7.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 323/1 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/2117 DER KOMMISSION
vom 21. November 2017
über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die die Herstellung von organischen Grundchemikalien
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 7469)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokumente für die Festlegung der Genehmigungsauflagen für unter Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fallende Anlagen, und die zuständigen Behörden sollten Emissionsgrenzwerte festlegen, mit denen sichergestellt wird, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht über den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten gemäß den BVT-Schlussfolgerungen liegen. |
(2) |
Mit dem Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 (2) wurde ein Forum eingesetzt, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der betreffenden Industriezweige und der Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, angehören; dieses Forum legte der Kommission am 5. April 2017 eine Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Inhalt des BVT-Merkblatts für die Herstellung von organischen Grundchemikalien vor. Diese Stellungnahme ist öffentlich zugänglich. |
(3) |
Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen sind der wichtigste Bestandteil dieses BVT-Merkblatts. |
(4) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Schlussfolgerungen zu besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Herstellung von organischen Grundchemikalien, wie im Anhang dargelegt, werden angenommen.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 21. November 2017
Für die Kommission
Karmenu VELLA
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17.
(2) Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (ABl. C 146 vom 17.5.2011, S. 3).
ANHANG
SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU DEN BESTEN VERFÜGBAREN TECHNIKEN (BVT) FÜR DIE HERSTELLUNG VON ORGANISCHEN GRUNDCHEMIKALIEN
ANWENDUNGSBEREICH
Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen die Herstellung der folgenden organischen Chemikalien nach Abschnitt 4.1 des Anhangs I der Richtlinie 2010/75/EU:
a) |
einfache Kohlenwasserstoffe (lineare oder ringförmige, gesättigte oder ungesättigte, aliphatische oder aromatische); |
b) |
sauerstoffhaltige Kohlenwasserstoffe, beispielsweise Alkohole, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren, Ester und Estergemische, Acetate, Ether, Peroxide und Epoxidharze; |
c) |
schwefelhaltige Kohlenwasserstoffe; |
d) |
stickstoffhaltige Kohlenwasserstoffe, beispielsweise Amine, Amide, Nitroso-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrile, Cyanate, Isocyanate; |
e) |
phosphorhaltige Kohlenwasserstoffe; |
f) |
halogenhaltige Kohlenwasserstoffe; |
g) |
metallorganische Verbindungen; |
h) |
oberflächenaktive Stoffe und Tenside. |
Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen zudem die Herstellung von Wasserstoffperoxid nach Abschnitt 4.2 Buchstabe e des Anhangs I der Richtlinie 2010/75/EU.
Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen die Verfeuerung von Brennstoffen in Prozessfeuerungen/-öfen, soweit diese Teil der vorgenannten Tätigkeiten ist.
Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen die Herstellung der vorgenannten Chemikalien in kontinuierlichen Prozessen, wenn die gesamte Herstellungskapazität in Bezug auf diese Chemikalien 20 kt/Jahr überschreitet.
Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten nicht für
— |
die Verfeuerung von Brennstoffen, die nicht in einer Prozessfeuerung bzw. einem Prozessofen oder einer Anlage zur thermischen/katalytischen Oxidation/thermischen/katalytischen Nachverbrennung erfolgt; diese kann Gegenstand der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP) sein; |
— |
die Verbrennung von Abfällen; diese kann Gegenstand der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung (WI) sein; |
— |
die Herstellung von Ethanol in einer Anlage, die unter die Tätigkeitsbeschreibung in Anhang I Abschnitt 6.4 Buchstabe b Ziffer ii der Richtlinie 2010/75/EU fällt oder die als unmittelbar mit einer derartigen Anlage verbundene Tätigkeit behandelt wird; diese kann Gegenstand der BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM) sein. |
Die nachstehenden BVT-Schlussfolgerungen gelten ergänzend zu den unter diese BVT-Schlussfolgerungen fallenden Tätigkeiten:
— |
Abwasser-/Abgasbehandlung und Abwasser/Abgasmanagementsysteme in der chemischen Industrie (CWW); |
— |
Abgasreinigungssysteme in der chemischen Industrie (WGC). |
Die nachstehenden BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter können für die unter diese BVT-Schlussfolgerungen fallenden Tätigkeiten relevant sein:
— |
Ökonomische und medienübergreifende Effekte (ECM); |
— |
Emissionen aus der Lagerung (EFS); |
— |
Energieeffizienz (ENE); |
— |
Industrielle Kühlsysteme (ICS); |
— |
Großfeuerungsanlagen (LCP); |
— |
Raffinieren von Mineralöl und Gas (REF); |
— |
Überwachung der Emissionen aus IE-Anlagen in die Luft und in das Wasser (ROM); |
— |
Abfallverbrennung (WI); |
— |
Abfallbehandlung (WT). |
ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN
Beste verfügbare Techniken
Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten und beschriebenen Techniken sind weder normativ noch erschöpfend. Es können andere Techniken eingesetzt werden, die mindestens ein gleiches Umweltschutzniveau gewährleisten.
Wenn nicht anderweitig angegeben, sind die BVT-Schlussfolgerungen allgemein anwendbar.
Mittelungszeiträume und Referenzbedingungen für Emissionen in die Luft
Wenn nicht anders angegeben beziehen sich die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte („BVT-assoziierte Emissionswerte“) für Emissionen in die Luft in diesen BVT-Schlussfolgerungen auf Konzentrationen, ausgedrückt als Masse emittierter Stoffe bezogen auf das Abgasvolumen unter Standardbedingungen (trockenes Gas, Temperatur 273,15 K, Druck 101,3 kPa) und ausgedrückt in der Einheit mg/Nm3.
Wenn nicht anders angegeben, sind für BVT-assoziierte Werte für Emissionen in die Luft folgende Mittelungszeiträume definiert:
Art der Messung |
Mitteilungszeitraum |
Begriffsbestimmung |
Kontinuierlich |
Tagesmittelwert |
Mittelwert über einen Zeitraum von einem Tag ausgehend von gültigen stündlichen bzw. halbstündlichen Mittelwerten |
Periodisch |
Mittelwert über den Probenahmezeitraum |
Mittelwert von drei aufeinanderfolgenden Messungen mit einer Dauer von jeweils mindestens 30 Minuten (1) (2) |
In den Fällen, in denen sich die BVT-assoziierten Werte auf spezifische Emissionsfrachten (ausgedrückt als Fracht des emittierten Stoffes je hergestellte Produktionseinheit) beziehen, werden die mittleren spezifischen Emissionsfrachten ls mithilfe der Gleichung 1 berechnet:
Gleichung 1: |
|
Dabei gilt:
n |
= |
Anzahl der Messzeiträume; |
ci |
= |
mittlere Konzentration des Stoffes im Messzeitraum i; |
qii |
= |
mittlerer Volumenstrom im Messzeitraum i; |
pi |
= |
Produktionsmenge im Messzeitraum i. |
Bezugssauerstoffgehalt
Bei Prozessfeuerungen/-öfen beträgt der Bezugssauerstoffgehalt der Abgase (OR ) 3 Vol-%.
Umrechnung in Bezugssauerstoffgehalt
Die Emissionskonzentration bei einem bestimmten Bezugssauerstoffgehalt wird mithilfe der Gleichung 2 berechnet:
Gleichung 2: |
|
Dabei gilt:
ER |
= |
Emissionskonzentration bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt OR ; |
OR |
= |
Bezugssauerstoffgehalt in Vol-%; |
EM |
= |
gemessene Emissionskonzentration; |
OM |
= |
gemessener Sauerstoffgehalt in Vol-%. |
Mittelungszeiträume für wasserseitige Emissionen
Wenn nicht anders angegeben, sind für die mit den besten verfügbaren Techniken für wasserseitige Emissionen (ausgedrückt in Konzentrationen) assoziierten Umweltleistungswerte die folgenden Mittelungszeiträume definiert:
Mittelungszeitraum |
Begriffsbestimmung |
Mittelwert der in einem Monat gemessenen Werte (Monatsmittelwert) |
Durchflussgewichteter Mittelwert der durchflussproportionalen 24-Stunden-Mischproben, die im Laufe eines Monats unter normalen Betriebsbedingungen entnommen wurden (3) |
Mittelwert der in einem Jahr gemessenen Werte (Jahresmittelwert) |
Durchflussgewichteter Mittelwert der durchflussproportionalen 24-Stunden-Mischproben, die im Laufe eines Jahres unter normalen Betriebsbedingungen entnommen wurden (3) |
Die durchflussgewichteten mittleren Konzentrationen des Parameters (cw ) werden mithilfe der Gleichung 3 berechnet:
Gleichung 3: |
|
Dabei gilt:
n |
= |
Zahl der Messzeiträume; |
ci |
= |
mittlere Konzentration des Parameters im Messzeitraum i; |
qi |
= |
mittlerer Volumenstrom im Messzeitraum i. |
In den Fällen, in denen sich die BVT-assoziierten Umweltleistungswerte auf spezifische Emissionsfrachten (ausgedrückt als Fracht des emittierten Stoffes je hergestellte Produktionseinheit) beziehen, werden die mittleren spezifischen Emissionsfrachten mithilfe der Gleichung 1 berechnet.
Abkürzungen und Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Abkürzungen und Definitionen:
Verwendeter Begriff |
Begriffsbestimmung |
||||
BVT-assoziierter Umweltleistungswert (BAT-AEPL) |
Mit besten verfügbaren Techniken (BVT) assoziierte Umweltleistungswerte, wie in Durchführungsbeschluss 2012/119/EU der Kommission (4) beschrieben. Zu den BVT-assoziierten Umweltleistungswerten zählen auch die BVT-assoziierten Emissionswerte, wie in Artikel 3 Nummer 13 der Richtlinie 2010/75/EU beschrieben. |
||||
BTX |
Sammelbegriff für Benzol, Toluol und Ortho-/Meta-/Para-Xylol oder Mischungen davon |
||||
CO |
Kohlenmonoxid |
||||
Feuerungsanlage |
Jede technische Einrichtung, in der Brennstoffe im Hinblick auf die Nutzung der dabei erzeugten Wärme oxidiert werden. Feuerungsanlagen umfassen Kessel, Motoren, Turbinen und Prozessfeuerungen/-öfen, jedoch keine Abgasbehandlungsanlagen (z. B. thermische/katalytische Nachverbrennung zur Minderung organischer Verbindungen). |
||||
Kontinuierliche Messung |
Messung mit einem „automatischen Messsystem“, das am jeweiligen Standort fest installiert ist |
||||
Kontinuierlicher Prozess |
Ein Prozess, bei dem die Einsatzstoffe kontinuierlich in den Reaktor eingebracht werden und die Reaktionsprodukte anschließend in angeschlossene Trenn- und/oder Rückgewinnungsanlagen eingebracht werden. |
||||
Kupfer |
Die Summe von Kupfer und seinen Verbindungen, gelöst und als Partikel, angegeben als Cu |
||||
DNT |
Dinitrotoluol |
||||
EB |
Ethylbenzol |
||||
EDC |
Ethylendichlorid |
||||
EG |
Ethylenglykole |
||||
EO |
Ethylenoxid |
||||
Ethanolamine |
Sammelbegriff für Monoethanolamin, Diethanolamin und Triethanolamin oder Mischungen davon |
||||
Ethylenglykol |
Sammelbegriff für Monoethylenglykol, Diethylenglykol und Triethylenglykol oder Mischungen davon |
||||
Bestehende Anlage |
Eine Anlage, die keine neue Anlage ist |
||||
Bestehende Einheit |
Eine Einheit, die keine neue Einheit ist |
||||
Rauchgas |
Abgas, das aus einer Feuerungsanlage austritt |
||||
I-TEQ |
Internationales Toxizitätsäquivalent — ermittelt anhand der internationalen toxischen Äquivalenzfaktoren gemäß Anhang VI Teil 2 der Richtlinie 2010/75/EU |
||||
Niedere Olefine (Kurzkettige Olefine) |
Sammelbegriff für Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien oder Mischungen davon |
||||
Wesentliche Anlagenänderung |
Eine wesentliche Änderung der Auslegung oder der Technik einer Anlage, die mit größeren Anpassungen bzw. Austausch- und Ersatzmaßnahmen von Prozess- und/oder Emissionsminderungseinheiten und verbundenen Ausrüstungen einhergeht |
||||
MDA |
Methylendiphenyldiamin |
||||
MDI |
Methylendiphenyldiisocyanat |
||||
MDI-Anlage |
Anlage zur Herstellung von MDI aus MDA durch Phosgenierung |
||||
Neue Anlage |
Eine Anlage, die am Standort erstmals nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen genehmigt wird, oder der vollständige Ersatz einer Anlage nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen |
||||
Neue Einheit |
Eine Einheit, die erstmals nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen genehmigt wird, oder der vollständige Ersatz einer Einheit nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen |
||||
NOX-Vorläufersubstanzen |
Stickstoffhaltige Verbindungen (z. B. Ammoniak, nitrose Gase und stickstoffhaltige organische Verbindungen), die einer thermischen Behandlung unterzogen werden, wobei NOX-Emissionen entstehen. Ausgeschlossen ist elementarer Stickstoff. |
||||
PCDD/F |
Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane |
||||
Periodische Messung |
Messung in bestimmten Zeitabständen mittels manueller oder automatischer Verfahren |
||||
Prozessfeuerung/-ofen |
Prozessfeuerungen/-öfen umfassen:
Es ist anzumerken, dass infolge der Anwendung bewährter Praktiken zur Energierückgewinnung einige der Prozessfeuerungen/-öfen über ein angeschlossenes Dampf-/Stromerzeugungssystem verfügen können. Dies gilt als integrales Konstruktionsmerkmal der Prozessfeuerung bzw. des Prozessofens, das nicht isoliert betrachtet werden kann. |
||||
Prozessabgas |
Gas, das bei einem Prozess entweicht und zu Rückgewinnungs- und/oder Minderungszwecken weiter behandelt wird |
||||
NOX |
Die Summe von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), angegeben als NO2 |
||||
Rückstände |
Stoffe oder Gegenstände, die infolge der Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich dieses Dokuments fallen, als Abfall- oder Nebenprodukt anfallen |
||||
RTO (RNV) |
Anlage zur regenerativen thermischen Oxidation/regenerativen Nachverbrennung |
||||
SCR |
Selektive katalytische Reduktion (selective catalytic reduction) |
||||
SMPO |
Styrolmonomer und Propylenoxid |
||||
SNCR |
Selektive nicht-katalytische Reduktion (selective non-catalytic reduction) |
||||
SRU |
Anlage zur Schwefelrückgewinnung (sulphur recovery unit) |
||||
TDA |
Toluoldiamin, Toluylendiamin |
||||
TDI |
Toluoldiisocyanat, Toluylendiisocyanat |
||||
TDI-Anlage |
Anlage zur Herstellung von TDI aus TDA durch Phosgenierung |
||||
TOC |
Gesamter organischer Kohlenstoff (total organic carbon), angegeben als C; umfasst sämtliche organischen Verbindungen (in Wasser) |
||||
Abfiltrierbare Stoffe (total suspended solids, TSS) |
Massenkonzentration aller suspendierten Feststoffe, gemessen mittels Filtration durch Glasfaserfilter und Gravimetrie |
||||
TVOC |
Gesamter flüchtiger organischer Kohlenstoff (total volatile organic carbon); Gesamtmenge an flüchtigen organischen Verbindungen, gemessen mithilfe eines Flammenionisationsdetektors (FID) und angegeben als Gesamtkohlenstoff |
||||
Einheit |
Ein Segment/Teil einer Anlage, in dem ein bestimmter Prozess oder eine bestimmte Tätigkeit ausgeführt wird (z. B. Reaktor, Gaswäscher, Destillationskolonne). Einheiten können neue oder bestehende Einheiten sein. |
||||
Gültiger stündlicher bzw. halbstündlicher Mittelwert |
Ein stündlicher (bzw. halbstündlicher) Mittelwert gilt als gültig, wenn keine Wartung oder Fehlfunktion des automatischen Messsystems vorliegt. |
||||
VCM |
Vinylchloridmonomer |
||||
VOC |
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds) im Sinne von Artikel 3 Nummer 45 der Richtlinie 2010/75/EU |
1. ALLGEMEINE BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die in den Abschnitten 2 bis 11 beschriebenen sektorspezifischen BVT-Schlussfolgerungen gelten zusätzlich zu den in diesem Abschnitt genannten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
1.1. Überwachung der Emissionen in die Luft
BVT 1: |
Die BVT besteht darin, gefasste Emissionen in die Luft aus Prozessfeuerungen/-öfen EN-normgerecht mit mindestens der in der nachstehenden Tabelle angegeben Häufigkeit zu überwachen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Ermittlung von Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
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BVT 2: |
Die BVT besteht darin, gefasste Emissionen in die Luft aus anderen Quellen als Prozessfeuerungen/-öfen EN-normgerecht mit mindestens der in der nachstehenden Tabelle angegeben Häufigkeit zu überwachen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Ermittlung von Daten gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
|
1.2. Emissionen in die Luft
1.2.1. Emissionen aus Prozessfeuerungen/-öfen in die Luft
BVT 3: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von CO und unverbrannten Bestandteilen aus Prozessfeuerungen/-öfen in die Luft besteht in der Gewährleistung einer optimierten Verbrennung. Eine optimierte Verbrennung wird erreicht durch ein gutes Design und guten Betrieb der technischen Einrichtung; dies umfasst die Optimierung der Temperatur und der Verweilzeit in der Verbrennungszone, eine effiziente Vermischung von Brennstoff und Verbrennungsluft sowie die Verbrennungsregelung. Die Verbrennungsregelung basiert auf der kontinuierlichen Überwachung und der automatischen Regelung geeigneter Verbrennungsparameter (z. B. O2, CO, Mischungsverhältnis Brennstoff/Luft und unverbrannte Bestandteile). |
BVT 4: |
Die BVT zur Verminderung der NOX-Emissionen von Prozessfeuerungen/-öfen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
Mit den BVT assoziierte Emissionswerte: siehe Tabelle 2.1 und Tabelle 10.1. |
BVT 5: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung von Staubemissionen aus Prozessfeuerungen/-öfen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
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BVT 6: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung von SO2-Emissionen aus Prozessfeuerungen/-öfen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder der beiden folgenden Techniken.
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1.2.2. Emissionen aus der SCR bzw. SNCR in die Luft
BVT 7: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen in die Luft von Ammoniak aus der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) bzw. der nicht-selektiven katalytischen Reduktion (SNCR) zur Minderung der NOX-Emissionen besteht in der Optimierung der Auslegung und/oder des Betriebs der SCR- bzw. der SNCR-Anlage (z. B. optimiertes Reagens-NOX-Verhältnis, homogene Verteilung des Reagens und optimale Größe der Reagenstropfen). BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen von einem Spaltofen für kurzkettige Olefine bei Anwendung der SCR bzw. SNCR: Tabelle 2.1. |
1.2.3. Emissionen aus anderen Prozessen/Quellen in die Luft
1.2.3.1.
BVT 8: |
Die BVT zur Verminderung der Schadstofffracht, die der Abgasendbehandlung zugeführt wird, und zur Erhöhung der Ressourceneffizienz besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken für Prozessabgasströme.
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BVT 9: |
Die BVT zur Verminderung der Schadstofffracht, die der Abgasendbehandlung zugeführt wird, und zur Erhöhung der Energieeffizienz besteht in der Zuführung von Prozessabgasströmen mit ausreichendem Heizwert in eine Feuerungsanlage. BVT 8a und 8b haben Vorrang vor der Einleitung von Prozessabgasströmen in eine Feuerungsanlage. Anwendbarkeit: Die Einleitung von Prozessabgasströmen in eine Feuerungsanlage kann aufgrund des Vorhandenseins von Verunreinigungen oder aufgrund von Sicherheitserwägungen eingeschränkt sein. |
BVT 10: |
Die BVT zur Verminderung gefasster Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
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BVT 11: |
Die BVT zur Verminderung gefasster Staubemissionen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
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BVT 12: |
Die BVT zur Verminderung der Emission von Schwefeldioxid und anderen sauren Gasen (z. B. HCl) besteht in der Anwendung der Nasswäsche. Beschreibung: Die Nasswäsche wird in Abschnitt 12.1 beschrieben. |
1.2.3.2.
BVT 13: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von NOX, CO und SO2 aus der Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung in die Luft besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.
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1.3. Emissionen in Gewässer
BVT 14: |
Die BVT zur Verminderung der Abwassermenge, der Schadstofffrachten, die einer geeigneten Endbehandlung (in der Regel einer biologischen Behandlung) zugeführt werden, sowie der Emissionen in Gewässer besteht in einer integrierten Strategie für das Abwassermanagement und die Abwasserbehandlung, die eine geeignete Kombination von prozessintegrierten Techniken, Techniken zur Rückgewinnung von Schadstoffen an der Quelle sowie Techniken zur Abwasservorbehandlung umfasst und auf Informationen aus dem in den BVT-Schlussfolgerungen des CWW-BVT-Merkblatts beschriebenen Abwasserkataster basiert. |
1.4. Ressourceeffizienz
BVT 15: |
Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Katalysatoren besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.
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BVT 16. |
Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz besteht in der Rückgewinnung und Wiederverwendung organischer Lösemittel. Beschreibung: Organische Lösemittel, die im Rahmen von Prozessen (z. B. chemischen Reaktionen) oder Arbeitsschritten (z. B. Extraktion) zum Einsatz kommen, werden anhand geeigneter Techniken (z. B. Destillation oder Flüssigphasentrennung) zurückgewonnen, erforderlichenfalls gereinigt (z. B. durch Destillation, Adsorption, Strippung oder Filtration) und dem Prozess bzw. Arbeitsschritt wieder zugeführt. Die zurückgewonnene und wiederverwendete Menge ist prozessspezifisch. |
1.5. Rückstände
BVT 17: |
Die BVT zur Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, Verminderung der zu entsorgenden Abfallmenge besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.
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1.6. Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs
BVT 18: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen aus Fehlfunktionen technischer Einrichtungen besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.
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BVT 19: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen in die Luft und in Gewässer bei Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs besteht in der Umsetzung von Maßnahmen, welche der Relevanz potenzieller Schadstoffaustritte angemessen sind:
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2. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON KURZKETTIGEN OLEFINEN
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten für die Herstellung von kurzkettigen Olefinen mithilfe des Dampfcrackverfahrens; sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
2.1. Emissionen in die Luft
2.1.1. BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen in die Luft aus Spaltöfen für kurzkettige Olefine
Tabelle 2.1
BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen von NOX und NH3 in die Luft aus Spaltöfen für kurzkettige Olefine
Parameter |
BVT-assoziierte Emissionswerte (18) (19) (20) (Tagesmittelwert bzw. Mittelwert über den Probenahmezeitraum) (mg/Nm3 bei 3 Vol-% O2) |
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Neuer Ofen |
Bestehender Ofen |
|
NOX |
60-100 |
70-200 |
NH3 |
< 5-15 (21) |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 1 angegeben.
2.1.2. Techniken zur Verminderung von Emissionen aus der Entkokung
BVT 20: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von Staub und CO aus der Entkokung der Cracker-Rohre in die Luft besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der nachstehenden Techniken zur Verringerung der Häufigkeit der Entkokung und in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Minderungstechniken.
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2.2. Emissionen in Gewässer
BVT 21: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung der Menge an organischen Verbindungen und Abwasser, die der Abwasserbehandlung zugeführt wird, besteht in der Maximierung der Rückgewinnung von Kohlenwasserstoffen aus dem Quenchwasser der ersten Stufe der Fraktionierung und dessen Wiederverwendung im Prozessdampferzeugungssystem. Beschreibung: Die Technik besteht in der Gewährleistung einer effektiven Trennung organischer und wässriger Phasen. Die zurückgewonnenen Kohlenwasserstoffe werden wieder in den Cracker zurückgeführt oder als Rohstoffe in anderen chemischen Prozessen verwendet. Die Rückgewinnung der organischen Verbindungen kann verstärkt werden, beispielsweise durch Dampf- oder Gas-Strippen oder den Einsatz eines Verdampfers. Behandeltes Quenchwasser wird innerhalb des Prozessdampferzeugungssystems wiederverwendet. Ein Teil des Quenchwassers wird ausgeschleust, um die Anreicherung von Salzen im System zu verhindern, und der nachgelagerten Abwasserendbehandlung zugeführt. |
BVT 22: |
Es ist BVT, die organische Fracht, die der Abwasserbehandlung zugeführt wird und aus der verbrauchten alkalischen Waschflüssigkeit stammt, die bei der Beseitigung von H2S aus den Spaltgasen anfällt, durch Strippen zu verringern. Beschreibung: Eine Beschreibung des Strippens ist in Abschnitt 12.2 zu finden. Zum Strippen der alkalischen Waschflüssigkeit wird ein Gasstrom genutzt, der im Anschluss verbrannt wird (z. B. im Spaltofen). |
BVT 23: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung der der Abwasserbehandlung zugeführten Menge an Sulfiden, die aus der verbrauchten alkalischen Waschflüssigkeit stammt, die bei der Beseitigung saurer Gase aus den Spaltgasen anfällt, besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
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3. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON AROMATEN
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten für die Herstellung von Benzol, Toluol, Ortho-, Meta- und Para-Xylol (allgemein bekannt als BTX-Aromate) sowie von Cyclohexan aus dem Nebenprodukt Pyrolysebenzin (Pygas) von Dampfcrackern und aus in katalytischen Reformern hergestelltem Reformat/Naphtha; sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
3.1. Emissionen in die Luft
BVT 24: |
Die BVT zur Verminderung der organischen Fracht aus Prozessabgasen, die der Abgasendbehandlung zugeführt werden, und zur Erhöhung der Ressourceneffizienz besteht in der Rückgewinnung organischer Stoffe unter Anwendung von BVT 8 Buchstabe b oder, sofern dies nicht möglich ist, in der Rückgewinnung von Energie aus diesen Prozessabgasen (siehe auch BVT 9). |
BVT 25: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von Staub und organischen Verbindungen aus der Regenerierung von Hydrierkatalysatoren in die Luft besteht in der Einleitung des Prozessabgases aus der Katalysatorregenerierung in ein geeignetes Behandlungssystem. Beschreibung: Das Prozessabgas wird zuerst Nass- oder Trocken-Entstaubungseinrichtungen zugeführt, um Staub abzuscheiden, und dann in eine Feuerungsanlage oder Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung eingeleitet, um organische Verbindungen zu beseitigen, damit direkte Emissionen in die Luft oder Abfackelung vermieden werden. Der Einsatz von Entkokungsbehältern alleine ist nicht ausreichend. |
3.2. Emissionen in Gewässer
BVT 26: |
Die BVT zur Verminderung der Menge an organischen Verbindungen und Abwasser, die der Abwasserbehandlung aus Anlagen zur Aromatenextraktion zugeführt wird, besteht entweder in der Verwendung trockener Lösemittel oder, im Falle nasser Lösemittel, in der Verwendung eines geschlossenen Systems für die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Wasser. |
BVT 27: |
Die BVT zur Verminderung der Abwassermenge und der organischen Fracht, die der Abwasserbehandlung zugeführt wird, besteht in einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.
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3.3. Ressourceneffizienz
BVT 28: |
Zur effizienten Nutzung von Ressourcen besteht die BVT darin, den größtmöglichen Anteil des z. B. bei Dealkylierungsreaktionen anfallenden Wasserstoffs, unter Anwendung von BVT 8 Buchstabe a, als chemisches Reagens oder Brennstoff zu verwenden, oder, sofern dies nicht möglich ist, Energie aus diesen Prozessabgasen zurückzugewinnen (siehe BVT 9). |
3.4. Energieeffizienz
BVT 29: |
Die BVT zur effizienten Nutzung von Energie bei der Destillation besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
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3.5. Rückstände
BVT 30: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung der zu entsorgenden Menge an verbrauchter Tonerde besteht in der Anwendung einer oder der beiden folgenden Techniken.
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4. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON EHTYLBENZOL UND STYROL-MONOMER
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten für die Herstellung von Ethylbenzol entweder mittels des Zeolith- oder des AlCl3-katalysierten Alkylierungsprozesses sowie für die Herstellung von Styrol-Monomer entweder durch Ethylbenzol-Dehydrierung oder Kuppelproduktion mit Propylenoxid; sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
4.1. Prozessauswahl
BVT 31: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen organischer Verbindungen und saurer Gase in die Luft, der Entstehung von Abwasser sowie der zu entsorgenden Menge an Abfall aus der Alkylierung von Benzol mit Ethylen besteht bei neuen Anlagen und bei wesentlichen Anlagenänderungen in der Anwendung des Zeolith-Katalysatorverfahrens. |
4.2. Emissionen in die Luft
BVT 32: |
Die BVT zur Reduzierung der HCl-Fracht, die der Abgasendbehandlung aus der Alkylierungsanlage im AlCl3-katalysierten Ethylbenzol-Herstellungsprozess zugeführt wird, besteht in der alkalischen Wäsche. Beschreibung: Eine Beschreibung der alkalischen Wäsche ist in Abschnitt 12.1 zu finden. Anwendbarkeit: Nur anwendbar bei bestehenden Anlagen, in denen der AlCl3-katalysierte Ethylbenzol-Herstellungsprozess angewendet wird. |
BVT 33: |
Die BVT zur Reduzierung der Staub- und HCl-Fracht, die der Abgasendbehandlung aus den Katalysatoraustauscharbeiten im AlCl3-katalysierten Ethylbenzol-Herstellungsprozess zugeführt wird, besteht in der Nasswäsche und dann in der Verwendung der verbrauchten Waschflüssigkeit als Waschwasser in dem Wäscher, der dem Alkylierungsreaktor nachgelagert ist. Beschreibung: Eine Beschreibung der Nasswäsche ist in Abschnitt 12.1 zu finden. |
BVT 34: |
Die BVT zur Verringerung der organischen Fracht, die der Abgasendbehandlung aus der Oxidationsanlage im SMPO-Herstellungsprozess zugeführt wird, besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
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BVT 35: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen organischer Verbindungen in die Luft aus der Einrichtung zur Hydrierung von Acetophenon im Rahmen des SMPO-Herstellungsprozesses bei Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (wie etwa beim Anfahrbetrieb) besteht in der Zuführung des Prozessabgases in ein geeignetes Behandlungssystem. |
4.3. Emissionen in Gewässer
BVT 36: |
Die BVT zur Verringerung des Abwasseranfalls bei der Dehydrierung von Ethylbenzol und zur Maximierung der Rückgewinnung organischer Verbindungen besteht in einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.
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BVT 37: |
Die BVT bei der Herstellung von SMPO zur Verminderung der Emissionen organischer Peroxide aus der Oxidationsanlage in Gewässer und zum Schutz der nachgelagerten biologischen Abwasserbehandlungsanlage besteht in der Vorbehandlung von Abwasser, das organische Peroxide enthält, mittels Hydrolyse, bevor es mit anderen Abwasserströmen vermischt und der biologischen Endbehandlung zugeführt wird. Beschreibung: Eine Beschreibung der Hydrolyse ist in Abschnitt 12.2 zu finden. |
4.4. Ressourceneffizienz
BVT 38: |
Die BVT zur Rückgewinnung organischer Verbindungen aus der Dehydrierung von Ethylbenzol vor der Wasserstoffrückgewinnung (siehe BVT 39) besteht in der Anwendung einer oder der beiden folgenden Techniken.
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BVT 39: |
Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz besteht in der Rückgewinnung des bei der Ethylbenzol-Dehydrierung anfallenden Wasserstoffs und in seiner Verwendung als chemisches Reagens oder in der Verbrennung des Dehydrierungsabgases als Brennstoff (z. B. im Dampfüberhitzer). |
BVT 40: |
Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz der Einrichtung zur Hydrierung von Acetophenon im SMPO-Herstellungsprozess besteht in der Minimierung des Wasserstoffüberschusses oder im Recycling von Wasserstoff unter Anwendung von BVT 8 Buchstabe a. Ist BVT 8 Buchstabe a nicht anwendbar, besteht die BVT in der Energierückgewinnung (siehe BVT 9). |
4.5. Rückstände
BVT 41: |
Die BVT zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge aus der Neutralisation von verbrauchtem Katalysator im AlCl3-katalysierten Ethylbenzol-Herstellungsprozess besteht darin, verbliebene organische Verbindungen mittels Strippen zurückzugewinnen und dann die wässrige Phase aufzukonzentrieren, sodass ein verwertbares Nebenprodukt (AlCl3) erzeugt wird. Beschreibung: Zuerst werden flüchtige organische Verbindungen durch Dampf-Strippen entfernt; danach wird die verbrauchte Katalysatorlösung durch Verdampfung konzentriert, um ein verwertbares AlCl3-Nebenprodukt zu erzeugen. Die Dampfphase wird kondensiert, um eine HCl-Lösung zu erzeugen, die in den Prozess zurückgeführt wird. |
BVT 42: |
Die BVT zur Verminderung der zu entsorgenden Menge an Teerabfall aus der Destillationsanlage der Ethylbenzol-Herstellung besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
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BVT 43: |
Die BVT zur Reduzierung der Bildung von Koks (der sowohl ein Katalysatorgift als auch ein Abfallstoff ist) in Einrichtungen zur Herstellung von Styrol durch Ethylbenzol-Dehydrierung besteht im Betreiben bei dem geringstmöglichen Druck, der sicher und technisch möglich ist. |
BVT 44: |
Die BVT zur Verringerung der zu entsorgenden Menge organischer Rückstände aus der Herstellung von Styrolmonomer, einschließlich seiner Kuppelproduktion mit Propylenoxid, besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
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5. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON FORMALDEHYD
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
5.1. Emissionen in die Luft
BVT 45: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von organischen Verbindungen in die Luft aus der Formaldehyd-Herstellung und zur effizienten Nutzung von Energie besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken.
Tabelle 5.1 BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen von TVOC und Formaldehyd aus der Formaldehyd-Herstellung in die Luft
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 2 angegeben. |
5.2. Emissionen in Gewässer
BVT 46: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung der Abwassermenge (z. B. aus Reinigungsvorgängen, Überläufen/Leckagen und Kondensaten) und der organischen Fracht, die der weiteren Abwasserbehandlung zugeführt wird, besteht in der Anwendung einer oder der beiden folgenden Techniken.
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5.3. Rückstände
BVT 47: |
Die BVT zur Verminderung der zu entsorgenden Menge paraformaldehydhaltiger Abfälle besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
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6. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON ETHYLENOXID UND ETHYLENGLYKOLEN
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
6.1. Prozessauswahl
BVT 48: |
Die BVT zur Senkung des Verbrauchs von Ethylen und zur Verminderung der Emissionen von organischen Verbindungen und CO2 in die Luft besteht bei neuen Anlagen oder wesentlichen Anlagenänderungen in der Verwendung von Sauerstoff anstelle von Luft für die direkte Oxidation von Ethylen zu Ethylenoxid. |
6.2. Emissionen in die Luft
BVT 49: |
Die BVT zur Rückgewinnung von Ethylen und Energie und zur Verminderung der Emissionen organischer Verbindungen aus der EO-Anlage in die Luft besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.
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BVT 50: |
Die BVT zur Senkung des Verbrauchs von Ethylen und Sauerstoff und zur Verminderung der CO2-Emissionen aus der EO-Anlage in die Luft besteht in einer Kombination der Techniken in BVT 15 und in der Verwendung von Inhibitoren. Beschreibung: Die Zugabe kleiner Mengen eines chlororganischen Inhibitors (wie etwa Ethylchlorid oder Dichlorethan) in den Reaktorzulauf erfolgt, um den Anteil des vollständig zu Kohlendioxid oxidierten Ethylens zu verringern. Geeignete Parameter für die Überwachung der Katalysatorleistung sind unter anderem die Reaktionswärme und die CO2-Bildung pro Tonne zugeführtem Ethylen. |
BVT 51: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen organischer Verbindungen aus der Desorption von CO2 aus dem in der EO-Anlage eingesetzten Waschmedium in die Luft besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.
Tabelle 6.1 BVT-assoziierter Emissionswert für Emissionen von organischen Verbindungen aus der Desorption von CO2 aus dem in der EO-Anlage eingesetzten Waschmedium in die Luft
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 2 angegeben. |
BVT 52: |
Die BVT zur Verminderung der EO-Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung der Nasswäsche für EO-haltige Abgasströme. Beschreibung: Eine Beschreibung der Nasswäsche ist in Abschnitt 12.1 zu finden. Wäsche mit Wasser zur Befreiung der Abgasströme von EO vor der direkten Freisetzung bzw. vor der weiteren Verminderung organischer Verbindungen. |
BVT 53: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung von Emissionen von organischen Verbindungen aus der Kühlung des EO-Absorptionsmittels in der EO-Rückgewinnungsanlage in die Luft besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken.
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6.3. Emissionen in Gewässer
BVT 54: |
Die BVT zur Reduzierung der Abwassermenge und zur Verminderung der organischen Fracht, die der Abwasserendbehandlung aus der Produktreinigung zugeführt wird, besteht in der Anwendung einer oder der beiden folgenden Techniken.
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6.4. Rückstände
BVT 55: |
Die BVT zur Verringerung der zu entsorgenden Menge an organischem Abfall aus der EO- und EG-Anlage besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.
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7. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON PHENOL
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten für die Herstellung von Phenol aus Cumol; sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
7.1. Emissionen in die Luft
BVT 56: |
Die BVT zur Rückgewinnung von Rohstoffen und zur Verminderung der organischen Fracht, die der Abgasendbehandlung aus der Cumol-Oxidationsanlage zugeführt wird, besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.
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BVT 57: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von organischen Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der folgenden Technik d für Abgas aus der Cumol-Oxidationsanlage. Für sonstige einzelne oder zusammengeführte Abgasströme besteht die BVT in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
Tabelle 7.1 BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen von TVOC und Benzol aus der Herstellung von Phenol in die Luft
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 2 angegeben. |
7.2. Emissionen in Gewässer
BVT 58: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen organischer Peroxide aus der Oxidationsanlage in Gewässer und, sofern erforderlich, zum Schutz der nachgelagerten biologischen Abwasserbehandlungsanlage besteht in der Vorbehandlung von Abwasser, das organische Peroxide enthält, mittels Hydrolyse, bevor es mit anderen Abwasserströmen vermischt und der biologischen Endbehandlung zugeführt wird. Beschreibung: Eine Beschreibung der Hydrolyse ist in Abschnitt 12.2 zu finden. Abwasser (vorwiegend aus den Kondensatoren und der Adsorberregenerierung im Anschluss an die Phasentrennung) wird einer thermischen Behandlung (bei Temperaturen über 100 oC und hohem pH-Wert) oder einer katalytischen Behandlung unterzogen, um organische Peroxide in nicht ökotoxische und biologisch besser abbaubare Verbindungen zu zerlegen. Tabelle 7.2 BVT-assoziierter Umweltleistungswert für organische Peroxide am Auslass der Anlage zum Abbau von Peroxiden
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BVT 59: |
Die BVT zur Verminderung der organischen Fracht, die der Abwasserweiterbehandlung aus der Spaltanlage und der Destillationsanlage zugeführt wird, besteht in der Rückgewinnung von Phenol und sonstigen organischen Verbindungen (z. B. Aceton) mittels Extraktion und anschließendem Strippen. Beschreibung: Rückgewinnung von Phenol aus phenolhaltigen Abwasserströmen durch Einstellung des pH-Werts auf < 7 mit anschließender Extraktion mit geeignetem Lösemittel und Abwasser-Strippen zur Entfernung von Lösemittelrückständen und anderen leicht siedenden Verbindungen (z. B. Aceton). Eine Beschreibung der Behandlungstechniken ist in Abschnitt 12.2 zu finden. |
7.3. Rückstände
BVT 60: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung der zu entsorgenden Menge an Teer aus der Phenolreinigung besteht in der Anwendung einer oder der beiden folgenden Techniken.
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8. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON ETHANOLAMINEN
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
8.1. Emissionen in die Luft
BVT 61: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von Ammoniak in die Luft und zur Senkung des Verbrauchs von Ammoniak beim wässrigen Ethanolamin-Herstellungsprozess besteht in einem mehrstufigen Nasswäschesystem. Beschreibung: Eine Beschreibung der Nasswäsche ist in Abschnitt 12.1 zu finden. Nicht umgesetztes Ammoniak wird aus dem Abgas des Ammoniak-Strippers und aus der Verdampfungsanlage mittels Nasswäsche in mindestens zwei Stufen und anschließender Rückführung des Ammoniaks in den Prozess zurückgewonnen. |
8.2. Emissionen in Gewässer
BVT 62: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung von Emissionen von organischen Verbindungen in die Luft und von Emissionen von organischen Stoffen aus den Vakuumsystemen in Gewässer besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
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8.3. Rohstoffverbrauch
BVT 63: |
Die BVT zur effizienten Verwendung von Ethylenoxid besteht in einer Kombination der folgenden Techniken.
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9. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON TOLUOLDIISOCYANAT (TDI) UND METHYLENDIPHENYLDIISOCYANAT (MDI)
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt betreffen die Herstellung von:
— |
Dinitrotoluol (DNT) aus Toluol; |
— |
Toluoldiamin (TDA) aus DNT; |
— |
TDI aus TDA; |
— |
Methylendiphenyldiamin (MDA) aus Anilin; |
— |
MDI aus MDA. |
Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
9.1. Emissionen in die Luft
BVT 64: |
Die BVT zur Verminderung der Fracht von organischen Verbindungen, NOX, NOX-Vorläufersubstanzen und SOX, die der Abgasendbehandlung (siehe BVT 66) aus DNT-, TDA- und MDA-Anlagen zugeführt wird, besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.
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BVT 65: |
Die BVT zur Verminderung der Fracht von HCl und Phosgen, die der Abgasendbehandlung zugeführt wird, und zur Erhöhung der Ressourceneffizienz besteht in der Rückgewinnung von HCl und Phosgen aus den Prozessabgasströmen von TDI- und/oder MDI-Anlagen mittels einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT 66: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von organischen Verbindungen (einschließlich chlorierter Kohlenwasserstoffe), HCl und Chlor in die Luft besteht in der Behandlung zusammengeführter Abgasströme in einer Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung und anschließender alkalischer Wäsche. Beschreibung: Für die Behandlung werden die einzelnen Abgasströme aus DNT-, TDA-, TDI-, MDA- und MDI-Anlagen zu einem oder mehreren Abgasströmen zusammengeführt. (Eine Beschreibung der Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung und der Wäsche ist in Abschnitt 12.1 zu finden.) Anstelle einer Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung kann eine Verbrennungsanlage für die kombinierte Behandlung von flüssigen Abfällen und Abgas eingesetzt werden. Bei der alkalischen Wäsche handelt sich um eine Nasswäsche unter Zugabe von Laugen, um HCl und Chlor effizienter entfernen zu können. Tabelle 9.1 BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen von TVOC, Tetrachlormethan, Cl2, HCl und PCDD/F aus dem TDI-/MDI-Prozess in die Luft
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 2 angegeben. |
BVT 67: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von PCDD/F aus einer Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung (siehe Abschnitt 12.1) zur Behandlung von Prozessabgasströmen, die Chlor und/oder chlorierte Verbindungen enthalten, besteht in der Anwendung der folgenden Technik a und falls erforderlich anschließend der Technik b.
Mit den BVT assoziierte Emissionswerte: siehe Tabelle 9.1 |
9.2. Emissionen in Gewässer
BVT 68: |
Die BVT besteht in der Überwachung von wasserseitigen Emissionen unter Einhaltung der folgenden Mindesthäufigkeit und in Übereinstimmung mit EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Ermittlung von Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
|
BVT 69: |
Die BVT zur Verminderung der Fracht von Nitrit, Nitrat und organischen Verbindungen, die der Abwasserbehandlung aus der DNT-Anlage zugeführt wird, besteht in der Rückgewinnung von Einsatzstoffen, der Verringerung der Abwassermenge und der Wiederverwendung von Wasser mittels einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.
BVT-assoziierte Abwassermenge: siehe Tabelle 9.2 |
BVT 70: |
Die BVT zur Verminderung der Fracht biologisch schlecht abbaubarer organischer Verbindungen, die aus der DNT-Anlage der weiteren Abwasserbehandlung zugeführt wird, besteht in der Vorbehandlung des Abwassers mittels einer oder beider der folgenden Techniken.
Tabelle 9.2 BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für die Ableitung aus der DNT-Anlage am Auslass der Vorbehandlungsanlage, vor der weiteren Abwasserbehandlung.
Die zugehörige TOC-Überwachung ist in BVT 68 angegeben. |
BVT 71: |
Die BVT zur Verminderung des Abwasseranfalls und der organischen Fracht, die der Abwasserbehandlung aus der TDA-Anlage zugeführt wird, besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken a, b und c, gefolgt von der folgenden Technik d.
Tabelle 9.3 BVT-assoziierter Umweltleistungswert für die Ableitung aus der TDA-Anlage zur Abwasserbehandlung
|
BVT 72: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung der organischen Fracht, die der Abwasserendbehandlung aus MDI- und/oder TDI-Anlagen zugeführt wird, besteht in der Rückgewinnung von Lösemitteln und der Wiederverwendung von Wasser durch die Optimierung der Anlagenkonstruktion und des Anlagenbetriebs. Tabelle 9.4 BVT-assoziierter Umweltleistungswerte für die Zuführung zur Abwasserbehandlung aus einer TDI- oder MDI-Anlage
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 68 angegeben. |
BVT 73: |
Die BVT zur Verminderung der organischen Fracht, die der weiteren Abwasserbehandlung aus einer MDA-Anlage zugeführt wird, besteht in der Rückgewinnung organischer Stoffe mittels einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.
|
9.3. Rückstände
BVT 74: |
Die BVT zur Verminderung der zu entsorgenden Menge an organischen Rückständen aus der TDI-Anlage besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.
|
10. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON ETHYLENDICHLORID UND VINYLCHLORIDMONOMER
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
10.1. Emissionen in die Luft
10.1.1. BVT-assoziierter Emissionswert für Emissionen in die Luft aus EDC-Spaltöfen
Tabelle 10.1
BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen von NOX in die Luft aus einem EDC-Spaltofen
Parameter |
BVT-assoziierte Emissionswerte (32) (33) (34) (Tagesmittelwert bzw. Mittelwert über den Probenahmezeitraum) (mg/Nm3 bei 3 Vol-% O2) |
NOx |
50-100 |
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 1 angegeben.
10.1.2. Techniken und BVT-assoziierter Emissionswert für Emissionen in die Luft aus anderen Quellen
BVT 75: |
Die BVT zur Verminderung der organischen Fracht, die der Abgasendbehandlung zugeführt wird, und zur Senkung des Rohstoffverbrauchs besteht in der Anwendung sämtlicher folgender Techniken.
|
BVT 76: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von organischen Verbindungen (einschließlich halogenierter Verbindungen), HCl und Cl2 in die Luft besteht in der Behandlung der zusammengeführten Abgasströme aus der EDC- und/oder VCM-Herstellung in einer Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung und in einer anschließenden zweistufigen Nasswäsche. Beschreibung: Eine Beschreibung der Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung sowie der Nasswäsche und der alkalischen Wäsche ist in Abschnitt 12.1 zu finden. Die thermische Oxidation/thermische Nachverbrennung kann in einer Flüssigabfallverbrennungsanlage durchgeführt werden. In diesem Fall übersteigt die Oxidationstemperatur 1 100 oC bei einer Mindestverweilzeit von zwei Sekunden; anschließend erfolgt eine rasche Abkühlung der Abgase zur Vermeidung der De-novo-Synthese von PCDD/F. Die Wäsche wird in zwei Stufen durchgeführt: Nasswäsche mit Wasser, in der Regel mit Rückgewinnung von Salzsäure, sowie anschließende Nasswäsche unter Verwendung von Laugen. Tabelle 10.2 BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen von TVOC, der Summe von EDC und VCM, Cl2, HCl und PCDD/F aus der Herstellung von EDC/VCM in die Luft
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 2 angegeben. |
BVT 77: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von PCDD/F aus einer Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung (siehe Abschnitt 12.1) zur Behandlung von Prozessabgasströmen, die Chlor und/oder chlorierte Verbindungen enthalten, besteht in der Anwendung der folgenden Technik a, falls erforderlich gefolgt von Technik b.
Mit den BVT assoziierte Emissionswerte: siehe Tabelle 10.2 |
BVT 78: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von Staub und CO aus der Entkokung der Cracker-Rohre in die Luft besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken zur Verringerung der Häufigkeit der Entkokung und in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Minderungstechniken.
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10.2. Emissionen in Gewässer
BVT 79: |
Die BVT besteht in der Überwachung von wasserseitigen Emissionen zumindest in der nachstehend angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die Ermittlung von Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
|
BVT 80: |
Die BVT zur Verminderung der der Abwasserweiterbehandlung zugeführten Fracht chlorierter Verbindungen und zur Verminderung der Emissionen aus dem Abwassersammlungs- und -behandlungssystem in die Luft besteht in der Anwendung von Hydrolyse und Strippen möglichst nahe am Entstehungsort. Beschreibung: Eine Beschreibung der Hydrolyse und des Strippens ist in Abschnitt 12.2 zu finden. Die Hydrolyse erfolgt im alkalischen pH-Bereich, um Chloralhydrat aus dem Oxychlorierungsprozess zu zersetzen. Dies resultiert in der Bildung von Chloroform, das anschließend zusammen mit EDC und VCM durch Strippen entfernt wird. BVT-assoziierte Umweltleistungswerte: Siehe Tabelle 10.3. BVT-assoziierte Emissionswerte für die Direkteinleitung in ein aufnehmendes Gewässer am Auslass der Endbehandlungsanlage: Siehe Tabelle 10.5. Tabelle 10.3 BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für chlorierte Kohlenwasserstoffe im Abwasser am Auslass eines Abwasser-Strippers
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 79 angegeben. |
BVT 81: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von PCDD/F und Kupfer aus dem Oxychlorierungsprozess in Gewässer besteht in der Anwendung der folgenden Technik a oder alternativ Technik b sowie einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken c, d und e.
Tabelle 10.4 BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für wasserseitige Emissionen aus der Herstellung von EDC mittels Oxychlorierung in Wirbelschichtanlagen am Auslass der Vorbehandlung für die Entfernung von Feststoffen
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 79 angegeben. Tabelle 10.5 BVT-assoziierte Emissionswerte für die Direkteinleitung von Kupfer, EDC und PCDD/F aus der EDC-Herstellung in ein aufnehmendes Gewässer (Vorfluter)
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 79 angegeben. |
10.3. Energieeffizienz
BVT 82: |
Die BVT zur effizienten Nutzung von Energie besteht in der Verwendung eines Siedereaktors für die direkte Chlorierung von Ethylen. Beschreibung: Die Reaktion im Siedereaktorsystem für die Direktchlorierung von Ethylen erfolgt in der Regel bei einer Temperatur zwischen unter 85 oC und 200 oC. Dies ermöglicht im Gegensatz zum Niedrigtemperaturprozess die effektive Rückgewinnung und Nutzung der Reaktionswärme (z. B. für die Destillation von EDC). Anwendbarkeit: Nur anwendbar bei neuen Direktchlorierungsanlagen. |
BVT 83: |
Die BVT zur Senkung des Energieverbrauchs von EDC-Spaltöfen besteht im Einsatz von Promotoren für die chemische Umwandlung. Beschreibung: Promotoren wie etwa Chlor oder sonstige radikalbildende Stoffe dienen der Verbesserung der Crack-Reaktion sowie der Senkung der Reaktionstemperatur und somit des erforderlichen Wärmeeintrags. Promotoren können durch den Prozess selbst erzeugt oder zugegeben werden. |
10.4. Rückstände
BVT 84: |
Die BVT zur Reduzierung der zu entsorgenden Menge an Koks aus VCM-Anlagen besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT 85: |
Die BVT zur Verminderung der zu entsorgenden Menge gefährlicher Abfälle und zur Erhöhung der Ressourceneffizienz besteht in der Anwendung sämtlicher folgender Techniken.
|
11. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON WASSERSTOFFPEROXID
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
11.1. Emissionen in die Luft
BVT 86: |
Die BVT zur Rückgewinnung von Lösemitteln und zur Verminderung der Emissionen organischer Verbindungen aus allen Anlagen außer der Hydrierungsanlage in die Luft besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken. Bei Verwendung von Luft in der Oxidationsanlage umfasst dies mindestens Technik d.. Bei Verwendung reinen Sauerstoffs in der Oxidationsanlage umfasst dies mindestens Technik b unter Einsatz von gekühltem Wasser.
Tabelle 11.1 BVT-assoziierte Emissionswerte für TVOC-Emissionen aus der Oxidationsanlage in die Luft
Die zugehörige Überwachung ist in BVT 2 angegeben. |
BVT 87: |
Die BVT zur Verminderung der Emissionen von organischen Verbindungen aus der Hydrierungsanlage in die Luft während des Anfahrbetriebs besteht darin, Kondensation und/oder Adsorption anzuwenden. Beschreibung: Eine Beschreibung der Kondensation und Adsorption ist in Abschnitt 12.1 zu finden. |
BVT 88: |
Die BVT zur Vermeidung von Emissionen von Benzol in die Luft und in Gewässer besteht darin, in der Arbeitslösung kein Benzol zu verwenden. |
11.2. Emissionen in Gewässer
BVT 89: |
Die BVT zur Verminderung der Abwassermenge und der organischen Fracht, die der Abwasserbehandlung zugeführt wird, besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.
|
BVT 90: |
Die BVT zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von biologisch schlecht eliminierbaren organischen Verbindungen in Gewässer besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken.
Anwendbarkeit: Nur anwendbar, wenn die Abwasserströme die organische Hauptfracht aus der Wasserstoffperoxidanlage tragen und wenn die Verringerung der TOC-Fracht aus der Wasserstoffperoxidanlage mittels biologischer Behandlung weniger als 90 % beträgt. |
12. BESCHREIBUNG DER TECHNIKEN
12.1. Techniken zur Prozessabgas-/Abgasbehandlung
Technik |
Beschreibung |
Adsorption |
Eine Technik zur Entfernung von Verbindungen aus einem Prozessabgas- oder Abgasstrom durch das Zurückhalten an der Oberfläche eines Feststoffes (in der Regel Aktivkohle). Die Adsorption kann regenerativ oder nicht regenerativ sein (siehe unten). |
Adsorption (nicht regenerativ) |
Bei einer nicht regenerativen Adsorption wird das verbrauchte Adsorptionsmittel nicht regeneriert, sondern entsorgt. |
Adsorption (regenerativ) |
Adsorption, bei der das Adsorbat anschließend zur Wiederverwendung oder Entsorgung desorbiert wird, z. B. mit Dampf (häufig vor Ort), und das Adsorptionsmittel wiederverwendet wird. Bei kontinuierlichem Betrieb werden in der Regel mehr als zwei Adsorber parallel betrieben, wobei einer im Desorptionsmodus läuft. |
Anlage zur katalytischen Oxidation/katalytischen Nachverbrennung |
Emissionsminderungseinrichtungen, in denen brennbare Verbindungen in einem Prozessabgas- oder Abgasstrom mit Luft oder Sauerstoff in einem Katalysatorbett oxidiert werden. Der Katalysator ermöglicht die Oxidation bei geringeren Temperaturen und in kleineren Einrichtungen verglichen mit einer Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung. |
Katalytische Reduktion |
NOx wird mittels eines Katalysators und eines Reduktionsgases reduziert. Im Gegensatz zur SCR erfolgt keine Zugabe von Ammoniak und/oder Harnstoff. |
Alkalische Wäsche |
Die Entfernung saurer Schadstoffe aus einem Gasstrom durch Wäsche unter Verwendung einer alkalischen Lösung. |
Keramik-/Metallfilter |
Keramisches Filtermaterial. Ist die Entfernung saurer Verbindungen wie etwa HCl, NOX, SOX und Dioxine vorgesehen, wird das Filtermaterial mit Katalysatoren ausgestattet; zudem kann die Eindüsung von Reagenzien erforderlich sein. Bei Metallfiltern erfolgt eine Oberflächenfiltration mithilfe von porösen Sintermetallfilterelementen. |
Kondensation |
Eine Technik zur Beseitigung der Dämpfe organischer und anorganischer Verbindungen aus einem Prozessabgas- oder Abgasstrom durch Absenkung seiner Temperatur unter den Kondensationspunkt, sodass sich die Dämpfe verflüssigen. Je nach erforderlichem Betriebstemperaturbereich gibt es unterschiedliche Methoden der Kondensation, z. B. mit Kühlwasser, gekühltem Wasser (Temperatur in der Regel um die 5 °C) oder Kühlmittel wie etwa Ammoniak oder Propen. |
Zyklon (trocken oder nass) |
Einrichtung zur Entfernung von Staub aus einem Prozessabgas- oder Abgasstrom mithilfe der Zentrifugalkraft, üblicherweise innerhalb einer konischen Kammer |
Elektrofilter (Elektrostatischer Abscheider) (trocken oder nass) |
Eine Staubabscheidevorrichtung, die sich elektrostatische Kräfte zunutze macht, um in einem Prozessabgas- oder Abgasstrom mitgerissene Partikel zur Niederschlagselektrode zu transportieren. Die mitgerissenen Partikel werden elektrisch aufgeladen, wenn sie eine Korona passieren, in der gasförmige Ionen fließen. An die Elektroden in der Mitte des Strömungsbereichs wird Hochspannung angelegt, und aufgrund des erzeugten elektrischen Felds wandern die Partikel zu den Niederschlagselektrodenwänden, wo sie anhaften. |
Gewebefilter |
Durchlässiger Web- oder Filzstoff, durch den Gase geleitet werden, um mithilfe eines Siebs oder sonstiger Mechanismen Partikel zu entfernen. Gewebefilter gibt es in der Form von Tuch-, Patronen und Schlauchfiltern, wobei mehrere Einzelgewebefiltereinheiten in einer Baugruppe untergebracht sind. |
Membrantrennverfahren |
Abgas wird komprimiert und durch eine Membran geleitet, die eine selektive Permeabilität gegenüber organischen Dämpfen aufweist. Das angereicherte Permeat kann mithilfe von Methoden wie Kondensation oder Adsorption zurückgewonnen oder aber auch gemindert werden (z. B. durch katalytische Oxidation). Der Prozess ist am besten für höhere Dampfkonzentrationen geeignet. In den meisten Fällen bedarf es einer Zusatzbehandlung, um für die Ableitung ausreichend niedrige Konzentrationen zu erreichen. |
Nebelabscheider |
Üblicherweise Filter mit Gewebeeinlage (z. B. Tropfenabscheider, Demister), die in der Regel aus gewebtem oder gewirktem metallischem oder synthetischem Monofil-Material in willkürlicher oder spezifischer Konfiguration bestehen. Ein Nebelabscheider funktioniert nach dem Prinzip der Tiefenfiltration, die über die gesamte Tiefe des Filters erfolgt. Feste Staubpartikel verbleiben im Filter, bis er gesättigt ist und durch Durchspülung gereinigt werden muss. Wird der Nebelabscheider zum Abscheiden von Tropfen und/oder Aerosolen verwendet, reinigen letztere den Filter, wenn sie als Flüssigkeit abfließen. Sie funktionieren nach dem Aufprallprinzip und sind geschwindigkeitsabhängig. Prallwinkelabscheider werden ebenfalls häufig als Nebelabscheider eingesetzt. |
Anlage zur regenerativen thermischen Oxidation/regenerativen Nachverbrennung (RTO bzw. RNV) |
Bestimmte Art von Anlage zur thermischen Oxidation (siehe unten), in der der zuströmende Abgasstrom von einem Keramikfüllkörper erwärmt wird, wenn er diesen vor Eintritt in die Verbrennungskammer passiert. Die gereinigten Heißgase treten aus dieser Kammer aus, indem sie einen (oder mehrere) Keramikfüllkörper (der/die in einem früheren Verbrennungszyklus durch einen eintretenden Abgasstrom gekühlt wurde(n)) passieren. Dieser wiedererwärmte Füllkörper leitet dann durch das Vorwärmen eines neuen eingehenden Abgasstroms einen neuen Verbrennungszyklus ein. Die typische Verbrennungstemperatur liegt zwischen 800 und 1 000 °C. |
Wäsche |
Unter Wäsche oder Absorption versteht man die Entfernung von Schadstoffen aus einem Gasstrom durch Kontakt mit einem flüssigen Lösemittel, oftmals Wasser (siehe „Nasswäsche“). Dies kann eine chemische Reaktion umfassen (siehe „alkalische Wäsche“). In einigen Fällen können die Verbindungen aus dem Lösemittel zurückgewonnen werden. |
Selektive katalytische Reduktion (SCR) |
Reduktion von NOX zu Stickstoff durch Reaktion mit Ammoniak (in der Regel in wässriger Lösung) in einem Katalysatorbett bei einer optimalen Betriebstemperatur von ca. 300-450 °C. Es können eine oder mehrere Katalysatorschichten verwendet werden. |
Selektive nicht-katalytische Reduktion (SNCR) |
Reduktion von NOX zu Stickstoff durch Reaktion mit Ammoniak oder Harnstoff bei hohen Temperaturen. Die Betriebstemperatur muss in einem Fenster von 900 °C bis 1 050 °C gehalten werden. |
Techniken zur Reduzierung des Mitrisses von Feststoffen und/oder Flüssigkeiten |
Techniken zur Reduzierung des Mitrisses von Tropfen oder Partikeln in Gasströmen (z. B. aus chemischen Prozessen, Kondensatoren, Destillationskolonnen) mithilfe von mechanischen Vorrichtungen wie Absetzkammern, Nebelabscheidern, Zyklonen und Abscheidern (Knock-out Drum) |
Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung |
Emissionsminderungseinrichtung, die brennbare Verbindungen in einem Prozessabgas- oder Abgasstrom durch Erhitzen mit Luft oder Sauerstoff in einer Brennkammer über den Selbstentzündungspunkt hinaus und ausreichend langer Aufrechterhaltung dieser hohen Temperatur oxidiert, bis das Gemisch vollständig in Kohlendioxid und Wasser umgewandelt wurde |
Thermische Reduktion |
NOX wird durch Erhitzen in Anwesenheit eines reduzierenden Gases in einer zusätzlichen Verbrennungskammer reduziert, in der in sauerstoffarmem Milieu bzw. bei Sauerstoffmangel ein Oxidationsprozess abläuft. Im Gegensatz zur SNCR erfolgt keine Zugabe von Ammoniak und/oder Harnstoff. |
Zweistufiger Staubfilter |
Eine Vorrichtung, die als Filtermaterial ein Metallgewebe besitzt. Im ersten Filtrationsschritt wird ein Filterkuchen aufgebaut und die eigentliche Filtration findet in dem zweiten Schritt statt. Je nach Druckabfall über dem Filter schaltet das System zwischen den beiden Stufen um. Zur Entfernung des Filterstaubs ist im System ein Mechanismus integriert. |
Nasswäsche |
Siehe „Wäsche“ oben. Wäsche, bei der als Lösemittel Wasser oder eine wässrige Lösung verwendet wird, z. B. alkalische Wäsche zur Minderung von HCl. Siehe auch „Nasswäsche von Staub“. |
Nasswäsche von Staub |
Siehe „Nasswäsche“ oben. In einer Nasswäsche erfolgt die Staubabscheidung durch eine intensive Vermischung des einströmenden Gases mit Wasser, üblicherweise kombiniert mit der Abscheidung der groben Partikel durch Zentrifugalkraft. Dazu strömt das Gas in tangentialer Richtung ein. Der abgeschiedene Feststoffstaub wird unten im Abscheider gesammelt. |
12.2. Techniken der Abwasserbehandlung
Alle nachstehend aufgeführten Techniken können auch zur Reinigung von Wasserströmen im Hinblick auf die Wiederverwendung/-verwertung von Wasser angewendet werden. Der Großteil der Techniken wird zudem zur Rückgewinnung organischer Verbindungen aus Prozesswasserströmen angewendet.
Technik |
Beschreibung |
Adsorption |
Trennverfahren, bei dem Verbindungen (d. h. Schadstoffe) in einer Flüssigkeit (d. h. Abwasser) an der Oberfläche eines Feststoffes (in der Regel Aktivkohle) zurückgehalten werden |
Chemische Oxidation |
Organische Verbindungen werden durch die Zugabe von Ozon oder Wasserstoffperoxid oxidiert, optional mit Hilfe von Katalysatoren oder UV-Strahlung, um sie in weniger schädliche und biologisch besser abbaubare Verbindungen umzuwandeln. |
Koagulation und Flockung |
Koagulation und Flockung werden eingesetzt, um Schwebstoffe vom Abwasser zu trennen, und werden oft in aufeinanderfolgenden Schritten ausgeführt. Die Koagulation erfolgt durch das Hinzufügen von Koagulationsmitteln mit elektrischen Ladungen, die denen der Schwebstoffe entgegengesetzt sind. Die Flockung erfolgt durch das Hinzufügen von Polymeren, sodass sich Mikroflocken bei Zusammenstößen miteinander verbinden und so größere Flocken entstehen. |
Destillation |
Bei der Destillation handelt es sich um eine Technik zur Trennung von Verbindungen mit unterschiedlichen Siedepunkten mittels partieller Verdampfung und Rekondensation. Bei der Destillation von Abwässern werden leichtsiedende Verunreinigungen aus dem Abwasser entfernt, indem sie in die Dampfphase überführt werden. Die Destillation erfolgt in gepackten oder Boden-Kolonnen mit anschließender Kondensation. |
Extraktion |
Gelöste Schadstoffe werden aus der Abwasserphase in ein organisches Lösemittel überführt, z. B. in Gegenstromkolonnen oder Mixer-Settler-Systemen. Nach der Phasentrennung wird das Lösemittel gereinigt, z. B. durch Destillation, und der Extraktion wieder zugeführt. Der Extrakt mit den Schadstoffen wird entsorgt oder dem Prozess wieder zugeführt. Es erfolgt eine nachgelagerte Verminderung der Lösemittelverluste in das Abwasser durch entsprechende Weiterbehandlung (z. B. Strippung). |
Eindampfung |
Die Anwendung der Destillation (siehe oben) zur Konzentration wässriger Lösungen hochsiedender Stoffe zur weiteren Verwendung, Verarbeitung oder Entsorgung (z. B. Abwasserverbrennung) durch Verdampfung von Wasser. Erfolgt in der Regel in mehrstufigen Anlagen mit zunehmendem Unterdruck zur Senkung des Energiebedarfs. Die Wasserdämpfe werden kondensiert, um entweder wiederverwendet oder als Abwasser abgeleitet zu werden. |
Filtration |
Die Abscheidung von Feststoffen aus Abwasser mittels Durchleitung durch ein poröses Material. Sie umfasst unterschiedliche Arten von Techniken, z. B. Sandfiltration, Mikrofiltration und Ultrafiltration. |
Flotation |
Ein Verfahren zur Abscheidung fester und flüssiger Partikel aus der Abwasserphase durch Anlagerung an kleine Gasblasen (üblicherweise Luftblasen). Die Partikel steigen nach oben, sammeln sich an der Wasseroberfläche an und werden mithilfe von Skimmern abgeschöpft. |
Hydrolyse |
Eine chemische Reaktion, in der organische oder anorganische Verbindungen mit Wasser reagieren und die üblicherweise dazu dient, biologisch nicht abbaubare in biologisch abbaubare bzw. toxische in nicht toxische Verbindungen umzuwandeln. Um die Reaktion zu ermöglichen bzw. zu beschleunigen, wird die Hydrolyse bei erhöhter Temperatur und gegebenenfalls erhöhtem Druck (Thermolyse) oder unter Zugabe starker Alkalien oder Säuren oder mit Hilfe eines Katalysators durchgeführt. |
Fällung |
Die Umwandlung gelöster Schadstoffe (z. B. Metallionen) in unlösliche Verbindungen durch Zugabe von Fällungsmitteln. Die gebildeten festen Niederschläge werden anschließend durch Sedimentation, Flotation oder Filtration abgeschieden. |
Sedimentation |
Abscheidung von Schwebstoffen durch das schwerkraftbedingte Absetzen am Boden |
Strippung |
Flüchtige Verbindungen werden durch eine gasförmige Phase (z. B. Dampf, Stickstoff oder Luft), die durch die Flüssigkeit geleitet wird, aus der wässrigen Phase entfernt und anschließend zur weiteren Verwendung oder Entsorgung zurückgewonnen (z. B. durch Kondensation). Die Minderungsleistung kann durch Temperaturerhöhung oder Druckminderung verbessert werden. |
Abwasserverbrennung |
Oxidation organischer und anorganischer Schadstoffe mit Luft bei gleichzeitiger Verdampfung des Wasseranteils bei Normaldruck und Temperaturen zwischen 730 °C und 1 200 °C. Bei CSB-Werten über 50 g/l ist die Abwasserverbrennung in der Regel autotherm. Bei geringen organischen Frachten wird ein Stütz-/Zusatzbrennstoff benötigt. |
12.3. Techniken zur Verminderung von Emissionen aus der Verbrennung in die Luft
Technik |
Beschreibung |
Auswahl von (Zusatz-)Brennstoffen |
Die Verwendung von Brennstoffen (einschließlich Stütz-/Zusatzbrennstoffe) mit einem geringen Gehalt an potenziellen schadstoffverursachenden Verbindungen (z. B. geringer Schwefel-, Asche-, Stickstoff-, Quecksilber-, Fluor- oder Chlor-Gehalt des Brennstoffs) |
NOX-arme Brenner (LNB) und extrem NOX-arme Brenner (ULNB) |
Diese Technik beruht auf einer Reduzierung der Spitzentemperaturen der Flammen, die gleichzeitig eine Verzögerung und Vollständigkeit der Verbrennung bewirkt und die Wärmeübertragung erhöht (erhöhte Flammenstrahlung). Die entsprechenden Maßnahmen können mit einer modifizierten Gestaltung der Brennkammer einhergehen. Extrem NOX-arme Brenner (ULNB) verfügen über (Luft-)Brennstoffstufung und Abgas-/Rauchgasrezirkulation. |
(1) Für jeden Parameter, für den aufgrund von Einschränkungen bei der Probenahme oder analytischen Einschränkungen eine dreißigminütige Probenahme nicht geeignet ist, wird ein passender Probenahmezeitraum gewählt.
(2) Bei PCDD/F beträgt der Probenahmezeitraum 6 bis 8 Stunden.
(3) Bei nachweislich ausreichender Durchflussstabilität kann eine zeitproportionale Mischprobenahme erfolgen.
(4) Durchführungsbeschluss 2012/119/EU der Kommission vom 10. Februar 2012 mit Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (ABl. L 63 vom 2.3.2012, S. 1).
(5) Allgemeine EN-Normen für kontinuierliche Messungen sind die Normen EN 15267-1, -2, und -3 sowie EN 14181. Die EN-Normen für periodische Messungen sind in der Tabelle aufgeführt.
(6) Bezieht sich auf die Gesamtfeuerungswärmeleistung aller Prozessfeuerungen/-öfen, die an den Schornstein angeschlossenen sind, bei dem die Emissionen auftreten.
(7) Im Fall von Prozessfeuerungen/-öfen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von weniger als 100 MWth, die weniger als 500 Stunden pro Jahr in Betrieb sind, kann die Häufigkeit der Überwachung auf mindestens einmal im Jahr reduziert werden.
(8) Bei periodischen Messungen kann die Mindesthäufigkeit der Überwachung auf einmal alle sechs Monate reduziert werden, wenn die Emissionswerte nachweislich eine hinreichende Stabilität aufweisen.
(9) Die Überwachung von Staub erfolgt nicht, wenn ausschließlich gasförmige Brennstoffe verfeuert werden.
(10) Ammoniak (NH3) wird nur bei Einsatz einer SCR bzw. SNCR überwacht.
(11) Bei Prozessfeuerungen/-öfen, in denen gasförmige Brennstoffe und/oder Öl mit einem bekannten Schwefelgehalt verfeuert werden und wo keine Rauchgasentschwefelung vorgenommen wird, kann die kontinuierliche Überwachung entweder durch periodische Überwachung mit einer Mindesthäufigkeit von einmal alle 3 Monate oder durch Berechnungen ersetzt werden, sofern damit die Bereitstellung von Daten gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleistet wird.
(12) Eine Überwachung erfolgt, wenn sich aus dem nach den CWW-BVT-Schlussfolgerungen zu führenden Kataster der Abgasströme ergibt, dass der Schadstoff im Abgas vorhanden ist.
(13) Bei periodischen Messungen kann die Mindesthäufigkeit der Überwachung auf einmal im Jahr reduziert werden, wenn die Emissionswerte nachweislich eine hinreichende Stabilität aufweisen.
(14) Alle (anderen) Prozesse/Quellen, wenn sich aus dem nach den CWW-BVT-Schlussfolgerungen zu führenden Kataster der Abgasströme ergibt, dass der Schadstoff im Abgas vorhanden ist.
(15) EN 15058 und der Probenahmezeitraum bedürfen der Anpassung in der Form, dass die gemessenen Werte repräsentativ für den gesamten Entkokungszyklus sind.
(16) EN 13284-1 und der Probenahmezeitraum bedürfen der Anpassung in der Form, dass die gemessenen Werte repräsentativ für den gesamten Entkokungszyklus sind.
(17) Es erfolgt eine Überwachung, sofern Chlor und/oder chlorierte Verbindungen im Abgas vorhanden sind und eine thermische Behandlung vorgenommen wird.
(18) Werden die Rauchgase von einem oder mehreren Öfen über einen gemeinsamen Schornstein abgeleitet, gilt der BVT-assoziierte Emissionswert für die kombinierte Ableitung über den Schornstein.
(19) Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten nicht während des Entkokungsprozesses.
(20) Für CO gelten keine BVT-assoziierten Emissionswerte. Als Anhaltspunkt: Die CO-Emissionswerte liegen im Allgemeinen bei 10-50 mg/Nm3, angegeben als Tagesmittelwert bzw. Mittelwert über den Probenahmezeitraum.
(21) Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten nur dann, wenn eine SCR bzw. SNCR eingesetzt wird.
(22) Die unteren Werte können durch Einsatz einer Anlage zur thermischen Oxidation/thermischen Nachverbrennung im Silberverfahren erzielt werden.
(23) Der BVT-assoziierte Emissionswert wird als Mittelwert der in einem Jahr gemessenen Werte angegeben.
(24) Bei einem erheblichen Methangehalt im Abgas wird der gemäß EN ISO 25140 bzw. EN ISO 25139 gemessene Methangehalt vom Ergebnis abgezogen.
(25) „Hergestelltes EO“ ist als Summe von für den Verkauf und als Zwischenprodukt hergestelltem EO definiert.
(26) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur bei zusammengeführten Abgasströmen mit einem Volumenstrom von > 1 000 Nm3/h.
(27) Der BVT-assoziierte Emissionswert wird als Tagesmittelwert oder als Mittelwert über den Probenahmezeitraum angegeben.
(28) Der BVT-assoziierte Emissionswert wird als Mittelwert der in einem Jahr gemessenen Werte angegeben. „Hergestelltes TDI und/oder MDI“ bezieht sich auf das Zielprodukt ohne Einrechnung der Rückstände, wie es bei der Festlegung der Anlagenkapazität zugrunde gelegt wird.
(29) Liegen die NOX-Werte in der Probe über 100 mg/Nm3, kann der BVT-assoziierte Emissionswert höher sein und aufgrund von Interferenzen bei der analytischen Bestimmung bis zu 3 mg/Nm3 betragen.
(30) Bei diskontinuierlicher Ableitung von Abwasser beträgt die Mindesthäufigkeit der Überwachung einmal pro Ableitung.
(31) Der BVT-assoziierte Umweltleistungswert bezieht sich auf das Zielprodukt ohne Einrechnung der Rückstände, wie es bei der Festlegung der Anlagenkapazität zugrunde gelegt wird.
(32) Werden die Rauchgase von zwei oder mehreren Öfen über einen gemeinsamen Schornstein abgeleitet, gilt der BVT-assoziierte Emissionswert für die kombinierte Ableitung über den Schornstein.
(33) Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten nicht während des Entkokungsprozesses.
(34) Für CO gilt kein BVT-assoziierter Emissionswert. Als Anhaltspunkt: Der CO-Emissionswert liegt im Allgemeinen bei 5-35 mg/Nm3, angegeben als Tagesmittelwert bzw. Mittelwert über den Probenahmezeitraum.
(35) Die Mindesthäufigkeit der Überwachung kann auf eine Überwachung pro Monat reduziert werden, sofern durch häufige Überwachung sonstiger Parameter (z. B. durch kontinuierliche Messung der Trübung) kontrolliert wird, dass die Leistung der Feststoff- und Kupferentfernung ausreicht.
(36) Der Mittelwert der im Zeitraum von einem Monat gemessenen Werte wird aus den jeweiligen Tagesmittelwerten (von mindestens drei Einzelmessungen im Abstand von jeweils mindestens 30 Minuten) berechnet.
(37) Bei der Festbett-Oxychlorierung wird das untere Ende der Spanne normalerweise eingehalten.
(38) Der Mittelwert der über einen Zeitraum von einem Jahr gemessenen Werte wird aus den jeweiligen Tagesmittelwerten (von mindestens drei Einzelmessungen im Abstand von jeweils mindestens 30 Minuten) berechnet.
(39) „Gereinigtes EDC“ ist die Summe von mittels Oxychlorierung und/oder Direktchlorierung hergestelltem EDC und aus der VCM-Herstellung in die EDC-Reinigung zurückgeführtem EDC.
(40) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht, wenn die Emission weniger als 150 g/h beträgt.
(41) Bei der Adsorption ist der Probenahmezeitraum repräsentativ für einen vollständigen Adsorptionszyklus.
(42) Bei einem erheblichen Methangehalt im Abgas wird der gemäß EN ISO 25140 bzw. EN ISO 25139 gemessene Methangehalt vom Ergebnis abgezogen.