11.5.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 120/20 |
BESCHLUSS (EU) 2017/799 DES RATES
vom 5. Mai 2017
zur Ernennung von drei von der Republik Zypern vorgeschlagenen Mitgliedern und zwei von der Republik Zypern vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der zyprischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 26. Januar, 5. Februar und 23. Juni 2015 die Beschlüsse (EU) 2015/116 (1), (EU) 2015/190 (2) und (EU) 2015/994 (3) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis 25. Januar 2020 erlassen. Am 26. Juli 2016 wurden mit Beschluss (EU) 2016/1233 des Rates (4) Herr Kyriakos CHATZITTOFIS als Nachfolger von Herrn Georgios GEORGIOU zum Mitglied und Herr Stavros YEROLATSITES als Nachfolger von Herrn Kyriakos CHATZITTOFIS zum stellvertretenden Mitglied ernannt. |
(2) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Kyriakos CHATZITTOFIS, Frau Louisa MAVROMMATI und Herrn Charalambos PITTAS sind drei Sitze von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
(3) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Herrn Stavros YEROLATSITES ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
(4) |
Infolge der Ernennung von Herrn Stavros STAVRINIDES zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Folgende Personen werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit ernannt:
a) |
zu Mitgliedern:
und |
(b) |
zu stellvertretenden Mitgliedern:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 5. Mai 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
L. GRECH
(1) Beschluss (EU) 2015/116 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 20 vom 27.1.2015, S. 42).
(2) Beschluss (EU) 2015/190 des Rates vom 5. Februar 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 31 vom 7.2.2015, S. 25).
(3) Beschluss (EU) 2015/994 des Rates vom 23. Juni 2015 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2015 bis zum 25. Januar 2020 (ABl. L 159 vom 25.6.2015, S. 70).
(4) Beschluss (EU) 2016/1233 des Rates vom 26. Juli 2016 zur Ernennung eines von der Republik Zypern vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Republik Zypern vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen (ABl. L 202 vom 28.7.2016, S. 41).