18.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 185/31


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1330 DER KOMMISSION

vom 17. Juli 2017

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates vom 27. März 2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben d und e,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind die vom Sanktionsausschuss oder vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2)

In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind die vom Rat benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, die nicht in Anhang IV aufgeführt sind und deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(3)

Am 5. Juni 2017 hat der Sanktionsausschuss die Einträge zweier Organisationen geändert, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

(4)

Am 2. Juni 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2356 (2017) verabschiedet, mit der vierzehn weitere Personen und vier weitere Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. Diese Personen und Organisationen wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/970 der Kommission (2) in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 aufgenommen. Einige dieser Personen und Organisationen sollten daher aus Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 gestrichen werden, da sie nun in Anhang IV aufgeführt sind.

(5)

Die Anhänge IV und V sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge IV und V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 werden gemäß den Anhängen I und II der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Juli 2017

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente


(1)  ABl. L 88 vom 29.3.2007, S. 1.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2017/970 der Kommission vom 8. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. L 146 vom 9.6.2017, S. 129).


ANHANG I

In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird der Eintrag unter „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ wie folgt geändert:

1.

„(8)

Namchongang Trading Corporation (auch a) NCG, b) Namchongang Trading, c) Nam Chon Gang Corporation, d) Nomchongang Trading Co., e) Nam Chong Gan Trading Corporation f) Namhung Trading Corporation). Sonstige Angaben: a) Sitz in Pjöngjang, DVRK; b) Namchongang ist eine Handelsgesellschaft der DVRK, die dem Generalbüro für Atomenergie (GBAE) untersteht. Namchongang war an der Beschaffung von Vakuumpumpen japanischen Ursprungs, die in einer kerntechnischen Anlage der DVRK entdeckt worden waren, sowie an der Beschaffung von Nukleartechnologie in Verbindung mit einem deutschen Bürger beteiligt. Sie war ferner am Erwerb von Aluminiumröhren und anderer Ausrüstung beteiligt, die sich speziell für ein Urananreicherungsprogramm aus den späten 1990er-Jahren eigneten. Ihr Repräsentant ist ein früherer Diplomat, der als Vertreter der DVRK bei der Inspektion der kerntechnischen Anlagen von Yongbyon durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) 2007 tätig war. Angesichts der Proliferationsaktivitäten Nordkoreas in der Vergangenheit sind die Proliferationsaktivitäten von Namchongang äußerst besorgniserregend. Tag der Benennung: 16.7.2009.“

erhält folgende Fassung:

„(8)

Namchongang Trading Corporation (auch NCG; NAMCHONGANG TRADING; NAM CHON GANG CORPORATION; NOMCHONGANG TRADING CO.; NAM CHONG GAN TRADING CORPORATION; Namhung Trading Corporation; Korea Daeryonggang Trading Corporation; Korea Tearyonggang Trading Corporation); a) Sitz in Pjöngjang, Nordkorea; Sengujadong 11-2/(oder Kwangbok-dong), Mangyongdae District, Pjöngjang, Nordkorea; b) Namchongang ist eine Handelsgesellschaft Nordkoreas, die dem Generalbüro für Atomenergie (GBAE) untersteht. Namchongang war an der Beschaffung von Vakuumpumpen japanischen Ursprungs, die in einer kerntechnischen Anlage der DVRK entdeckt worden waren, sowie an der Beschaffung von Nukleartechnologie in Verbindung mit einem deutschen Bürger beteiligt. Sie war ferner am Erwerb von Aluminiumröhren und anderer Ausrüstung beteiligt, die sich speziell für ein Urananreicherungsprogramm aus den späten 1990er-Jahren eigneten. Ihr Repräsentant ist ein früherer Diplomat, der als Vertreter Nordkoreas bei der Inspektion der kerntechnischen Anlagen von Yongbyon durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) 2007 tätig war. Angesichts der Proliferationsaktivitäten Nordkoreas in der Vergangenheit sind die Proliferationsaktivitäten von Namchongang äußerst besorgniserregend. Telefonnummern: +850-2-18111 18222, Durchwahl 8573 Faxnummer: +850-2-381-4687. Tag der Benennung: 16.7.2009.“

2.

„(10)

Green Pine Associated Corporation (auch a) CHO'NGSONG UNITED TRADING COMPANY; b) CHONGSONG YONHAP; c) CH'O'NGSONG YO'NHAP; d) CHOSUN CHAWO'N KAEBAL T'UJA HOESA; e) JINDALLAE; f) KU'MHAERYONG COMPANY LTD; g) NATURAL RESOURCES DEVELOPMENT AND INVESTMENT CORPORATION; h) SAEINGP'IL COMPANY). Anschrift: c/o Reconnaissance General Bureau Headquarters, Hyongjesan-Guyok, Pjöngjang, Nordkorea, b) Nungrado, Pjöngjang, Demokratische Volksrepublik Korea. Sonstige Angaben: Green Pine Associated Corporation (im Folgenden ‚Green Pine‘) hat zahlreiche Tätigkeiten der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) übernommen. KOMID wurde vom Ausschuss im April 2009 benannt; das Unternehmen ist der wichtigste Waffenhändler und Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstungen im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen der DVRK. Außerdem stammt ungefähr die Hälfte aller von der DVRK getätigten Ausfuhren von Rüstungsgütern und dazugehörigem Material von Green Pine. Gegen Green Pine wurden wegen der Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigem Material aus Nordkorea Sanktionen verhängt. Green Pine ist spezialisiert auf die Herstellung von Wasserfahrzeugen und Bewaffnung für die Seestreitkräfte — beispielsweise Unterseeboote, sonstige Boote für militärische Zwecke und Flugkörpersysteme — und hat iranischen Unternehmen, die im Rüstungssektor tätig sind, Torpedos geliefert und technische Unterstützung geleistet. Tag der Benennung: 2.5.2012.“

erhält folgende Fassung:

„(10)

Green Pine Associated Corporation (auch Cho'ngsong United Trading Company; Chongsong Yonhap; Ch'o'ngsong Yo'nhap; Chosun Chawo'n Kaebal T'uja Hoesa; Jindallae; Ku'm- haeryong Company LTD; Natural Resources Development and Investment Corporation; Saeingp'il Company; Natural Resources Development and Investment Corporation; Saeng Pil Trading Corporation). Anschrift: a) c/o Reconnaissance General Bureau Headquarters, Hyongjesan-Guyok, Pjöngjang, Nordkorea b) Nungrado, Pjöngjang, DVRK; c) Rakrang No. 1 Rakrang District Pjöngjang Korea, Chilgol-1 dong, Mangyongdae District, Pjöngjang, Nordkorea. Sonstige Angaben: Green Pine Associated Corporation (im Folgenden ‚Green Pine‘) hat zahlreiche Tätigkeiten der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) übernommen. Die KOMID wurde vom Sanktionsausschuss im April 2009 benannt und ist der wichtigste Waffenhändler Nordkoreas und sein Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstungen im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen. Außerdem stammt ungefähr die Hälfte aller von der DVRK getätigten Ausfuhren von Rüstungsgütern und dazugehörigem Material von Green Pine. Gegen Green Pine wurden wegen der Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazu-gehörigem Material aus Nordkorea Sanktionen verhängt. Green Pine ist auf die Herstellung von Wasserfahrzeugen und Rüstungsgütern für die Seestreitkräfte — beispielsweise U-Boote, sonstige Boote für militärische Zwecke und Flugkörpersysteme — spezialisiert und hat iranischen Unternehmen, die im Rüstungssektor tätig sind, Torpedos geliefert und technische Unterstützung gewährt. Telefonnummer: +850-2-18111, Durchwahl 8327 Faxnummer: +850-2-3814685 und +850-2-3813372 E-Mail-Adresse: pac@silibank.com und kndic@co.chesin.com. Tag der Benennung: 2.5.2012.“

3.

„(46)

Strategische Raketenstreitkraft der Koreanischen Volksarmee (auch: Strategische Raketenstreitkraft; Kommando der Strategischen Raketenstreitkraft der Koreanischen Volksarmee). Sitz: Pjöngjang, Nordkorea. Sonstige Angaben: Die Strategische Raketenstreitkraft der Koreanischen Volksarmee leitet alle Flugkörperprogramme Nordkoreas und ist für die SCUD- und NODONG-Starts verantwortlich.“

erhält folgende Fassung:

„(46)

Strategische Raketenstreitkraft der Koreanischen Volksarmee (auch: Strategische Raketenstreitkraft; Kommando der Strategischen Raketenstreitkraft der Koreanischen Volksarmee; Strategische Streitkraft; Strategische Streitkräfte). Sitz: Pjöngjang, Nordkorea. Sonstige Angaben: Die Strategische Raketenstreitkraft der Koreanischen Volksarmee leitet alle Flugkörperprogramme Nordkoreas und ist für die SCUD- und NODONG-Starts verantwortlich. Tag der Benennung: 2.6.2017.“


ANHANG II

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:

1.

Unter „A. Natürliche Personen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a“ werden die folgenden Einträge gestrichen:

 

„11.

PAK To-Chun“, und

 

„9.

PAEK Se-bong“.

2.

Unter „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a“ wird folgender Eintrag gestrichen:

 

„17.

Strategic Rocket Forces (Strategische Raketenstreitkräfte)“.