15.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 69/1


BESCHLUSS (EU) 2017/446 DES RATES

vom 3. März 2017

über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls (2015) zur Änderung des Anhangs des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss 80/271/EWG (2) hat der Rat dem Abschluss des GATT-Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen (im Folgenden „Übereinkommen“) zugestimmt.

(2)

Die Unterzeichner des Übereinkommens sind am 5. November 2015 in Genf durch ihre Vertreter übereingekommen, das Protokoll (2015) zur Änderung des Anhangs des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen (im Folgenden „Protokoll“) zur Annahme aufzulegen, mit dem die Änderungen in der Fassung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren aus dem Jahr 2007 in den Anhang zum Übereinkommen aufgenommen werden sollen.

(3)

Das Protokoll sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Protokoll (2015) zur Änderung des Anhangs des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen wird hiermit im Namen der Union genehmigt.

Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates benennt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die Annahmeurkunde zu hinterlegen, um der Zustimmung der Union zur Bindung an das Protokoll Ausdruck zu verleihen (3).

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 3. März 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. FARRUGIA


(1)  Zustimmung vom 15. Februar 2017 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss 80/271/EWG des Rates vom 10. Dezember 1979 über den Abschluss der multilateralen Übereinkommen, die im Zuge der Handelsverhandlungen von 1973-1979 ausgehandelt wurden (ABl. L 71 vom 17.3.1980, S. 1).

(3)  Der Tag des Inkrafttretens des Protokolls wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.