9.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 233/6


BESCHLUSS (EU) 2017/1535 DES RATES

vom 4. September 2017

zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 106a,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 41,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 1. Dezember 2016 endgültig festgestellt (2).

Die Kommission hat am 27. Juni 2017 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 4. September 2017 festgelegt.

Der vollständige Text kann über die Website des Rates unter http://www.consilium.europa.eu/ eingesehen oder heruntergeladen werden.

Geschehen zu Brüssel am 4. September 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. MAASIKAS


(1)   ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(2)   ABl. L 51 vom 28.2.2017, S. 1.