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15.10.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 338/12 |
Berichtigung der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission
Seite 587, Anhang XXI Unteranhang 8 Absatz 4.1.1.3 erklärende Zeile für „MCO2,CS,nb“:
Anstatt:
„MCO2,CS,nb die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2‐Emissionsmasse bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/kg;“
muss es heißen:
„MCO2,CS,nb die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2‐Emissionsmasse bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/km;“.
Seite 588, Anhang XXI Unteranhang 8 Absatz 4.1.1.5 erklärende Zeile für „MCO2,CS,nb,p“:
Anstatt:
„MCO2,CS,nb,p die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2-Emissionsmasse der Phase p der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/kg;“
muss es heißen:
„MCO2,CS,nb,p die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2-Emissionsmasse der Phase p der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/km;“.