13.1.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 10/15


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/58 DES RATES

vom 12. Januar 2018

zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (1), insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen.

(2)

Am 28. Dezember 2017 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“), der gemäß der Resolution 1718 (2006) des VN-Sicherheitsrates eingesetzt wurde, vier Schiffe gemäß Nummer 6 der Resolution 2375 (2017) des VN-Sicherheitsrates benannt.

(3)

Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Januar 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

E. KRALEVA


(1)  ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79.


ANHANG

Die folgenden Schiffe werden in die in Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 enthaltene Liste der Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen:

„5.

Name: BILLIONS NO. 18

Weitere Angaben

IMO-Nummer: 9191773

6.

Name: UL JI BONG 6

Weitere Angaben

IMO-Nummer: 9114555

7.

Name: RUNG RA 2

Weitere Angaben

IMO-Nummer: 9020534

8.

Name: RYE SONG GANG 1

Weitere Angaben

IMO-Nummer: 7389704“