29.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 350/50 |
Berichtigung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug
( Amtsblatt der Europäischen Union L 198 vom 28. Juli 2017 )
Seite 34, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a:
Anstatt:
„a) |
‚finanzielle Interessen der Union‘ sind sämtliche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte, die durch Folgendes erfasst, erworben oder geschuldet werden:
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muss es heißen:
„a) |
‚finanzielle Interessen der Union‘ sind sämtliche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte, die von folgenden Haushaltsplänen erfasst, von ihnen erworben oder ihnen geschuldet werden:
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