7.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 312/107 |
Berichtigung der Verordnung (EU) 2017/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems
( Amtsblatt der Europäischen Union L 327 vom 9. Dezember 2017 )
Seite 5, Artikel 1 Nummer 3, neuer Artikel 6a Absatz 3 Buchstabe f:
Anstatt:
„… Inhaber eines durch den Staat Vatikanstadt ausgestellten Reisepasses;“
muss es heißen:
„… Inhaber eines durch den Staat Vatikanstadt oder vom Heiligen Stuhl ausgestellten Reisepasses;“.