24.2.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 60/3 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 17. Februar 2017
zur Neubesetzung des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
(2017/C 60/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (1), insbesondere auf Artikel 4,
in Anbetracht der dem Rat von der Kommission für die Vertreter der Arbeitgeber vorgelegten Liste mit einer Kandidatur,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit seinen Beschlüssen vom 14. Juli 2015 (2) und vom 14. September 2015 (3) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2015 bis zum 17. September 2018 ernannt. |
(2) |
Der Sitz eines Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Vertreter der Arbeitgeberverbände ist aufgrund des Rücktritts von Frau Satu AGREN frei geworden. |
(3) |
Die Mitglieder des Verwaltungsrates des genannten Zentrums sollten für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 17. September 2018, ernannt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung wird für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2018 ernannt:
VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE:
FINNLAND |
Frau Mirja HANNULA |
Artikel 2
Dieser Beschluss wird informationshalber im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2017.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. BARTOLO
(1) ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
(2) ABl. C 232 vom 16.7.2015, S. 2.
(3) ABl. C 305 vom 16.9.2015, S. 2.