14.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 67/82


BESCHLUSS (EU) 2017/443 DES RATES

vom 6. März 2017

zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 3, 4, 6, 7, 13, 19, 23, 27, 28, 38, 39, 43, 45, 50, 69, 70, 73, 75, 77, 79, 83, 87, 91, 98, 99, 101, 104, 107, 109, 110, 112, 118, 119, 123 und 138 sowie hinsichtlich des Vorschlags zur Änderung der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) durch Richtlinien für die Cybersicherheit und den Datenschutz zu vertretenden Standpunkts

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss 97/836/EG des Rates (1) trat die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden, (im Folgenden „Geändertes Übereinkommen von 1958“) bei.

(2)

Gemäß dem Beschluss 2000/125/EG des Rates (2) trat die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, (im Folgenden „Parallelübereinkommen“) bei.

(3)

Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein EU-Genehmigungsverfahren ersetzt und damit ein harmonisierter Rahmen mit den Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen Anforderungen für alle Neufahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten geschaffen. Mit dieser Richtlinie wurden nach dem Geänderten Übereinkommen von 1958 erlassene UN-Regelungen in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union. Seit Erlass dieser Richtlinie werden im Rahmen des EU-Typgenehmigungssystems solche UN-Regelungen zunehmend in die Rechtsvorschriften der Union aufgenommen.

(4)

Die Anforderungen an bestimmte Teile oder Merkmale, die von den UN-Regelungen Nr. 3, 4, 6, 7, 13, 19, 23, 27, 28, 38, 39, 43, 45, 50, 69, 70, 73, 75, 77, 79, 83, 87, 91, 98, 99, 101, 104, 107, 109, 110, 112, 118, 119, 123 und 138 erfasst werden, müssen entsprechend den bisherigen Erfahrungen und in Anbetracht des technischen Fortschritts angepasst werden.

(5)

Zur Festlegung einheitlicher Bestimmungen betreffend den Bau von Fahrzeugen sollte die Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) durch Richtlinien für die Cybersicherheit und den Datenschutz geändert werden, ohne die derzeit auf Unionsebene stattfindende Entwicklung im Bereich des kooperativen, vernetzten und automatisierten Fahrens zu beeinträchtigen.

(6)

Es ist zweckmäßig, in den jeweiligen Ausschüssen der UNECE, nämlich im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu der Annahme jener Rechtsakte der Vereinten Nationen festzulegen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens während des Zeitraums vom 13. bis 17. März 2017 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 6. März 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. GALDES


(1)  Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78).

(2)  Beschluss 2000/125/EG des Rates vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) ( ABl. L 35 vom 10.2.2000, S. 12).

(3)  Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1).


ANHANG

Titel Tagesordnungspunkt

Dokumentennummer

Vorschlag für die Ergänzung 17 der Änderungsserie 02 zu Regelung Nr. 3 (Rückstrahler für Kfz)

ECE/TRANS/WP.29/2017/19

Vorschlag für die Ergänzung 18 zu Regelung Nr. 4 (Hintere Kennzeichenbeleuchtung)

ECE/TRANS/WP.29/2017/20

Vorschlag für die Ergänzung 27 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 6 (Fahrtrichtungsanzeiger)

ECE/TRANS/WP.29/2017/21

Vorschlag für die Ergänzung 26 der Änderungsserie 02 zu Regelung Nr. 7 (Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten)

ECE/TRANS/WP.29/2017/22

Vorschlag für die Berichtigung 2 der Revision 8 zu Regelung Nr. 13 (schwere Nutzfahrzeuge — Bremsen)

ECE/TRANS/WP.29/2017/45

Vorschlag für die Ergänzung 9 der Änderungsserie 04 zu Regelung Nr. 19 (Nebelscheinwerfer)

ECE/TRANS/WP.29/2017/23

Vorschlag für die Ergänzung 21 zu Regelung Nr. 23 (Rückfahrscheinwerfer)

ECE/TRANS/WP.29/2017/24

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 04 zu Regelung Nr. 27 (Warndreiecke)

ECE/TRANS/WP.29/2017/25

Vorschlag für die Ergänzung 5 zu Regelung Nr. 28 (Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2017/3

Vorschlag für die Ergänzung 18 zu Regelung Nr. 38 (Nebelschlussleuchten)

ECE/TRANS/WP.29/2017/26

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 39 (Geschwindigkeitsmesseinrichtung)

ECE/TRANS/WP.29/2017/11

Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 43 (Sicherheitsglas)

ECE/TRANS/WP.29/2017/12

Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 45 (Scheinwerfer-Reinigungsanlagen)

ECE/TRANS/WP.29/2017/27

Vorschlag für die Ergänzung 19 zu Regelung Nr. 50 (Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krafträder)

ECE/TRANS/WP.29/2017/28

Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 69 (Rückwärtige Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2017/30

Vorschlag für die Ergänzung 10 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 70 (Rückwärtige Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2017/31

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 73 (Seitliche Schutzeinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2017/17

Vorschlag für die Ergänzung 16 zu Regelung Nr. 75 (Luftreifen für Fahrzeuge der Klasse L)

ECE/TRANS/WP.29/2017/8

Vorschlag für die Ergänzung 17 zu Regelung Nr. 77 (Parkleuchten)

ECE/TRANS/WP.29/2017/32

Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 79 (Lenkanlage)

ECE/TRANS/WP.29/2017/10 + GRRF-83-08-Rev.3

Vorschlag für die Ergänzung 9 der Änderungsserie 06 zu Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

ECE/TRANS/WP.29/2017/42

Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 07 zu Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

ECE/TRANS/WP.29/2017/43

Vorschlag für die Ergänzung 19 zu Regelung Nr. 87 (Tagfahrleuchten)

ECE/TRANS/WP.29/2017/33

Vorschlag für die Ergänzung 16 zu Regelung Nr. 91 (Seitenmarkierungsleuchten)

ECE/TRANS/WP.29/2017/34

Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 98 (Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen)

ECE/TRANS/WP.29/2017/35

Vorschlag für die Ergänzung 13 zu Regelung Nr. 99 (Gasentladungslichtquellen)

ECE/TRANS/WP.29/2017/36

Vorschlag für die Ergänzung 7 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 101 (CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch)

ECE/TRANS/WP.29/2017/44

Vorschlag für die Ergänzung 9 zu Regelung Nr. 104 (Retroreflektierende Markierungen)

ECE/TRANS/WP.29/2017/37

Vorschlag für die Berichtigung 2 der Änderungsserie 06 zu Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2017/13

Vorschlag für die Berichtigung 1 der Änderungsserie 07 zu Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2017/14

Vorschlag für die Ergänzung 8 zu Regelung Nr. 109 (Runderneuerte Reifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger)

ECE/TRANS/WP.29/2017/9

Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 110 (CNG/LNG-Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2017/15

Vorschlag für die Ergänzung 7 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 112 (Scheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht)

ECE/TRANS/WP.29/2017/38

Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 02 zu Regelung Nr. 118 (Brennverhalten von Innenraummaterial)

ECE/TRANS/WP.29/2017/16

Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu Regelung Nr. 118 (Brennverhalten von Innenraummaterial)

ECE/TRANS/WP.29/2017/18

Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 119 (Abbiegelicht)

ECE/TRANS/WP.29/2017/40

Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 123 (Adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS))

ECE/TRANS/WP.29/2017/41

Vorschlag für die Ergänzung 1 zu Regelung Nr. 138 (Geräuscharme Straßenfahrzeuge) (QRTV)

ECE/TRANS/WP.29/2017/6

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 138 (Geräuscharme Straßenfahrzeuge) (QRTV)

ECE/TRANS/WP.29/2017/7

Vorschlag für einen Entwurf für Richtlinien über die Cybersicherheit und den Datenschutz

ECE/TRANS/WP.29/2017/46