|
11.7.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 178/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1241 DES RATES
vom 10. Juli 2017
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen. |
|
(2) |
Eine Person sollte nicht länger in der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen (im Folgenden „Liste“), aufgeführt werden. |
|
(3) |
Eine Organisation sollte in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der Organisationen aufgenommen werden. |
|
(4) |
Die Angaben zu einer Person, die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführt ist, sollten ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht werden. |
|
(5) |
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. MAASIKAS
ANHANG
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:
|
1. |
In Teil A („Personen“) wird der Eintrag zu der folgenden Person aus der Liste gestrichen:
|
|
2. |
In Teil A („Personen“) wird der Eintrag zu der nachstehend aufgeführten Person durch folgenden Eintrag ersetzt:
|
|
3. |
In Teil B („Organisationen“) wird der Eintrag für die folgende Organisation eingefügt:
|