23.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 344/38


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/2437 DES RATES

vom 18. Dezember 2017

über die Verlängerung der Amtszeit des Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (1), insbesondere auf Artikel 56 Absatz 6,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 trat am 19. August 2014 in Kraft.

(2)

Am 19. Dezember 2014 hat der Rat im Einklang mit Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 den Durchführungsbeschluss 2014/943/EU (2) erlassen und den ersten Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und vier weitere Vollzeitmitglieder des Einheitlichen Abwicklungsausschusses ernannt.

(3)

Gemäß Artikel 56 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 beträgt die Amtszeit des ersten Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses, der nach Inkrafttreten der genannten Verordnung ernannt wird, drei Jahre; sie kann einmalig um fünf Jahre verlängert werden.

(4)

Die Kommission hat dem Europäischen Parlament am 29. November 2017 einen Vorschlag zur Verlängerung der Amtszeit der ersten Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses Frau Elke KÖNIG um einen Zeitraum von fünf Jahren mit Wirkung vom 23. Dezember 2017 unterbreitet. Das Europäische Parlament hat diesen Vorschlag am 12. Dezember 2017 gebilligt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Amtszeit der Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses Frau Elke KÖNIG wird mit Wirkung vom 23. Dezember 2017 um einen Zeitraum von fünf Jahren verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2017.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. SIMSON


(1)  ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1.

(2)  Durchführungsbeschluss 2014/943/EU des Rates vom 19. Dezember 2014 zur Ernennung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der weiteren Vollzeitmitglieder des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (ABl. L 367 vom 23.12.2014, S. 97).