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18.7.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 185/55 |
BESCHLUSS (GASP) 2017/1340 DES RATES
vom 17. Juli 2017
zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP (1),
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP angenommen. |
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(2) |
Am 21. Juni 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2360 (2017) verabschiedet, mit der die Kriterien für die Verhängung restriktiver Maßnahmen durch die VN geändert werden. |
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(3) |
Weitere Maßnahmen der Union sind erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können. |
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(4) |
Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i des Beschlusses 2010/788/GASP erhält folgende Fassung:
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„i) |
die Planung, Steuerung oder Förderung von oder Beteiligung an Angriffen auf die Friedenssicherungskräfte der Monusco oder das Personal der Vereinten Nationen, einschließlich der Mitglieder der Expertengruppe,“. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 17. Juli 2017.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI