10.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 148/46


BESCHLUSS (EU) 2017/986 DES RATES

vom 8. Juni 2017

zur Verlängerung der Amtszeit eines stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (1) (im Folgenden „Europol-Verordnung“), insbesondere auf Artikel 54 Absatz 3 bis 5,

in seiner Eigenschaft als Behörde, die zur Ernennung des Exekutivdirektors und der stellvertretenden Exekutivdirektoren von Europol befugt ist,

auf Vorschlag des Verwaltungsrats von Europol vom 19. Mai 2017,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Herr Wilhelmus Martinus VAN GEMERT wurde durch den Rechtsakt des Rates vom 11. Februar 2014 (2) zum stellvertretenden Exekutivdirektor von Europol ernannt. Die Amtszeit von Herrn Wilhelmus Martinus VAN GEMERT läuft am 30. April 2018 ab.

(2)

Die stellvertretenden Exekutivdirektoren von Europol werden für vier Jahre ernannt, wobei gemäß Artikel 54 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/794 eine einmalige Verlängerung zulässig ist.

(3)

Im Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 1. Mai 2017 wird das Verfahren für die Verlängerung der Amtszeit von stellvertretenden Exekutivdirektoren von Europol festgelegt.

(4)

Der Verwaltungsrat hat das Europäische Parlament am 10. Mai 2017 über seine Absicht unterrichtet, dem Rat vorzuschlagen, die Amtszeit von Herrn Wilhelmus Martinus VAN GEMERT zu verlängern.

(5)

Der Verwaltungsrat hat dem Rat eine Stellungnahme vorgelegt, in der die Verlängerung der Amtszeit des derzeitigen stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol Herrn Wilhelmus Martinus VAN GEMERT und dessen Neueinstufung in die Besoldungsgruppe AD 14 vorgeschlagen wird.

(6)

Aufgrund des Vorschlags des Verwaltungsrats möchte der Rat die Amtszeit von Herrn Wilhelmus Martinus VAN GEMERT als stellvertretendem Exekutivdirektor von Europol verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Amtszeit von Herrn Wilhelmus Martinus VAN GEMERT als stellvertretender Exekutivdirektor von Europol wird vom 1. Mai 2018 bis zum 30. April 2022 in der Besoldungsgruppe AD 14, Dienstaltersstufe 1 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 8. Juni 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

U. REINSALU


(1)  ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53.

(2)  ABl. C 44 vom 15.2.2014, S. 3.