15.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 338/12


Berichtigung der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission

( Amtsblatt der Europäischen Union L 175 vom 7. Juli 2017 )

Seite 587, Anhang XXI Unteranhang 8 Absatz 4.1.1.3 erklärende Zeile für „MCO2,CS,nb“:

Anstatt:

„MCO2,CS,nb die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2‐Emissionsmasse bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/kg;“

muss es heißen:

„MCO2,CS,nb die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2‐Emissionsmasse bei der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/km;“.

Seite 588, Anhang XXI Unteranhang 8 Absatz 4.1.1.5 erklärende Zeile für „MCO2,CS,nb,p“:

Anstatt:

„MCO2,CS,nb,p die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2-Emissionsmasse der Phase p der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/kg;“

muss es heißen:

„MCO2,CS,nb,p die nicht ausgeglichene, nicht um die Energiebilanz korrigierte CO2-Emissionsmasse der Phase p der Prüfung Typ 1 bei Ladungserhaltung, bestimmt nach Tabelle A8/5, Schritt Nr. 2, in g/km;“.