4.3.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 58/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/374 DES RATES
vom 3. März 2017
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (1), insbesondere auf Artikel 14 Absätze 1 und 4,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 5. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 angenommen. |
(2) |
Aufgrund einer Überprüfung durch den Rat sollte der Eintrag zu einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 aufgeführten Person gestrichen werden. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 3. März 2017
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. FARRUGIA
ANHANG
In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen:
16. |
Yuriy Volodymyrovych Ivanyushchenko |