22.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 76/22


BESCHLUSS (GASP) 2017/496 DES RATES

vom 21. März 2017

zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/172/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten angenommen.

(2)

Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/172/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2018 verlängert werden.

(3)

Die Begründungen für sechs im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP aufgeführte Personen sollten geändert werden. Die Angaben zu einer in der Liste aufgeführten Person sollten aktualisiert werden.

(4)

Zwei Personen sollten nicht länger in der im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt werden.

(5)

Der Beschluss 2011/172/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/172/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Dieser Beschluss gilt bis zum 22. März 2018.“

2.

Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. März 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. SCICLUNA


(1)  Beschluss 2011/172/GASP des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten (ABl. L 76 vom 22.3.2011, S. 63).


ANHANG

I.   

Im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen durch die folgenden Einträge ersetzt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Gründe

1.

Mohamed Hosni Elsayed Mubarak

Ehemaliger Präsident der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum: 4.5.1928

Männlich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren oder einen Rückführungsprozess von Vermögenswerten gegen diese Person in Folge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet.

2.

Suzanne Saleh Thabet

Ehefrau von Mohamed Hosni Elsayed Mubarak, dem ehemaligen Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum: 28.2.1941

Weiblich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren oder einen Rückführungsprozess von Vermögenswerten gegen diese Person in Folge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet.

3.

Alaa Mohamed Hosni Elsayed Mubarak

Sohn von Mohamed Hosni Elsayed Mubarak, dem ehemaligen Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum: 26.11.1960

Männlich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren oder einen Rückführungsprozess von Vermögenswerten gegen diese Person in Folge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet.

4.

Heidy Mahmoud Magdy Hussein Rasekh

Ehefrau von Alaa Mohamed Hosni Elsayed Mubarak, Sohn des ehemaligen Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum: 5.10.1971

Weiblich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren oder einen Rückführungsprozess von Vermögenswerten gegen diese Person in Folge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet.

5.

Gamal Mohamed Hosni Elsayed Mubarak

Sohn von Mohamed Hosni Elsayed Mubarak, dem ehemaligen Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum: 28.12.1963

Männlich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren oder einen Rückführungsprozess von Vermögenswerten gegen diese Person in Folge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet.

6.

Khadiga Mahmoud El Gammal

Ehefrau von Gamal Mohamed Hosni Elsayed Mubarak, Sohn des ehemaligen Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten

Geburtsdatum: 13.10.1982

Weiblich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren oder einen Rückführungsprozess von Vermögenswerten gegen diese Person in Folge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet.

8.

Abla Mohamed Fawzi Ali Ahmed Salama

Ehefrau von Ahmed Abdelaziz Ezz

Geburtsdatum: 31.1.1963

Weiblich

Die ägyptischen Behörden haben gerichtliche Verfahren gegen diese Person wegen rechtswidriger Verwendung staatlicher Gelder auf der Grundlage des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingeleitet.

II.   

Im Anhang des Beschlusses 2011/172/GASP werden die Einträge zu folgenden Personen gestrichen:

16.

Jaylane Shawkat Hosni Galal Eldin,

17.

Amir Mohamed Zohir Mohamed Wahed Garrana.