17.1.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 12/90 |
BESCHLUSS (GASP) 2017/82 DES RATES
vom 16. Januar 2017
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (1), insbesondere auf Artikel 33,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
In Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen. |
(2) |
Am 17. Dezember 2016 hat der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingerichtete Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Namen von fünf Schiffen aus der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen. |
(3) |
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. Januar 2017.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
F. MOGHERINI
(1) ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79.
ANHANG
Die Schiffe mit den nachstehend angegebenen IMO-Nummern werden aus der in Anhang I Teil B (Einrichtungen) Eintrag 20 des Beschlusses (GASP) 2016/849 des Rates enthaltenen Liste gestrichen:
d) |
Dawnlight 9110236 |
e) |
Ever Bright 88 (J Star) 8914934 |
f) |
Gold Star 3 (benevolence) 8405402 |
o) |
Orion Star (Richocean) 9333589 |
w) |
South Hill 5 9138680 |