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28.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 250/57 |
BESCHLUSS (EU) 2017/1763 DES RATES
vom 25. September 2017
zur Ernennung eines von der Republik Litauen vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Republik Litauen vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der litauischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 26. Januar, 5. Februar und 23. Juni 2015 die Beschlüsse (EU) 2015/116 (1), (EU) 2015/190 (2) und (EU) 2015/994 (3) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis 25. Januar 2020 erlassen. |
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(2) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Mindaugas SINKEVIČIUS ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
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(3) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Jonas JARUTIS ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Folgende Personen werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2020, ernannt:
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a) |
zum Mitglied:
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b) |
zum stellvertretenden Mitglied:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. September 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. MAASIKAS
(1) Beschluss (EU) 2015/116 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 20 vom 27.1.2015, S. 42).
(2) Beschluss (EU) 2015/190 des Rates vom 5. Februar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 25).
(3) Beschluss (EU) 2015/994 des Rates vom 23. Juni 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 159 vom 25.6.2015, S. 70).