24.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 47/11


BESCHLUSS (GASP) 2017/321 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 21. Februar 2017

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2016/940 (ATALANTA/1/2017)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die einschlägigen Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu erlassen.

(2)

Am 9. Juni 2016 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2016/940 (2) zur Ernennung von Flottillenadmiral (Commodore) René LUYCKX zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte erlassen.

(3)

Der Befehlshaber der EU-Operation hat empfohlen, Konteradmiral Rafael FERNÁNDEZ-PINTADO MUÑOZ-ROJAS mit Wirkung ab dem 24. Februar 2017 als Nachfolger von Flottillenadmiral (Commodore) René LUYCKX zum neuen Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen.

(4)

Am 19. Januar 2017 hat der EU-Militärausschuss diese Empfehlung unterstützt.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2016/940 sollte daher aufgehoben werden.

(6)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Konteradmiral Rafael FERNÁNDEZ-PINTADO MUÑOZ-ROJAS wird mit Wirkung ab dem 24. Februar 2017 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2016/940 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 24. Februar 2017 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Februar 2017.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33.

(2)  Beschluss (GASP) 2016/940 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 9. Juni 2016 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2016/395 (ATALANTA/3/2016) (ABl. L 155 vom 14.6.2016, S. 27).