproblemen, einschließlich folgender Leistungen:

Sichtung, Bewertung, Erste Hilfe;

Stabilisierung und Überweisung bei schweren Trauma- und sonstigen Notfällen;

gesicherte Versorgung bei leichten Trauma- und sonstigen Notfällen.

Kapazitäten

Eine Tageskapazität zur Versorgung von mindestens 100 ambulanten Patienten pro Tag.

Hauptkomponenten

Personalbedarf:

Management: Personal mit folgenden Funktionen: Teamleiter, stellvertretender Teamleiter, Verbindungsbeamter (Verbindung zum RDC, zum Vor-Ort-Koordinierungszentrum oder einem anderen Koordinierungsmechanismus soweit erforderlich sowie zur lokalen Notfallbehörde), Sicherheitsbeauftragter;

Angehörige der Gesundheitsberufe: gemäß den Mindestanforderungen der WHO;

Logistik: 1 Teamleiter ‚Logistik‘ + Logistik-Team, das die Autarkieanforderungen erfüllt.

Das Team muss die Anforderungen der Leitlinien ‚Classification and minimum standards for foreign medical teams in sudden onset disasters (Mindestnormen für ausländische medizinische Teams bei plötzlich eintretenden Katastrophen)‘ und späterer oder zusätzlicher Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllen.

Autarkie

Das Team sollte während des gesamten Einsatzes autark sein. Es gelten Artikel 12 und die Mindeststandards der WHO.

Entsendung

Startbereit spätestens 24 bis 48 Stunden nach Annahme des Hilfeangebots.

Mindestdauer der Einsatzfähigkeit: 14 Tage.“

(2)

Der folgende Abschnitt 19 wird angefügt:

„19.   Medizinische Notfallteams (EMT) — Typ 1 (mobil): ambulante Notfallversorgung

Aufgaben

Erste ambulante Notfallversorgung bei Verletzungen und anderen bedeutenden Gesundheitsproblemen, einschließlich folgender Leistungen:

Sichtung, Bewertung, Erste Hilfe;

Stabilisierung und Überweisung bei schwerer Trauma- und sonstigen Notfällen;

definitive Versorgung bei leichten Trauma- und sonstigen Notfällen.

Kapazitäten

Eine Tageskapazität zur Versorgung von mindestens 50 ambulanten Patienten pro Tag.

Hauptkomponenten

Personalbedarf:

Management: Personal mit folgenden Funktionen: Teamleiter, stellvertretender Teamleiter, Verbindungsbeamter (Verbindung zum RDC, zum Vor-Ort-Koordinierungszentrum oder einem anderen Koordinierungsmechanismus soweit erforderlich sowie zur lokalen Notfallbehörde), Sicherheitsbeauftragter;

Angehörige der Gesundheitsberufe: gemäß den Mindestanforderungen der WHO;

Logistik: 1 Teamleiter ‚Logistik‘ + Logistik-Team, das die Autarkieanforderungen erfüllt.

Das Team muss die Anforderungen der Leitlinien ‚Classification and minimum standards for foreign medical teams in sudden onset disasters (Mindestnormen für ausländische medizinische Teams bei plötzlich eintretenden Katastrophen)‘ und späterer oder zusätzlicher Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllen.

Autarkie

Das Team sollte während des gesamten Einsatzes autark sein. Es gelten Artikel 12 und die Mindeststandards der WHO.

Entsendung

Startbereit spätestens 24 bis 48 Stunden nach Annahme des Hilfeangebots.

Mindestdauer der Einsatzfähigkeit: 14 Tage.“

(3)

Der folgende Abschnitt 20 wird angefügt:

„20.   Medizinische Notfallteams (EMT) — Typ 2: stationäre chirurgische Notfallversorgung

Aufgaben

Stationäre Akutversorgung, allgemeine und geburtshilfliche Chirurgie für Trauma- und sonstige schwer kranke/schwer verletzte Patienten einschließlich folgender Leistungen:

Aufnahme/Screening neuer und überwiesener Patienten, Rücküberweisung;

chirurgische Sichtung und Bewertung;

erweiterte lebensrettende Maßnahmen;

definitive Wundversorgung und Grundversorgung von Brüchen;

lebensrettende Sofortchirurgie;

allgemeine und geburtshilfliche Notfall-Operationen;

stationäre Notfall-Versorgung für Nicht-Trauma-Patienten;

grundlegende Dienste in den Bereichen Anästhesie, Röntgenuntersuchung, Sterilisierung, Laborarbeit und Bluttransfusion;

Rehabilitationsdienste und Nachbetreuung von Patienten.

Fähigkeit zur Aufnahme und Integration spezialisierter Gesundheitsteams in den Fällen, in denen das Team nicht in der Lage ist, einige der oben genannten Leistungen zu erbringen.

Kapazitäten

Tages- und Nachtdienste (erforderlichenfalls rund um die Uhr), die mindestens Folgendes umfassen:

1 Operationssaal mit 1 Operationsraum; mindestens 20 Betten für stationäre Patienten pro Operationstisch;

Fähigkeit zur Durchführung von 7 schweren oder 15 leichten chirurgischen Eingriffen pro Tag.

Hauptkomponenten

Personalbedarf:

Management: 1 Teamleiter; 1 stellvertretender Teamleiter; 1 Verbindungsbeamter (Verbindung zum RDC, zum Vor-Ort-Koordinierungszentrum oder einem anderen Koordinierungsmechanismus soweit erforderlich sowie zur lokalen Notfallbehörde); 1 Sicherheitsbeauftragte;

Angehörige der Gesundheitsberufe: gemäß den Mindestanforderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO);

Logistik: 1 Teamleiter ‚Logistik‘ + Logistik-Team zur Unterstützung des medizinischen Notfallteams (EMT) und dessen stationärer Patienten.

Das Team muss die Anforderungen der Leitlinien ‚Classification and minimum standards for foreign medical teams in sudden onset disasters (Mindestnormen für ausländische medizinische Teams bei plötzlich eintretenden Katastrophen)‘ und späterer oder zusätzlicher Leitlinien der WHO erfüllen.

Autarkie

Das Team sollte während des gesamten Einsatzes autark sein. Es gelten Artikel 12 und die Mindeststandards der WHO.

Entsendung

Startbereit maximal 48 bis 72 Stunden nach Annahme des Hilfeangebots, einsatzfähig vor Ort innerhalb von 24 bis 96 Stunden.

Mindestdauer der Einsatzfähigkeit: 3 Wochen außerhalb der Union, 14 Tage innerhalb der Europäischen Union.“

(4)

Der folgende Abschnitt 21 wird angefügt:

„21.   Medizinische Notfallteams (EMT) — Typ 3: stationäre Versorgung überwiesener Patienten

Aufgaben

Komplexe stationäre chirurgische Behandlung überwiesener Pateinten, einschließlich Intensivpflege und folgender Leistungen:

Fähigkeit zur Erbringung der Leistungen eines EMT Typ 2;

komplexe rekonstruktive Wund- und orthopädische Behandlung;

anspruchsvolle Dienste in den Bereichen Röntgenuntersuchung, Sterilisierung, Laborarbeit und Bluttransfusion;

Rehabilitationsdienste und Nachbetreuung von Patienten;

hochwertige Anästhesieleistungen für Kinder und Erwachsene;

Intensivstation mit Überwachung rund um die Uhr und Fähigkeit zur künstlichen Beatmung;

Aufnahme von Patienten, die von EMTs der Typen 1 und 2 und aus dem nationalen Gesundheitssystem überwiesen werden.

Spezialisierte Leistungen wie z. B. Behandlung von Verbrennungen, Dialyse und Behandlung von Patienten mit Crush-Syndrom, Maxillofazialchirurgie, orthoplastische Chirurgie, intensive Rehabilitation, Gesundheitsversorgung für Mütter, Neugeborenenpflege und kinderärztliche Versorgung, Transport und Rettung können inkludiert sein.

Kapazitäten

Tages- und Nachtdienste (erforderlichenfalls rund um die Uhr), mindestens Folgendes umfassen:

1 Operationssaal mit mindestens 2 Operationstischen in zwei getrennten Räumen innerhalb des Operationssaals, mindestens 40 Betten für stationäre Patienten (20 pro Operationstisch) und 4-6 Betten für Intensivpflege-Patienten. Bei zusätzlichen Operationstischen sind je 20 weitere Betten für stationäre Patienten erforderlich, um eine angemessene postoperative Betreuung zu gewährleisten;

Fähigkeit zur Durchführung von 15 schweren oder 30 leichten chirurgischen Eingriffen pro Tag.

Hauptkomponenten

Personalbedarf:

Management: 1 Teamleiter; 1 stellvertretender Teamleiter; 1 Verbindungsbeamter (Verbindung zum RDC, zum Vor-Ort-Koordinierungszentrum oder einem anderen Koordinierungsmechanismus soweit erforderlich sowie zur lokalen Notfallbehörde); 1 Sicherheitsbeauftragter;

Team von Angehörigen der Gesundheitsberufe: gemäß den Mindestanforderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO);

Logistik-Team: 1 Teamleiter ‚Logistik‘ + Logistik-Team zur Unterstützung des medizinischen Notfallteams (EMT) und dessen stationärer Patienten.

Das Team muss die Anforderungen der Leitlinien ‚Classification and minimum standards for foreign medical teams in sudden onset disasters (Mindestnormen für ausländische medizinische Teams bei plötzlich eintretenden Katastrophen)‘ und späterer oder zusätzlicher Leitlinien der WHO erfüllen.

Autarkie

Das Team sollte während des gesamten Einsatzes autark sein. Es gelten Artikel 12 und die Mindeststandards der WHO.

Entsendung

Startbereit maximal 48 bis 72 Stunden nach Annahme des Hilfeangebots, einsatzfähig vor Ort innerhalb von 5 bis 7 Tagen.

Mindestdauer der Einsatzfähigkeit: 8 Wochen außerhalb der Union, 14 Tage innerhalb der Europäischen Union.“


ANHANG II

Anhang III des Durchführungsbeschlusses 2014/762/EU wird wie folgt geändert:

ANHANG III

KAPAZITÄTSZIELE DER EERC

Module

Modul

Zahl der gleichzeitig einsetzbaren Module (1)

HCP (Hochleistungspumpen)

6

MUSAR (Suche und Rettung in Städten unter mittelschweren Bedingungen)

6

WP (Wasseraufbereitung)

2

FFFP (Waldbrandbekämpfungseinheit mit Löschflugzeugen)

2

AMP (Vorgeschobener Behandlungsplatz)

2 (2)

ETC (Not- und Behelfsunterkunft)

2

HUSAR (Suche und Rettung in Städten unter schweren Bedingungen)

2

CBRNDET (Feststellung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Gefahren und Probenahme)

2

GFFF (Waldbrandbekämpfung am Boden)

2

GFFF-V (Waldbrandbekämpfung am Boden unter Einsatz von Fahrzeugen)

2

CBRNUSAR (Suche und Rettung in Städten bei CBRN-Gefahren)

1

AMP-S (Vorgeschobener Behandlungsplatz mit OP)

1 (2)

FC (Bekämpfung von Überschwemmungen)

2

FRB (Bergungs- und Rettungseinsätze unter Einsatz von Booten bei Überschwemmungen)

2

MEVAC (medizinische Evakuierung von Katastrophenopfern per Lufttransport)

1

FHOS (Feldlazarett)

1 (2)

FFFH (Waldbrandbekämpfungseinheit mit Löschhubschraubern)

2

EMT Typ 1, fest (medizinisches Notfallteam Typ 1: ambulante Notfallversorgung — fest)

5

EMT Typ 1, mobil (medizinisches Notfallteam Typ 1: ambulante Notfallversorgung — mobil)

2

EMT Typ 2, (medizinisches Notfallteam Typ 2: stationäre chirurgische Notfallversorgung

3

EMT Typ 3, (medizinisches Notfallteam Typ 3: stationäre Versorgung überwiesener Patienten

1


Teams für technische Hilfe und Unterstützung

Team für technische Hilfe und Unterstützung

Zahl der gleichzeitig einsatzbereiten TAST (1)

TAST (Team für technische Hilfe und Unterstützung)

2


Andere Bewältigungskapazitäten

Andere Bewältigungskapazität

Zahl der gleichzeitig einsatzbereiten anderen Bewältigungskapazitäten (1)

Teams für Suche und Rettung im Gebirge

2

Teams für Suche und Rettung im Wasser

2

Teams für Suche und Rettung in Höhlen

2

Teams mit Spezialausrüstung für Suche und Rettung, etwa Suchroboter

2

Teams mit unbemannten Luftfahrzeugen

2

Teams für den Einsatz bei Zwischenfällen auf See

2

Bauingenieurteams für Schadens- und Sicherheitsbewertung, Beurteilung von Gebäuden im Hinblick auf Abriss/Instandsetzung, Bewertung der Infrastruktur, kurzfristige Abstützung

2

Unterstützung bei Evakuierung, einschließlich Teams für Informationsmanagement und Logistik

2

Feuerbekämpfung: Beratungs-/Bewertungsteams

2

CBRN-Dekontaminationsteams

2

Mobile Laboratorien für Umweltkatastrophen

2

Kommunikationsteams oder -plattformen zur raschen Wiederherstellung der Kommunikationsnetze in entlegenen Gebieten

2

MEDEVAC-Luftrettungsflugzeuge und MEDEVAC-Hubschrauber, jeweils für Einsätze in Europa oder weltweit

2

Zusätzliche Unterbringungskapazität: Einheiten für 250 Personen (50 Zelte), einschließlich einer autarken Einheit für Betreuungspersonal

100

Zusätzliche Unterkunftssätze: Einheiten für 2 500 Personen (500 Planen); Werkzeugsätze ggf. lokal zu beschaffen

6

Wasserpumpen mit einer Mindestleistung von 800 l/min

100

Kraftstromerzeuger (5-150 kW)

Kraftstromerzeuger (> 150 kW)

100

10

Kapazitäten bei Meeresverschmutzung

nach Bedarf

Medizinische Notfallteams für die fachärztliche Versorgung

8

Mobile Laboratorien für Biosicherheit

4

Stehende technische Kapazität

1

Andere für die Bekämpfung identifizierter Risiken erforderliche Bewältigungskapazitäten

nach Bedarf

(1)

Um die Verfügbarkeit sicherzustellen, ist die Option vorzusehen, in der EERC eine höhere Zahl von Kapazitäten (etwa im Fall einer Rotation) zu registrieren. Ebenso kann, wenn die Mitgliedstaaten mehr Kapazitäten bereitstellen, eine höhere Zahl in der EERC registriert werden.

(2)

Bei diesem Typ von Modul ist es nicht möglich, eine höhere Zahl von Kapazitäten im Rahmen der EERC zu registrieren. Bei diesem Modul-Typ endet die Frist für das Kapazitätsziel spätestens am 31. Dezember 2019.


ANHANG III

Anhang V des Durchführungsbeschlusses 2014/762/EU wird wie folgt geändert:

(1)

Der Titel des Anhangs erhält folgende Fassung:

„ZERTIFIZIERUNGS- UND REGISTRIERUNGSVERFAHREN FÜR DIE EERC“

(2)

Die Tabelle am Ende der Tabelle erhält folgende Fassung:

„ZERTIFIZIERUNGVERFAHREN

1.

Das Zertifizierungsverfahren umfasst einen Konsultationsbesuch, eine Planübung und eine Feldübung. Die Feldübung kann für feuerbezogene Module, Not- und Behelfsunterkünfte, medizinische Evakuierung per Lufttransport und für bestimmte andere Reaktionskapazitäten fallweise entfallen.

2.

Teams für Such- und Rettungseinsätze in Städten (mit schwerer und mittelschwerer Ausrüstung) gelten als zertifiziert, wenn sie das Klassifizierungsverfahren der INSARAG durchlaufen haben. Es wird kein gesondertes Zertifizierungsverfahren im Rahmen der EERC eingerichtet.

3.

Medizinische Notfallteams (Typ 1, 2, 3 und fachmedizinische Versorgung) gelten als zertifiziert, wenn sie das Überprüfungsverfahren der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchlaufen haben. Das Registrierungs- und Zertifizierungsverfahren für medizinische Notfallteams im Rahmen der EERC ergänzt das Überprüfungsverfahren der WHO.“