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3.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 248/287 |
BESCHLUSS (EU) 2018/1402 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 18. April 2018
über den Rechnungsabschluss der Europäischen Eisenbahnagentur (nunmehr Eisenbahnagentur der Europäischen Union) für das Haushaltsjahr 2016
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Eisenbahnagentur (nunmehr Eisenbahnagentur der Europäischen Union) für das Haushaltsjahr 2016, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Eisenbahnagentur (nunmehr Eisenbahnagentur der Europäischen Union), zusammen mit der Antwort der Agentur (1), |
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unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung (2) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilenden Entlastung (05941/2018 — C8-0072/2018), |
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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208, |
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gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (4), insbesondere auf Artikel 39, |
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gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (5), insbesondere auf Artikel 65, |
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gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (6), insbesondere auf Artikel 108, |
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gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0079/2018), |
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1. |
billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Eisenbahnagentur (nunmehr Eisenbahnagentur der Europäischen Union) für das Haushaltsjahr 2016; |
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2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Antonio TAJANI
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 166.
(2) Siehe Fußnote 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1.