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9.6.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 146/129 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/970 DER KOMMISSION
vom 8. Juni 2017
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 vom 27. März 2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind die vom Sanktionsausschuss oder vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden. |
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(2) |
Am 2. Juni 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2356 (2017) angenommen, um 14 natürliche Personen und vier Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Am 1. Juni 2017 hat der Sanktionsausschuss außerdem vier bestehende Einträge geändert. |
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(3) |
Anhang IV sollte daher entsprechend geändert werden. |
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(4) |
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 8. Juni 2017
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten
Leiterin des Dienstes für außenpolitische Instrumente
ANHANG
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:
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1. |
Unter „A. Natürliche Personen“ werden die folgenden Einträge angefügt:
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2. |
Unter „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ werden die folgenden Einträge angefügt:
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3. |
Unter „A. Natürliche Personen“ erhält der Eintrag:
folgende Fassung:
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4. |
Unter „A. Natürliche Personen“ erhält der Eintrag:
folgende Fassung:
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5. |
Unter „A. Natürliche Personen“ erhält der Eintrag:
folgende Fassung:
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6. |
Unter „A. Natürliche Personen“ erhält der Eintrag:
folgende Fassung:
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